2234/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

2253/J betreffend Endabrechnung der Pyhrnautobahn, Weiterbau und

Ausfinanzierung, welche die Abgeordneten Anschober, Freundinnen

und. Freunde am 10. April 1997 an mich richteten und aus Gründen

der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich

folgendes fest, wobei ich mich bei der Beantwortung der Fragen 1

sowie 14 bis 22 auf die von der ÖSAG eingeholten Informationen

stütze:

Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:

Folgende Bauabschnitte an der A 9 sollen verwirklicht werden:

1 . Abschnitt,Inzersdorf-Schön,

Kostenaufwand: rd. 1,7 Mrd. S (ohne MwSt. ) im Vollausbau

Baubeginn: abhängig vom Verlauf des UVP-Verfahrens, voraussicht-

lich Jänner 2001

2. Abschnittt "Schön - St. Pankraz"

Kostenaufwand: rd. 2,6 Mrd. S (ohne MwSt. ), Halbausbau von

                               Inzersdorf bis AS Hinterstoder, Vollausbau von AS

                               Hinterstoder bis St. Pankraz

Baubeginn: Juli 1997 ( Sondierstollen) bzw. November 1997

                               (Brücken)

3. Abschnitt "Lainbergtunnel" (Fertigstellung)

Kostenaufwand: rd. 1,2 Mrd. S (ohne MwSt. )

in Bau, Fertigstellung für Herbst 1997 geplant

4. Abschnitt "Vollausbau Anschlußstelle Selzthal"

Kostenaufwand: rd. 500 Mio.S (ohne MwSt. )

Baubeginn: bereits erfolgt ( Februar 1997 )

5. Abschnitt "Plabutschtunnel (2. Röhre)"

Kostenaufwand: rd. 1,2 Mrd. S (ohne MwSt. )

Baubeginn: noch nicht festgelegt

Die Absicherung der Finanzierung erfolgt durch Einnahmen aus der

Maut aufgrund des Bundesstraßenfinanzierungsgesetzes, wobei auch

Kreditmittel gemäß § 1 Abs. 4 Bundesstraßenfinanzierungsgesetz

1996 eingesetzt werden können. Der Bau der Vorhaben "Vollausbau

Anschlußstelle Selzthal " und der Abschnitte " Schön - St . Pankraz "

bzw . " Lainbergtunnel " auf der A 9 ist bereits durch Verordnung

gemäß § 1 Abs . 4 Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996

abgesichert .

Antwort zu den Punkten 5, 6, 7 und 10 der Anfrage:

Zur Zeit wird mit Vignetteneinnahmen in der Größenordnung von

jährlich rd. 2, 5 Mrd. S netto) gerechnet.

Ein fiktiver Einnahmenentfall für den Straßenbau ergibt sich bei

der Differenzbildung zwischen den Einnahmen aus einer zukünftigen

fahrleistungsabhängigen Maut für LKW und PKW einerseits und den

Einnahmen der bis zu deren Einführung laufenden Straßenbe-

nützungsabgabe und Vignette. Solange keine endgültigen Fest-

legungen über Bemautungssystem, Tarife, Netz- und Kategoriesie-

rungsgrenzen, etc. getroffen sind, können keine Aussagen ge-

troffen werden, die über die dem Bautenausschuß des Parlaments

dargestellten Ertragsszenarien hinaus gehen.

Ein allfälliger Ausgleich aus Budgetmittel für den Fall der

Nichteinführung einer fahrleistungsabhängigen Bemautung wäre nur

in dem Ausmaß vorstellbar, in dem die Mittel aus dem allgemeinen

Budget für den Straßenbau erhöht würden.

Antwort zu den Punkten 8 und 9 der Anfrage:

Ein umfassender Zeitplan für die Realisierung aller Bauvorhaben

des sogenannten Lückenschlußprogrammes liegt nicht vor. Der Zeit-

punkt für den Baubeginn der einzelnen Maßnahmen hängt einerseits

vom Fortschritt der Planungen und erforderlichen Behördenverfah-

ren, andererseits von den Mauteinnahmen und den Finanzierungsmög-

lichkeiten der künftigen ASFINAG ab.

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Infrastrukturfinanzierungs-

gesetz 1997, mit dem unter anderem die ASFINAG-Schulden dem pri-

vaten Sektor zugeordnet werden können, befindet sich in parlamen-

tarischer Behandlung .

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

Sollte eine Ausgliederung der ASFINAG-Schulden aus dem Öffent-

lichen Haushaltsbereich nicht gelingen, so hätte dies Auswir-

kungen auf die Berechnung der gesamten Staatsschulden in Höhe der

in der ASFINAG-Bilanz ausgewiesenen Forderungen an den Bund.

Die Frage nach den genaueren Konsequenzen wäre an den

Bundesminister für Finanzen zu richten.

Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:

Folgende Vorhaben sind im Investitions- und Finanzierungsplan für

die erste Etappe von 11,5 Mrd. S, der der Verordnung BGBl.Nr.

673/1996 gemäß BStFG 1996 zugrunde liegt, enthalten:

- A 2, Völkermarkt -. Klagenfurt

- A 8, Wels - Sattledt

- A 9, Schön - St. Pankraz

- A 9, Selzthal

- A 9 , Lainbergtunnel ( Fertigstellung )

- S 31, St. Martin - Neutal

- B 315, Umfahrung Landeck

- Die Planungskosten aller lm Baugipfelpaket enthaltenen

Vorhaben .

