2218/AB XX.GP
B e a n t wo r t u n g
der Anfrage der Abgeordneten Großruck und Kollegen
an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales,
betreffend krisenhafte Entwicklung im Kur- und
Gesundheitsbereich (Nr.2302/J).
In Beantwortung der einzelnen Fragen der gegenständlichen parlamen-
tarischen Anfrage verweise ich zunächst auf die beiliegende Stellungnahme
des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger. Ergän-
zend dazu führe ich folgendes aus:
Zur Frage3:
Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Sozialversicherungsträ-
gern und ihren Vertragspartnern sind bekanntermaßen auf privatrechtlicher
Basis zu regeln. Dabei haben die Versicherungsträger auf die ihnen als Kör-
perschaften öffentlichen Rechts vorgegebenen Grundsätze der Sparsamkeit
und Wirtschaftlichkeit im allgemeinen und auf ihre wirtschaftlichen Verhältnisse
im Zeitpunkt eines allfälligen Vertragsabschlusses und für die Laufzeit des Ver-
trages im besonderen Bedacht zu nehmen. Jeder Vertragsabschluß, dem nicht
diese Grundsätze bzw. Überlegungen zugrunde liegen, wäre unverantwortbar
und würde letztendlich auch eine unzulässige Subventionierung von Vertrags-
partnern durch die Sozialversicherungsträger
darstellen.
Zur Frage 6:
Ich schließe mich der aus der Stellungnahme des Hauptverbandes der
österreichischen Sozialversicherungsträger zu dieser Frage ersichtlichen Auf-
fassung an, wonach die Gründe für den (mittlerweile offensichtlich wieder ge-
stoppten) Rückgang von Ansuchen um Kuraufenthalte durch Versicherte in
erster Linie außerhalb des Bereiches der gesetzlichen Sozialversicherung zu
suchen sind. Damit sind entsprechende Maßnahmen auch nicht vorrangig in
diesem Bereich zu setzen. Dessen ungeachtet sind aber, wie Sie den Ausfüh-
rungen des Hauptverbandes entnehmen können, auch der Hauptverband der
österreichischen Sozialversicherungsträger und die Sozialversicherungsträger
selbst im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemüht, ihren Teil zu einer Entschärfung
der Situation auf diesem Gebiet beizutragen.