2233/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat ROSSMANN und Kollegen haben am

17. April 1997 unter der Nr. 2312/J an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend " Schließung und Zusammenle-

gung von Gendarmerieposten und Wachzimmern in der Steiermark"

gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

"1. Welche Posten werden in den nächsten fünf Jahren in der Stei-

ermark aufgelöst, verlegt, zusammengelegt oder neu eröffnet?

2. Welche Posten wurden in den letzten 2 Jahren in der Steier-

mark aufgelöst, verlegt, zusammengelegt oder neu eröffnet?

3. Wie lautet der aktuelle Stand an Planstellen bei der Gendar-

merie bzw. Polizei per 01. 01.1997 und wie hat sich die An-

zahl in den letzten 2 Jahren verringert bzw. erhöht?

4. Wie hoch ist der tatsächliche Personalstand per 01.01.1997

und wie hat sich dieser in den letzten 2 Jahren verringert

bzw . erhöht ?

5 . Wie werden sich die Planstellen bzw. der tatsächliche Perso-

nalstand bei der Gendarmerie bzw. Polizei in den nächsten

fünf Jahren in der Steiermark entwickeln?

6 . Wie erklären Sie den Bürgern den Abbau an objektiver und

subjektiver Sicherheit, der durch die Schließung von Wachzim-

mern und Gendarmerieposten in Salzburg entstehen würde?

7. Welche Maßnahmen werden Sie setzen um dem Sicherheitsbedürf-

nis der Bürger gerecht zu werden?

8 . Um welche Kostenersparnis handelt es sich bei der Schließung,

Verlegung oder Zusammenlegung von Posten und Wachzimmern in

den nächsten fünf Jahren und stehen diese vermeintlichen

Kosteneinsparungen überhaupt im Verhältnis zum erhöhten

Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage1:

Auch in der Steiermark werden die Dienststellenstrukturen der

Bundespolizei und der Bundesgendarmerie zur Gewährleistung eines

effizienten Sicherheitsdienstes im Rahmen eines kontinuierlichen

Prozesses erforderlichenfalls an geänderte Verhältnisse angepaßt

werden. Im Bereich der Bundesgendarmerie sind derartige Maß-

nahmen jedoch nicht aktuell und auch nicht konkret vorhersehbar.

Im Bereich der Bundespolizei wird bei der Bundespolizeidirektion

Leoben eine Reorganisationsmaßnahme vollzogen, die die Schließung

der Tagwachzimmer Judendorf und Bahnhof vorsieht.

Zu Frage 2.:

Bei der Bundesgendarmerie wurden in den letzten zwei Jahren der

CP Kainbach, Bezirk Graz-Umgebung, und der GP Hatzendorf, Bezirk

Feldbach, mit den benachbarten Dienststellen zusammengelegt .

Bei der Bundespolizei wurde in Graz das Tagwachzimmer Maria Trost

aufgelassen.

Zu Frage 3:

Im Bereich der Bundesgendarmerie erhöhte sich die Anzahl der

Planstellen vom 1.1.1995 bis 1.1.1997 von 11.987 auf 13.272 um

1.285 Planstellen. Zu dieser Planstellenvermehrung kam es durch

den Aufbau des Grenzdienstes der Bundesgendarmerie. Im Bereich

der Bundespolizei verringerte sich die Anzahl der Planstellen in

diesem Zeitraum von 16.973 auf 16.456 um 517 Planstellen .

zu Frage 4:

Der Personalstand betrug mit Stichtag 1.1.1995 bei der Gruppe

Bundespolizei 16.989 und bei der Gruppe Bundesgendarmerie 12.383

Beschäftigte. Mit Stichtag 1.1.1997 betrug der Personalstand bei

der Gruppe Bundespolizei 16.479 und hat sich somit um 3 Prozent

verringert. Bei der Gruppe Bundesgendarmerie betrug der Perso-

nalstand mit Stichtag 1.1.1997 - 13.210 Beschäftigte und hat sich

somit um 6,7 Prozent erhöht.

Zu Frage 5:

Die Entwicklung von Planstellen und Personalstand wird von den

zukünftigen Bundesfinanzgesetzen abhängig sein . Es wird danach

getrachtet werden, den tatsächlichen Personalstand dem systemi-

sierten Personalstand anzupassen. Für die kommenden Jahre kann

derzeit keine Prognose erstellt werden.

Zu Frage 6 und 7:

Obwohl Sie in der Frage 6 die Sicherheit der Bürger in Salzburg

ansprechen, nehme ich an, daß trotzdem das Bundesland Steiermark

gemeint ist. Ich darf somit diese Frage auch in Bezug auf das

Bundesland Steiermark beantworten.

Hauptziel meiner Bemühungen ist es, die Außendienstpräsenz zu

erhöhen und damit nicht nur dem subjektiven sondern auch dem

objektiven Sicherheitsgefühl der Bevölkerung Rechnung zu tragen.

Die Zusammenlegung von Exekutivdienststellen erfolgt nur dann,

wenn dies mit einer Effizienzsteigerung der bisher verwendeten

Kräfte und Mittel verbunden ist. Solche Maßnahmen dürfen daher

nicht isoliert betrachtet werden, sondern sind vielmehr in Ver-

bindung mit einer Vielzahl begleitender Maßnahmen, wie Struktur-

bereinigungen im organisatorischen Bereich, rationelle Gestaltung

. von Arbeitsabläufen, Forcierung der technischen Ausrüstung und

vieles mehr, zu sehen. Ein subjektives Sicherheitsgefühl wird

nur dann gegeben sein, wenn es sich auch tatsächlich auf objekti-

ve Sicherheitsmaßnahmen stützen kann und hängt schlußendlich von

der Bereitschaft des Betroffenen ab, die persönliche Überzeugung

auf objektive Gegebenheiten auszurichten. Ich möchte aber aus-

drücklich darauf hinweisen, daß die von den Behörden vorgelegten

Strukturkonzepte und deren Realisierungszeitpunkt im Zusammenwir-

ken mit den Gemeindeverwaltungen sowie den Organen der Personal-

vertretung erstellt werden.

Zu Frage 8:

Grundsätzlich waren finanzielle Erwägungen aufgrund der zu den

Punkten 6 und 7 dargestellten Ausführungen lediglich von sekun-

därer Bedeutung .

Allenfalls frei werdende Mittel . werden uneingeschränkt für

Sicherheitsmaßnahmen Verwendung finden. Die Maßnahmen selbst

stehen sehr wohl im Verhältnis zum erhöhten Sicherheitsbedürfrns

der Bevölkerung, da durch den Entfall von verschiedenen Admini-

strationsaufwendungen im innerdienstlichen Bereich erhebliche

Kapazitäten für den Außendienst freigesetzt werden und damit dem

Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung wesentlich wirksamer ent-

sprochen werden kann als durch bloße Existenz einer kleinen

Dienststelle, die für sich allein die bestehenden Anforderungen

oft nicht zu erfüllen vermag.