2233/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat ROSSMANN und Kollegen haben am
17. April 1997 unter der Nr. 2312/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend " Schließung und Zusammenle-
gung von Gendarmerieposten und Wachzimmern in der Steiermark"
gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
"1. Welche Posten werden in den nächsten fünf Jahren in der Stei-
ermark aufgelöst, verlegt, zusammengelegt oder neu eröffnet?
2. Welche Posten wurden in den letzten 2 Jahren in der Steier-
mark aufgelöst, verlegt, zusammengelegt oder neu eröffnet?
3. Wie lautet der aktuelle Stand an Planstellen bei der Gendar-
merie bzw. Polizei per 01. 01.1997 und wie hat sich die An-
zahl in den letzten 2 Jahren verringert bzw. erhöht?
4. Wie hoch ist der tatsächliche Personalstand per 01.01.1997
und wie hat sich dieser in den letzten 2 Jahren verringert
bzw . erhöht ?
5 . Wie werden sich die Planstellen bzw. der tatsächliche Perso-
nalstand bei der Gendarmerie bzw. Polizei in den nächsten
fünf Jahren in der Steiermark entwickeln?
6 . Wie erklären Sie den Bürgern den Abbau an objektiver und
subjektiver Sicherheit, der durch die Schließung von Wachzim-
mern und Gendarmerieposten in Salzburg entstehen würde?
7. Welche Maßnahmen werden Sie setzen um dem Sicherheitsbedürf-
nis der Bürger gerecht zu werden?
8 . Um welche Kostenersparnis handelt es sich bei der Schließung,
Verlegung oder Zusammenlegung von Posten und Wachzimmern in
den nächsten fünf Jahren und stehen diese vermeintlichen
Kosteneinsparungen überhaupt im Verhältnis zum erhöhten
Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage1:
Auch in der Steiermark werden die Dienststellenstrukturen der
Bundespolizei und der Bundesgendarmerie zur Gewährleistung eines
effizienten Sicherheitsdienstes im Rahmen eines kontinuierlichen
Prozesses erforderlichenfalls an geänderte Verhältnisse angepaßt
werden. Im Bereich der Bundesgendarmerie sind derartige Maß-
nahmen jedoch nicht aktuell und auch nicht konkret vorhersehbar.
Im Bereich der Bundespolizei wird bei der Bundespolizeidirektion
Leoben eine Reorganisationsmaßnahme vollzogen, die die Schließung
der Tagwachzimmer Judendorf und Bahnhof vorsieht.
Zu Frage 2.:
Bei der Bundesgendarmerie wurden in den letzten zwei Jahren der
CP Kainbach, Bezirk Graz-Umgebung, und der GP Hatzendorf, Bezirk
Feldbach, mit den benachbarten Dienststellen zusammengelegt .
Bei der Bundespolizei wurde in Graz das Tagwachzimmer Maria Trost
aufgelassen.
Zu Frage 3:
Im Bereich der Bundesgendarmerie erhöhte sich die Anzahl der
Planstellen vom 1.1.1995 bis 1.1.1997 von 11.987 auf 13.272 um
1.285 Planstellen. Zu dieser Planstellenvermehrung kam es durch
den Aufbau des Grenzdienstes der Bundesgendarmerie. Im Bereich
der Bundespolizei verringerte sich die Anzahl der Planstellen in
diesem Zeitraum von 16.973 auf 16.456 um 517 Planstellen .
zu Frage 4:
Der Personalstand betrug mit Stichtag 1.1.1995 bei der Gruppe
Bundespolizei 16.989 und bei der Gruppe Bundesgendarmerie 12.383
Beschäftigte. Mit Stichtag 1.1.1997 betrug der Personalstand bei
der Gruppe Bundespolizei 16.479 und hat sich somit um 3 Prozent
verringert. Bei der Gruppe Bundesgendarmerie betrug der Perso-
nalstand mit Stichtag 1.1.1997 - 13.210 Beschäftigte und hat sich
somit um 6,7 Prozent erhöht.
Zu Frage 5:
Die Entwicklung von Planstellen und Personalstand wird von den
zukünftigen Bundesfinanzgesetzen abhängig sein . Es wird danach
getrachtet werden, den tatsächlichen Personalstand dem systemi-
sierten Personalstand anzupassen. Für die kommenden Jahre kann
derzeit keine Prognose erstellt werden.
Zu Frage 6 und 7:
Obwohl Sie in der Frage 6 die Sicherheit der Bürger in Salzburg
ansprechen, nehme ich an, daß trotzdem
das Bundesland Steiermark
gemeint ist. Ich darf somit diese Frage auch in Bezug auf das
Bundesland Steiermark beantworten.
Hauptziel meiner Bemühungen ist es, die Außendienstpräsenz zu
erhöhen und damit nicht nur dem subjektiven sondern auch dem
objektiven Sicherheitsgefühl der Bevölkerung Rechnung zu tragen.
Die Zusammenlegung von Exekutivdienststellen erfolgt nur dann,
wenn dies mit einer Effizienzsteigerung der bisher verwendeten
Kräfte und Mittel verbunden ist. Solche Maßnahmen dürfen daher
nicht isoliert betrachtet werden, sondern sind vielmehr in Ver-
bindung mit einer Vielzahl begleitender Maßnahmen, wie Struktur-
bereinigungen im organisatorischen Bereich, rationelle Gestaltung
. von Arbeitsabläufen, Forcierung der technischen Ausrüstung und
vieles mehr, zu sehen. Ein subjektives Sicherheitsgefühl wird
nur dann gegeben sein, wenn es sich auch tatsächlich auf objekti-
ve Sicherheitsmaßnahmen stützen kann und hängt schlußendlich von
der Bereitschaft des Betroffenen ab, die persönliche Überzeugung
auf objektive Gegebenheiten auszurichten. Ich möchte aber aus-
drücklich darauf hinweisen, daß die von den Behörden vorgelegten
Strukturkonzepte und deren Realisierungszeitpunkt im Zusammenwir-
ken mit den Gemeindeverwaltungen sowie den Organen der Personal-
vertretung erstellt werden.
Zu Frage 8:
Grundsätzlich waren finanzielle Erwägungen aufgrund der zu den
Punkten 6 und 7 dargestellten Ausführungen lediglich von sekun-
därer Bedeutung .
Allenfalls frei werdende Mittel . werden uneingeschränkt für
Sicherheitsmaßnahmen Verwendung finden. Die Maßnahmen selbst
stehen sehr wohl im Verhältnis zum erhöhten Sicherheitsbedürfrns
der Bevölkerung, da durch den Entfall von verschiedenen Admini-
strationsaufwendungen im innerdienstlichen Bereich erhebliche
Kapazitäten für den Außendienst freigesetzt werden und damit dem
Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung wesentlich wirksamer ent-
sprochen werden kann als durch bloße Existenz einer kleinen
Dienststelle, die für sich allein die bestehenden Anforderungen
oft nicht zu erfüllen vermag.