217/AB

 

An den

Präsidenten des Nationalrats  Dr. Heinz FISCHER

Parlament

 

1017     W i e n

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.  Trattner, Böhacker und Kollegen haben am 15.  März 1996 unter der Nr. 307/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Reduktion und Zusammenlegung von Lektionen, Gruppen, Abteilungen und Refe­raten gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

111.      Welche Anstrengungen wurden in Ihrem Ministerium unternom­men, um Sektionen, Gruppen, Abteilungen und Referate zusam­menzulegen oder zu reduzieren, um damit eine schlanke und zeitgemäße Zentralverwaltung zu erreichen?

 

2.       Wie stellt sich die Anzahl der in Ihrem Bundesministerium vorhandenen Sektionen, Gruppen, Abteilungen und Referate ziffernmäßig dar, wobei die letzten 5 Jahre gegenüberge­stellt werden mögen?

 

3.       Welche Reduktions- und Zusammenlegungsmaßnahmen von Sektio­nen, Gruppen, Abteilungen und Referaten planen Sie pro futuro und welches Einsparungspotential wird damit lukriert?"

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1 und 2:

 

Berücksichtigt wurden die Stichtage

a)       1. März 1991 bzw

 

b)      1. März 1996:

 

                                      Sektionen             Gruppen                  Abteilungen                Referate

                   a)                             6                         5                                49                         22

                   b)                            5                         5                                51                         38

 

Beim Vergleich der Jahre 1991 und 1996 ist zu berücksichtigen, daß einerseits nach dem Bundesministeriengesetz 1986 in der Fassung von Art.  I des Bundesgesetzes vom 30.  Dezember 1994, BGB1.Nr. 1105/1994, die Angelegenheiten der Entwicklungshilfe (1 Sektion, 1 Gruppe, 6 Abteilungen und 5 Referate) vom Bundes­kanzleramt dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten übertragen wurden und andererseits die Sportangelegenheiten (1 Gruppe, 5 Abteilungen und 6 Referate) vom Bundesministerium für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz dem Bundeskanzleramt zu­gekommen sind.  Eine Gruppe und zwei Referate wurden aufgelöst, zwei Abteilungen zusammengelegt.  Durch den erhöhten Ar­beitsanfall und durch neue Aufgaben konnte keine Reduzierung der organisationseinheiten erreicht werden, da neue und zusätz­liche Einheiten, wie zum Beispiel die Europa-Abteilungen, ge­schaffen werden mußten.

Ich halte jedoch fest, daß der Einrichtung neuer Organisations­einheiten jeweils eine umfassende Aufgabenbewertung voranging und darauf aufbauend eine qualitative Erhebung der Arbeitsplatz­anforderungen durchgeführt wurde.  Neue Organisationseinheiten wurden in der Folge nur dort eingerichtet, wo eine optimale,­neuen Anforderungen entsprechende Aufgabenerfüllung in einer bestehenden organisationseinheit nicht mehr zu erwarten war.

Hiedurch ist gleichzeitig auch ein Schritt in Richtung geziel­ter Personalentwicklung gesetzt worden.  Jüngeren Mitarbeitern,

die sich durch besondere Leistungen und ein positives mobili­tätsverhalten als zukünftige Führungskräfte qualifizieren kön­nen, werden dadurch Motivationsanreize gegeben.

 

 

Zu Frage 3:

 

ich bin nach wie vor bemüht, Einsparungen auch in der Zukunft zu erreichen und werde daher die erforderlichen Maßnahmen er­greifen.  Diese Bestrebungen werden jedoch nur dann zielführend sein, wenn gesetzliche Regelungen eine Verminderung des Arbeits­anfalls zulassen und ein optimaler Arbeitsablauf sichergestellt werden kann.