2260/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag, Erich L, Schreiner und Genossen vom
17. April 1997, Nr, 2316/J, betreffend Überprüfung der Effizienz der Bestimmungen des
Steuerrechts, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1,:
Selbstverständlich werden Gesetzesentwürfe auch im Hinblick auf "Sinnhaftigkeit,
Wirtschaftlichkeit etc," einzelner Bestimmungen überprüft, Diese Überprüfung erfolgt bei
Einleitung eines Begutachtungsverfahrens nicht nur durch Mitarbeiter des Ressorts, sondern
auch durch eine große Zahl begutachtender Stellen. Im Bundesministerium für Finanzen wird
die Prüfung - allenfalls auf der Basis von Begutachtungsstellungnahmen - im Zuge der
Ausarbeitung von Gestzesentwürfen jeweils von den damit befaßten Mitarbeitern vorge-
nommen, Die Zahl dieser Mitarbeiter ist je nach Gesetzesmaterie unterschiedlich,
Zu2,:
Bei Erstellung eines neuen Gesetzes werden die damit verbundenen Kosten ermittelt und
gemäß den legistischen Richtlinien des Bundeskanzleramtes im Vorblatt der Regierungs-
vorlage dargestellt, Zu den "einzelnen steuerrechtlichen Bestimmungen", was Aufkommen
sowie Personal- und Sachaufwand betrifft, gibt es aber keine Analyse, Eine solche Analyse
ist bei der Vielzahl der vorhandenen "einzelnen steuerrechtlichen Bestimmungen" auch kaum
denkbar. Außerdem sind viele steuerliche Bestimmungen so ineinander verflochten, daß
eine konkrete Aufkommens- und Kostenzuordnung weder möglich noch sinnvoll ist (z,B,
Verflechtung zwischen Einkommen- und Umsatzsteuer bzw, zwischen Umsatzsteuer und
Eingangsabgaben), Nicht unerwähnt soll in diesem Zusammenhang bleiben, daß das
Bundesministerium für Finanzen bei seinen
legisitischen Vorhaben auf den Grundsatz der
Gleichmäßigkeit der Besteuerung Rücksicht zu nehmen hat und nicht nur von der
"Rentabilität" einer steuerlichen Bestimmung ausgehen darf,
Auch darf nicht übersehen werden, daß bestimmte Abgaben durchaus erwünschte
Lenkungseffekte haben, die sich nicht unmittelbar in Geldwert ausdrücken lassen,
Zu 3, :
lch habe die neu konstituierte Steuerreformkommission beauftragt, einen eigenen Arbeits-
ausschuß einzusetzen, der sich mit Vereinfachungen im Steuerrecht befaßt, Dieser Arbeits-
ausschuß wird demnächst seine erste Sitzung abhalten, Nach meiner Information plant der
Vorsitzende dieses Arbeitsauschusses eine Untersuchung, welche steuerlichen Bestim-
mungen als besonders verwaltungsaufwendig empfunden werden, Sinnvollerweise wird sich
diese Untersuchung sowohl auf die Vertreter des rechtsberatenden Berufsstandes als auch
auf die Mitarbeiter Finanzverwaltung erstrecken.