2234/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
2253/J betreffend Endabrechnung der Pyhrnautobahn, Weiterbau und
Ausfinanzierung, welche die Abgeordneten Anschober, Freundinnen
und. Freunde am 10. April 1997 an mich richteten und aus Gründen
der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich
folgendes fest, wobei ich mich bei der Beantwortung der Fragen 1
sowie 14 bis 22 auf die von der ÖSAG eingeholten Informationen
stütze:
Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:
Folgende Bauabschnitte an der A 9 sollen verwirklicht werden:
1 . Abschnitt,Inzersdorf-Schön,
Kostenaufwand: rd. 1,7 Mrd. S (ohne MwSt. ) im
Vollausbau
Baubeginn: abhängig vom Verlauf des UVP-Verfahrens, voraussicht-
lich Jänner 2001
2. Abschnittt "Schön - St. Pankraz"
Kostenaufwand: rd. 2,6 Mrd. S (ohne MwSt. ), Halbausbau von
Inzersdorf bis AS Hinterstoder, Vollausbau von AS
Hinterstoder bis St. Pankraz
Baubeginn: Juli 1997 ( Sondierstollen) bzw. November 1997
(Brücken)
3. Abschnitt "Lainbergtunnel" (Fertigstellung)
Kostenaufwand: rd. 1,2 Mrd. S (ohne MwSt. )
in Bau, Fertigstellung für Herbst 1997 geplant
4. Abschnitt "Vollausbau Anschlußstelle Selzthal"
Kostenaufwand: rd. 500 Mio.S (ohne MwSt. )
Baubeginn: bereits erfolgt ( Februar 1997 )
5. Abschnitt "Plabutschtunnel (2. Röhre)"
Kostenaufwand: rd. 1,2 Mrd. S (ohne MwSt. )
Baubeginn: noch nicht festgelegt
Die Absicherung der Finanzierung erfolgt durch Einnahmen aus der
Maut aufgrund des Bundesstraßenfinanzierungsgesetzes, wobei auch
Kreditmittel gemäß § 1 Abs. 4 Bundesstraßenfinanzierungsgesetz
1996 eingesetzt werden können. Der Bau der Vorhaben "Vollausbau
Anschlußstelle Selzthal " und der Abschnitte " Schön - St . Pankraz "
bzw . " Lainbergtunnel " auf der A 9 ist bereits durch Verordnung
gemäß § 1 Abs . 4 Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996
abgesichert .
Antwort zu den Punkten 5, 6, 7 und 10 der Anfrage:
Zur Zeit wird mit Vignetteneinnahmen in der Größenordnung von
jährlich rd. 2, 5 Mrd. S netto) gerechnet.
Ein fiktiver Einnahmenentfall für den Straßenbau ergibt sich bei
der Differenzbildung zwischen den Einnahmen aus einer zukünftigen
fahrleistungsabhängigen Maut für LKW und PKW einerseits und den
Einnahmen der bis zu deren Einführung laufenden Straßenbe-
nützungsabgabe und Vignette. Solange keine endgültigen Fest-
legungen über Bemautungssystem, Tarife, Netz- und Kategoriesie-
rungsgrenzen, etc. getroffen sind, können keine Aussagen ge-
troffen werden, die über die dem Bautenausschuß des Parlaments
dargestellten Ertragsszenarien hinaus gehen.
Ein allfälliger Ausgleich aus Budgetmittel für den Fall der
Nichteinführung einer fahrleistungsabhängigen Bemautung wäre nur
in dem Ausmaß vorstellbar, in dem die Mittel aus dem allgemeinen
Budget für den Straßenbau erhöht würden.
Antwort zu den Punkten 8 und 9 der Anfrage:
Ein umfassender Zeitplan für die Realisierung aller Bauvorhaben
des sogenannten Lückenschlußprogrammes liegt nicht vor. Der Zeit-
punkt für den Baubeginn der einzelnen Maßnahmen hängt einerseits
vom Fortschritt der Planungen und erforderlichen Behördenverfah-
ren, andererseits von den Mauteinnahmen und den Finanzierungsmög-
lichkeiten der künftigen ASFINAG ab.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Infrastrukturfinanzierungs-
gesetz 1997, mit dem unter anderem die
ASFINAG-Schulden dem pri-
vaten Sektor zugeordnet werden können, befindet sich in parlamen-
tarischer Behandlung .
Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:
Sollte eine Ausgliederung der ASFINAG-Schulden aus dem Öffent-
lichen Haushaltsbereich nicht gelingen, so hätte dies Auswir-
kungen auf die Berechnung der gesamten Staatsschulden in Höhe der
in der ASFINAG-Bilanz ausgewiesenen Forderungen an den Bund.
Die Frage nach den genaueren Konsequenzen wäre an den
Bundesminister für Finanzen zu richten.
Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:
Folgende Vorhaben sind im Investitions- und Finanzierungsplan für
die erste Etappe von 11,5 Mrd. S, der der Verordnung BGBl.Nr.
673/1996 gemäß BStFG 1996 zugrunde liegt, enthalten:
- A 2, Völkermarkt -. Klagenfurt
- A 8, Wels - Sattledt
- A 9, Schön - St. Pankraz
- A 9, Selzthal
- A 9 , Lainbergtunnel ( Fertigstellung )
- S 31, St. Martin - Neutal
- B 315, Umfahrung Landeck
- Die Planungskosten aller lm Baugipfelpaket enthaltenen
Vorhaben .
