2240/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Lafer, Mag . Schreiner und

Kollegen haben am 18.4.1997 unter der Nr 2297/J an mich eine

schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

"Übungsmunition für die österreichische Gendarmerie" gerich-

tet, die folgenden Wortlaut hat:

"1. Ist bisher die Übungsmunition für Gendarmeriebeamte immer

von der Firma Hirtenberger bezogen worden?

2 . Wenn ja, warum wurde nicht wie bisher die Firma Hirten-

berger mit der Lieferung der Übungsmunition betraut?

3 . Warum wurde die Übungsmunition diesmal in den USA

gekauft?

4 . Aus welchen Gründen wurde eine Munition zweiter Wahl

bezogen?

5 . Glauben Sie nicht, daß die Verwendung einer schadhaften

Munition zweiter Wahl ein Sicherheitsrisiko für die Gen-

darmeriebeamten, die unter Einsatzbedingungen üben sol-

len, darstellt?

6 . Hat es beim Kauf dieser Munition Einsparungen im Gegen-

satz zu den bisherigen Käufen gegeben?

Wenn ja, in welcher Höhe?

Wenn nein, warum wurde die Übungsmunition dann nicht wie

bisher bei der Firma Hirtenberger gekauft?

7 . Ging der Auftragsvergabe ein Ausschreibungsverfahren

voran?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Firmen beteiligten sich daran und wie

hoch waren ihre Anbote?

8 . Gibt es Berechnungen, inwieweit sich die Nichtvergabe des

Auftrages an die Firma Hirtenberger auf die Arbeitsplatz-

situation im Triestingtal auswirkt? "

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Nein.

Zu Frage 2:

Entfällt im Hinblick auf die Beantwortung der Frage 1.

Zu Frage 3:

In den USA wurde keine Übungsmunition, sondern eine Einsatz-

munition gekauft . Ausschlaggebend hiefür war der beträchtli-

che Preisvorteil .

Zu Frage 4:

Die Anforderungen an die Munition entsprechen den geforderten

technischen Spezifikationen; es handelt sich dabei keines-

wegs um Munition zweiter Wahl .

Zu Frage 5:

Die vorliegende Munition erfüllt alle Erfordernisse einer

Einsatzmunition, was durch umfangreiche ballistische Tests

bestätigt wurde .

Ein erhöhtes Sicherheitsrisiko ist daher nicht gegeben.

Zu Frage 6:.

Ja .

Der Preisvorteil gegenüber dem nächstgünstigeren Angebot lag

bei nahezu einer halben Million Schilling.

Zu Frage 7 :

Nein; es wurde ein Produkt der Firma Hirtenberger gewählt,

weil zum damaligen Zeitpunkt nur dieses Unternehmen das von

ihr speziell entwickelte Produkt ( sogenannte Polizeipatro-

ne) erzeugte.

Zu Frage 8:

Nein; doch können diese nicht gravierend sein, da ohnehin

ein Produkt der Firma Hirtenberger, das offensichtlich im

Ausland billiger angeboten wird, gekauft wurde .