2191/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2224/J-NR/1997, betreffend Vermehrung von

Planstellen durch das UOG 93, die die Abgeordneten Mag. TRATTNER und Kollegen am

20. März 1 997 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Die in der Einleitung der Anfrage aufgestellte Behauptung, an der Universität Innsbruck wür-

den 53,5 neue Planstellen zur Bewerkstelligung der autonomen Verwaltung nach UOG 1993

entstehen, ist unzutreffend. Sie findet lediglich in einer von der Universität Innsbruck schon

vor einiger Zeit intern erstellten "Studie", die bezüglich der Planstellenzahl eher eine Aufli-

stung von Wünschen darstellt, Nahrung. Schon in der Beantwortung früherer parlamentarischer

Anfragen wurde wiederholt darauf hingewiesen, daß ein Großteil der damals von der Uni-

versität Innsbruck geäußerten Planstellenwünsche nicht durch das UOG 1993 bedingt ist, son-

dern, wie z.B. die Vorstellungen der Universitätsbibliothek und des EDV-Zentrums zeigen,

schon aus der Zeit vor der Erlassung des UOG 1993 bekannt sind. Ähnliches gilt für die Uni-

versitätsdirektion .

An der Universität Innsbruck wurde erst vor kurzem der Senat nach UOG 1993 konstituiert.

Die eigentliche Planungsarbeit bezüglich des für die Wahrnehmung der Aufgaben nach UOG

1993 notwendigen Zusatzpersonals hat daher erst jetzt begonnen.

1. Wie kann in Zeiten des Sparpaketes ein Gesetz zur Umsetzung beschlossen werden,

welches dazu führt, den Personalstand erhöhen zu müssen?

Antwort.

Das UOG 1993 wurde nicht in Zeiten des "Sparpakets", sondern bereits 1993 vom Nationalrat

beschlossen. Eine Aufgabenerweiterung führt zwangsläufig zu einem personellen Mehrbedarf.

Das UOG 1993 ist daher keineswegs das einzige Gesetz, das personelle Veränderungen er-

fordert. Veränderungen des Personalbedarfes haben z.B. auch das Studienrecht oder das

Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz zur Folge.

2. Wie hoch beziffern Sie die Mehrkosten, welche für die Universitäten durch die Schaf-

fung neuer Planstellen entstehen?

3. Können Sie diese Mehrkosten in % und absoluten Zahlen, gegliedert nach den ein-

zelnen Universitäten auflisten?

Antwort:

Die Kostenschätzung in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum UOG 1993 ist ein

Anhaltspunkt, aber schon mit Rücksicht auf die inhaltlichen Änderungen des endgültigen

Gesetzestextes gegenüber der Regierungsvorlage keine in allen Punkten bindende Auflistung

des Personalbedarfes. Es ist daher notwendig, den Bedarf auf der Basis der tatsächlichen Ent-

wicklung und im Dialog mit den Universitäten nochmals zu analysieren.

Eine endgültige Bezifferung wird erst möglich sein, wenn die diesbezüglichen Vorstellungen

aller zwölf Universitäten vorliegen und geprüft sind. Derzeit fehlen noch die vollständigen

Unterlagen der drei größten Universitäten, deren Implementierungsphase für das UOG 1993

erst am 1. Oktober 1996 begonnen hat, sowie die Anforderungen seitens der Technischen Uni-

versität Wien.

Bisher wurden folgende Planstellen bewilligt, die folgende budgetäre Auswirkungen hatten; in

diesen Zahlen sind aber auch Planstellen enthalten deren Notwendigkeit nicht erst durch das

UOG 1993 entstanden ist, sondern die der Abdeckung von länger bestandenen gravierenden

Engpässen insbesondere in den Dekanaten dienten:

                                                                              zugewiesene

Universität                                                           Plst.                                       Kosten

Technische Universität Wien                             3 Plst.                  1.050.000,--

Wirtschaftsuniversität Wien                            14 Plst.                                  4.900.000,--

Veterinärmedizinische Univ. Wien   12 Plst.                                  4.200.000,--

Universität für Bodenkultur                              12 Plst.                                  4.200.000,--

Universität Salzburg                                            2 Plst.                                     700.000,--

Universität Klagenfurt                                       12 Plst.                                  4.200.000,--

Technische Universität Graz                            21,5 Plst.                               7.525.000,--

Montanuniversität Leoben                                 5 Plst.                                  1.750.000,--

Universität Linz                                                  17 Plst.                                  5.950.000,--

SUMME                                                               98,5 Plst.                            34.475.000,--

 