Die genannten 11,5 Mrd. S der ersten Etappe bezeichnen den maxi-
malen Haftungsrahmen für Kreditmittel gemäß § 1 Abs. 4 Bundes-
straßenfinanzierungsgesetz 1996. Entsprechend der aktuellen Fi
nanzplanung wird es aber möglich sein, einen wesentlichen Teil
der Finanzierung direkt aus
Mautvignetteneinnahmen zu bestreiten.
Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:
Anläßlich des Baugipfels wurde ein Gesamtpaket verhandelt, dessen
Gesamtkosten mit rd. 37 Mrd. S geschätzt wurden, wobei hierin
auch ein Betrag von 4 Mrd. S für "Errichtung des Mautsystems"
beinhaltet war. Da die Planungen der Bauvorhaben größtenteils
noch nicht abgeschlossen waren bzw. sind, handelt es sich bei den
Kostenangaben um Schätzungen, die sich noch nach oben oder unten
ändern können. Laut Angaben der Österreichischen Autobahnen- und
Schnellstraßen AG werden sich beispielsweise die Kosten der Pro-
jekte S 6 Semmering Schnellstraße, Maria Schutz - Ganzsteintunnel
Ostportal und S 31 Burgenland Schnellstraße, St. Martin - Ober-
pullendorf zufolge geänderten Planungen und genaueren Berech-
nungen gegenüber der Schätzung zur Zeit des Baugipfels erhöhen.
Antwort zu den Punkten 15, 16 und 18 der Anfrage:
Die konkreten Auftragssummen für den Bauabschnitt Oberösterreich
( Baulose 1 - 8 ) sowie für den Bauabschnitt Schoberpaß ( Baulose
115 - 118 ) gehen aus folgender Aufstellung hervor. Diese nunmehr
endgültigen Auftragssummen weichen von den in früheren parlamen-
tarischen Anfragebeantwortungen genannten etwas ab, da die Be-
träge der Zusatzaufträge bisher zum Teil nur geschätzt waren.
Oberösterreich, AB-km 0,0 - 16, 2 (Voralpenkreuz - AS Inzersdorf )
Baulose 1 - 8 Hauptaufträge ATS 838,31 Mio.
Zusatzaufträge ATS 86,50 Mio.
______________
ATS 924, 81 Mio.
Endabrechnung ohne Gleitung ATS 1.084,98 Mio.
______________
Überschreitung
ATS
160,17 Mio.
Steiermark, Schoberpaßstrecke (39 km Länge)
Baulose 115 - 118 Hauptaufträge ATS 1.962, 61 Mio.
Zusatzaufträge ATS 77, 65 Mio.
__________________
ATS 2.040,28 Mio.
Endabrechnung ohne Gleitung ATS 2.283,68 Mio.
_______________
Überschreitung ATS 243, 40 Mio.
Antwort zu den Punkten 17 und 19 der Anfrage:
Folgende Beträge konnten bei den einzelnen Baulosen rückverhan-
delt werden:
Oberösterreich, Baulose 1 - 8
Es wurden ATS 95, 55 Mio. von der geforderten Schlußabrechnungs-
summe der Hauptaufträge ( Tunnel- , Brücken- , Straßen- und Ent-
wässerungsarbeiten) nicht anerkannt.
Steiermark Schoberpaßstrecke, Baulose 115 - 118
Es wurden ATS 118,08 Mio. von der geforderten Schlußabrechnungs-
summe der Hauptaufträge ( Tunnel- , Brücken- , Straßen- und Entwäs-
serungsarbeiten) nicht anerkannt.
Antwort zu Punkt 20 der Anfrage:
Grundsätzlich war es für die ÖSAG aufgrund der vertraglichen
Bestimmungen der ÖNORMEN und der einschlägigen Bauverträge mög-
lich, konkrete Ansprüche zu formulieren und aufgrund der vertrag-
lichen Regelungen auch gegenüber den Firmen durchzusetzen. So
konnten alle direkt aus dem Baugeschehen resultierenden Prozesse
dergestalt ruhend gestellt werden, daß
die Firmen größtenteils
die Forderungen der ÖSAG anerkannten bzw. daß die ÖSAG - wie im
Baulos 115 - die angestrengten Prozesse zur Gänze gewann.
Die zurückverhandelten Beträge resultieren, wie schon in den
schriftlichen parlamentarischen Anfragen Nr. 659/J und 1295/J
angeführt, unter anderem aus Nachkontrollen der Massenermitt-
lungen, aus der Streichung von nichtbeauftragten Nachtragsforde-
rungen und aus Korrekturen der Preisgleitungs- und Zinsenforde-
rungen. Aufgrund des enormen Verwaltungsaufwandes ist ein de-
tailliertes Eingehen auf jeden konkreten Einzelfall nicht mög-
lich.
Antwort zu Punkt 21 der Anfrage:
Es fehlen keine Einigungen zwischen der ÖSAG und den bauausfüh-
renden Firmen .
Antwort zu Punkt 22 der Anfrage:
Mit den Ländern Oberösterreich und Steiermark wurde ein Vergleich
über die Schadenersatzforderungen der ÖSAG erreicht. Die Angele-
genheiten sind zur Gänze abgeschlossen.
Nach Aufrechnungen aller Forderungen und Gegenforderungen hat das
Land Oberösterreich einen Betrag von 3 Mio. S (welchem 1 Mio. S
Gegenforderungen aus Grundeinlösen gegenrechnet wurden) und das
Land Steiermark einen Betrag von 3,5 Mio. S der ÖSAG bezahlt.