2240/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Lafer, Mag . Schreiner und
Kollegen haben am 18.4.1997 unter der Nr 2297/J an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
"Übungsmunition für die österreichische Gendarmerie" gerich-
tet, die folgenden Wortlaut hat:
"1. Ist bisher die Übungsmunition für Gendarmeriebeamte immer
von der Firma Hirtenberger bezogen worden?
2 . Wenn ja, warum wurde nicht wie bisher die Firma Hirten-
berger mit der Lieferung der Übungsmunition betraut?
3 . Warum wurde die Übungsmunition diesmal in den USA
gekauft?
4 . Aus welchen Gründen wurde eine Munition zweiter Wahl
bezogen?
5 . Glauben Sie nicht, daß die Verwendung einer schadhaften
Munition zweiter Wahl ein Sicherheitsrisiko für die Gen-
darmeriebeamten, die unter Einsatzbedingungen üben sol-
len, darstellt?
6 . Hat es beim Kauf dieser Munition Einsparungen im Gegen-
satz zu den bisherigen Käufen gegeben?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Wenn nein, warum wurde die Übungsmunition
dann nicht wie
bisher bei der Firma Hirtenberger gekauft?
7 . Ging der Auftragsvergabe ein Ausschreibungsverfahren
voran?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Firmen beteiligten sich daran und wie
hoch waren ihre Anbote?
8 . Gibt es Berechnungen, inwieweit sich die Nichtvergabe des
Auftrages an die Firma Hirtenberger auf die Arbeitsplatz-
situation im Triestingtal auswirkt? "
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Nein.
Zu Frage 2:
Entfällt im Hinblick auf die Beantwortung der Frage 1.
Zu Frage 3:
In den USA wurde keine Übungsmunition, sondern eine Einsatz-
munition gekauft . Ausschlaggebend hiefür war der beträchtli-
che Preisvorteil .
Zu Frage 4:
Die Anforderungen an die Munition entsprechen den geforderten
technischen Spezifikationen; es handelt sich dabei keines-
wegs um Munition zweiter Wahl .
Zu Frage 5:
Die vorliegende Munition erfüllt alle Erfordernisse einer
Einsatzmunition, was durch umfangreiche ballistische Tests
bestätigt wurde .
Ein erhöhtes Sicherheitsrisiko ist daher nicht gegeben.
Zu Frage 6:.
Ja .
Der Preisvorteil gegenüber dem nächstgünstigeren Angebot lag
bei nahezu einer halben Million Schilling.
Zu Frage 7 :
Nein; es wurde ein Produkt der Firma Hirtenberger gewählt,
weil zum damaligen Zeitpunkt nur dieses Unternehmen das von
ihr speziell entwickelte Produkt ( sogenannte Polizeipatro-
ne) erzeugte.
Zu Frage 8:
Nein; doch können diese nicht gravierend sein, da ohnehin
ein Produkt der Firma Hirtenberger, das offensichtlich im
Ausland billiger angeboten wird, gekauft wurde .