                                                               98,5 x 350.000,--

Personalkosten pro Jahr ca.              öS 34,475.000,--

Universität                           Erfolg 96                               Plst.                        Kosten Imipl.Plst.                in %

____________________________________________________________________________

TUW                                     987.723.138,--                       3                             1.050.000,--                           0,10 %

WU                                        339.257.820,--                    14                               4.900.000,--                           1,44 %

VMU                                     277.247.459,--                    12                               4.200.000,--                           1,51 %

BOKU                                   340.764.504,--                    12                               4.200.000,--                           1,23 %

UK                                         224.148.861,--                    12                               4.200.000,--                           1,87 %

US                                          547.007.120,--                        2                               700.000,--                           0,12 %

TUG                                       601.441.066,--                     21,5                           7.525.000,--                           1,25 %

MUL                                      197.745.835,--                        5                            1.750.000,--                           0,88 %

UL                                          443.995.870,--                     17                              5.950.000,--                           1,34 %

4. Da das UOG 93 zu einer vermehrten Autonomie der einzelnen Universitäten führt,

kommt es dadurch rückwirkend zu Einsparungen im betreffenden Bundesministeri-

um?

5. Wenn ja, um wieviel nicht mehr zu besetzende Planstellen handelt es sich?

Antwort:

Einsparungen können schon rein technisch nicht "rückwirkend" zustandekommen. Zum Zeit-

punkt der Anfrage waren erst fünf Universitäten, davon - bezogen auf die Studenten- und Per-

sonalzahlen - drei kleinere und zwei mittlere Universitäten vollständig in das UOG 1 993 über-

getreten. Diese fünf Universitäten betreuen ca. 20 % der Gesamtzahl der Studierenden. Für den

weitaus überwiegenden Teil des Universitätswesens gilt daher noch die bisherige Aufgabenver-

teilung.

Die Aufgaben- und Personalveränderung im Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr

kann daher erst nach der Übernahme der entsprechenden Agenden durch alle Universitäten

erfolgen.

Im Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr ist derzeit eine umfangreiche Analyse

der bisher wahrgenommenen, der wegfallenden und der in Zukunft zu erfüllenden Aufgaben

im Gange. In diese Beratungen wurden bewußt auch maßgebende Funktionäre von bereits nach

UOG 1993 agierenden Universitäten eingebunden, um auch deren Erfahrungen mit der Umset-

zung des UOG 1993 und deren Einschätzung der Funktionsabgrenzung sowie der Kooperation

zwischen Universität und Ministerium verwerten zu können.

Neben der notwendigen Präzisierung dieser Aufgabenabgrenzung geht es vor allem um die

Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen für die zweckmäßige Organisation der künftigen

Aufgaben des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr in Universitäts- und Hoch-

schulangelegenheiten und damit für Planstellen- und Personalveränderungen. Die interne Orga-

nisation und der Personaleinsatz in der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wissen-

schaft und Verkehr soll an die schrittweise vor sich gehende tatsächliche Umsetzung des

UOG 1 993 an den Universitäten angepaßt werden.

Im übrigen vereinfacht die Anfrage die Problematik in unzulässiger Weise:

Es geht nicht bloß um die Übertragung bestimmter bisher vom Bundesministerium für Wissen-

schaft und Verkehr besorgter Aufgaben an die Universitäten, sondern es treten insbesondere

für die Universitäten eine Reihe von neuen Aufgaben hinzu, die bisher weder von den "alten"

Universitäten noch vom Bundesministerium wahrzunehmen waren. Für das Bundesministeri-

um für Wissenschaft und Verkehr fallen wesentlich umfangreichere Planungs- und Aufsichts-

aufgaben an.

6. Wenn nein, warum kommt es zu keiner Reduktion von Planstellen im betreffenden

Bundesministerium?

Antwort:

Es wird zu einer Reduktion von Planstellen in den Bereichen des Bundesministeriums für

Wissenschaft und Verkehr kommen, in denen Agenden ersatzlos entfallen und an die Uni-

versitäten übergehen. Es steht den Universitäten übrigens auch frei, bisherige Mitarbeiter des

Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr für eine Tätigkeit an der Universität zu

gewinnen. Jede Versetzung eines/einer Bediensteten vom Bundesministerium für Wissenschaft

und Verkehr an eine Universität oder Hochschule bedarf aber im Hinblick auf die Autonomie

einer ausdrücklichen Willenserklärung der betreffenden Universität / Hochschule. Die Uni-

versitäten haben bisher jedoch nicht ganz überraschend Neuaufnahmen gegenüber Personal-

übernahmen aus der Aufsichtsbehörde den Vorrang gegeben.