2189/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2219/J-NR/1997, betreffend Dieselmotor-

Abgase, die die Abgeordneten Schuster und Kollegen am 20. März 1997 an mich

gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

1. und 2. Stimmt es, daß in Österreich Rußpartikelchen in der Luft nicht

gemessen werden und es dafür auch keine Grenzwerte gibt?

Wenn ja, warum werden keine Grenzwerte festgelegt?

Antwort:

Messungen von Schadstoffkonzentrationen in der Luft sowie die Festlegung von

diesbezüglichen Grenzwerten fallen unter die allgemeinen Angelegenheiten des Immis-

sionsschutzes und als solcher in den Kompetenzbereich des Bundesministers für

Umwelt, Jugend und Familie.

Für die in meinen Zuständigkeitsbereich fallenden Belange der Emissionen von Kraft-

fahrzeugen wurden bereits mit der 18. Novelle zur KDV 1967 im Jahr 1986 entspre-

chende Grenzwerte für Partikelemissionen festgeschrieben. lm Rahmen der EU-

Programme Auto-Oil 1 und 11 werden für das Jahr 2000 und das Jahr 2005 (EURO 111

und EURO IV) diesbezüglich noch strengere Werte festgelegt werden.

Die Einhaltung dieser Grenzwerte unterliegt strengen Kontrollen. Für alle mit Diesel-

motoren betriebenen Fahrzeuge müssen zum einen bei der Typengenehmigung Nach-

weise über die Partikelemissionen beziehungsweise die Rauchgastrübung erbracht

werden. Zum anderen werden die Rauchgaswerte im Rahmen der jährlichen Fahrzeug-

überprüfung einer laufenden Nachkontrolle unterzogen. Die dabei angewendete Metho-

de wird durch die durch EU-Richtlinien bestimmte "Dieselrauchmessung" mit 1 . 1 . 1 998

noch eine entscheidende Verbesserung erfahren.

3. Stimmt es, daß eine Vielzahl ausländischer Dieselfahrzeuge, welche

Österreich durchfahren, schlechte Abgaswerte haben?

Antwort:

Nein. Für Fahrzeuge aus dem EU-Raum gilt das Transitabkommen. Sie sind daher

besonders schadstoffarm und verfügen über einen Durchschnittswert, der den für

EURO 1-Fahrzeuge vorgeschriebenen Werten entspricht.

Die ehemaligen Oststaaten wenden für ihre Kraftfahrzeuge die ECE-Schadstoffrege-

lungen an und haben abgesehen vom Alter der Fahrzeuge den Standard der west-

europäischen Staaten erreicht. Zudem wurden von meinem Ressort zahlreiche Ab-

kommen mit den ost- und südosteuropäischen Staaten für den Güter- und den gewerb-

lichen Personenverkehr abgeschlossen. Darin sind ebenfalls die strengen EU-Abgas-

werte festgesetzt worden. ln diesem Zusammenhang ist auch der "supergrüne und

sichere" Lastkraftwagen zu nennen, der als Voraussetzung für den Erhalt von CEMT-

Genehmigungen ebenfalls strengen Werten entsprechen muß.

4. Wieviele dieser Fahrzeuge werden an Österreichs Grenzen einer

Schadstoffmessung unterzogen?

Antwort:

Die Überprüfung ist im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung von den Landes-

hauptmännern anzuordnen. Durch die in mein Ressort fallende Bundesprüfanstalt für

Kraftfahrzeuge wurden über Auftrag der Landeshauptmänner mit den mobilen Prüfzü-

gen im Jahr 1996 an 348 Prüftagen 15.661 Fahrzeuge geprüft. Wieviele Fahrzeuge von

landeseigenen Prüfzügen überprüft wurden, ist meinem Ressort nicht bekannt.