217/AB
An den
Präsidenten des Nationalrats Dr. Heinz FISCHER
Parlament
1017 W i e n
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Trattner, Böhacker und Kollegen haben am 15. März 1996 unter der Nr. 307/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Reduktion und Zusammenlegung von Lektionen, Gruppen, Abteilungen und Referaten gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
111. Welche Anstrengungen wurden in Ihrem Ministerium unternommen, um Sektionen, Gruppen, Abteilungen und Referate zusammenzulegen oder zu reduzieren, um damit eine schlanke und zeitgemäße Zentralverwaltung zu erreichen?
2. Wie stellt sich die Anzahl der in Ihrem Bundesministerium vorhandenen Sektionen, Gruppen, Abteilungen und Referate ziffernmäßig dar, wobei die letzten 5 Jahre gegenübergestellt werden mögen?
3. Welche Reduktions- und Zusammenlegungsmaßnahmen von Sektionen, Gruppen, Abteilungen und Referaten planen Sie pro futuro und welches Einsparungspotential wird damit lukriert?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1 und 2:
Berücksichtigt wurden die Stichtage
a) 1. März 1991 bzw
b) 1. März 1996:
Sektionen Gruppen Abteilungen Referate
a) 6 5 49 22
b) 5 5 51 38
Beim Vergleich der Jahre 1991 und 1996 ist zu berücksichtigen, daß einerseits nach dem Bundesministeriengesetz 1986 in der Fassung von Art. I des Bundesgesetzes vom 30. Dezember 1994, BGB1.Nr. 1105/1994, die Angelegenheiten der Entwicklungshilfe (1 Sektion, 1 Gruppe, 6 Abteilungen und 5 Referate) vom Bundeskanzleramt dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten übertragen wurden und andererseits die Sportangelegenheiten (1 Gruppe, 5 Abteilungen und 6 Referate) vom Bundesministerium für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz dem Bundeskanzleramt zugekommen sind. Eine Gruppe und zwei Referate wurden aufgelöst, zwei Abteilungen zusammengelegt. Durch den erhöhten Arbeitsanfall und durch neue Aufgaben konnte keine Reduzierung der organisationseinheiten erreicht werden, da neue und zusätzliche Einheiten, wie zum Beispiel die Europa-Abteilungen, geschaffen werden mußten.
Ich halte jedoch fest, daß der Einrichtung neuer Organisationseinheiten jeweils eine umfassende Aufgabenbewertung voranging und darauf aufbauend eine qualitative Erhebung der Arbeitsplatzanforderungen durchgeführt wurde. Neue Organisationseinheiten wurden in der Folge nur dort eingerichtet, wo eine optimale,neuen Anforderungen entsprechende Aufgabenerfüllung in einer bestehenden organisationseinheit nicht mehr zu erwarten war.
Hiedurch ist gleichzeitig auch ein Schritt in Richtung gezielter Personalentwicklung gesetzt worden. Jüngeren Mitarbeitern,
die sich durch besondere Leistungen und ein positives mobilitätsverhalten als zukünftige Führungskräfte qualifizieren können, werden dadurch Motivationsanreize gegeben.
Zu Frage 3:
ich bin nach wie vor bemüht, Einsparungen auch in der Zukunft zu erreichen und werde daher die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Diese Bestrebungen werden jedoch nur dann zielführend sein, wenn gesetzliche Regelungen eine Verminderung des Arbeitsanfalls zulassen und ein optimaler Arbeitsablauf sichergestellt werden kann.