Die genannten 11,5 Mrd. S der ersten Etappe bezeichnen den maxi-

malen Haftungsrahmen für Kreditmittel gemäß § 1 Abs. 4 Bundes-

straßenfinanzierungsgesetz 1996. Entsprechend der aktuellen Fi

nanzplanung wird es aber möglich sein, einen wesentlichen Teil

der Finanzierung direkt aus Mautvignetteneinnahmen zu bestreiten.

Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:

Anläßlich des Baugipfels wurde ein Gesamtpaket verhandelt, dessen

Gesamtkosten mit rd. 37 Mrd. S geschätzt wurden, wobei hierin

auch ein Betrag von 4 Mrd. S für "Errichtung des Mautsystems"

beinhaltet war. Da die Planungen der Bauvorhaben größtenteils

noch nicht abgeschlossen waren bzw. sind, handelt es sich bei den

Kostenangaben um Schätzungen, die sich noch nach oben oder unten

ändern können. Laut Angaben der Österreichischen Autobahnen- und

Schnellstraßen AG werden sich beispielsweise die Kosten der Pro-

jekte S 6 Semmering Schnellstraße, Maria Schutz - Ganzsteintunnel

Ostportal und S 31 Burgenland Schnellstraße, St. Martin - Ober-

pullendorf zufolge geänderten Planungen und genaueren Berech-

nungen gegenüber der Schätzung zur Zeit des Baugipfels erhöhen.

Antwort zu den Punkten 15, 16 und 18 der Anfrage:

Die konkreten Auftragssummen für den Bauabschnitt Oberösterreich

( Baulose 1 - 8 ) sowie für den Bauabschnitt Schoberpaß ( Baulose

115 - 118 ) gehen aus folgender Aufstellung hervor. Diese nunmehr

endgültigen Auftragssummen weichen von den in früheren parlamen-

tarischen Anfragebeantwortungen genannten etwas ab, da die Be-

träge der Zusatzaufträge bisher zum Teil nur geschätzt waren.

Oberösterreich, AB-km 0,0 - 16, 2 (Voralpenkreuz - AS Inzersdorf )

Baulose 1 - 8                        Hauptaufträge                                     ATS 838,31 Mio.

                                               Zusatzaufträge                                    ATS 86,50 Mio.

                                                                                                              ______________

                                                                                                              ATS 924, 81 Mio.

                               Endabrechnung ohne Gleitung                        ATS 1.084,98 Mio.

                                                                                                              ______________

                                                               Überschreitung                   ATS 160,17 Mio.

Steiermark, Schoberpaßstrecke (39 km Länge)

Baulose 115 - 118                                                Hauptaufträge      ATS 1.962, 61 Mio.

                                                                              Zusatzaufträge     ATS 77, 65 Mio.

                                                                                                              __________________

                                                                                                              ATS 2.040,28 Mio.

                                               Endabrechnung ohne Gleitung        ATS 2.283,68 Mio.

                                                                                                              _______________

                                               Überschreitung                                   ATS 243, 40 Mio.

Antwort zu den Punkten 17 und 19 der Anfrage:

Folgende Beträge konnten bei den einzelnen Baulosen rückverhan-

delt werden:

Oberösterreich, Baulose 1 - 8

Es wurden ATS 95, 55 Mio. von der geforderten Schlußabrechnungs-

summe der Hauptaufträge ( Tunnel- , Brücken- , Straßen- und Ent-

wässerungsarbeiten) nicht anerkannt.

Steiermark Schoberpaßstrecke, Baulose 115 - 118

Es wurden ATS 118,08 Mio. von der geforderten Schlußabrechnungs-

summe der Hauptaufträge ( Tunnel- , Brücken- , Straßen- und Entwäs-

serungsarbeiten) nicht anerkannt.

Antwort zu Punkt 20 der Anfrage:

Grundsätzlich war es für die ÖSAG aufgrund der vertraglichen

Bestimmungen der ÖNORMEN und der einschlägigen Bauverträge mög-

lich, konkrete Ansprüche zu formulieren und aufgrund der vertrag-

lichen Regelungen auch gegenüber den Firmen durchzusetzen. So

konnten alle direkt aus dem Baugeschehen resultierenden Prozesse

dergestalt ruhend gestellt werden, daß die Firmen größtenteils

die Forderungen der ÖSAG anerkannten bzw. daß die ÖSAG - wie im

Baulos 115 - die angestrengten Prozesse zur Gänze gewann.

Die zurückverhandelten Beträge resultieren, wie schon in den

schriftlichen parlamentarischen Anfragen Nr. 659/J und 1295/J

angeführt, unter anderem aus Nachkontrollen der Massenermitt-

lungen, aus der Streichung von nichtbeauftragten Nachtragsforde-

rungen und aus Korrekturen der Preisgleitungs- und Zinsenforde-

rungen. Aufgrund des enormen Verwaltungsaufwandes ist ein de-

tailliertes Eingehen auf jeden konkreten Einzelfall nicht mög-

lich.

Antwort zu Punkt 21 der Anfrage:

Es fehlen keine Einigungen zwischen der ÖSAG und den bauausfüh-

renden Firmen .

Antwort zu Punkt 22 der Anfrage:

Mit den Ländern Oberösterreich und Steiermark wurde ein Vergleich

über die Schadenersatzforderungen der ÖSAG erreicht. Die Angele-

genheiten sind zur Gänze abgeschlossen.

Nach Aufrechnungen aller Forderungen und Gegenforderungen hat das

Land Oberösterreich einen Betrag von 3 Mio. S (welchem 1 Mio. S

Gegenforderungen aus Grundeinlösen gegenrechnet wurden) und das

Land Steiermark einen Betrag von 3,5 Mio. S der ÖSAG bezahlt.