2260/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag, Erich L, Schreiner und Genossen vom

17. April 1997, Nr, 2316/J, betreffend Überprüfung der Effizienz der Bestimmungen des

Steuerrechts, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu 1,:

Selbstverständlich werden Gesetzesentwürfe auch im Hinblick auf "Sinnhaftigkeit,

Wirtschaftlichkeit etc," einzelner Bestimmungen überprüft, Diese Überprüfung erfolgt bei

Einleitung eines Begutachtungsverfahrens nicht nur durch Mitarbeiter des Ressorts, sondern

auch durch eine große Zahl begutachtender Stellen. Im Bundesministerium für Finanzen wird

die Prüfung - allenfalls auf der Basis von Begutachtungsstellungnahmen - im Zuge der

Ausarbeitung von Gestzesentwürfen jeweils von den damit befaßten Mitarbeitern vorge-

nommen, Die Zahl dieser Mitarbeiter ist je nach Gesetzesmaterie unterschiedlich,

Zu2,:

Bei Erstellung eines neuen Gesetzes werden die damit verbundenen Kosten ermittelt und

gemäß den legistischen Richtlinien des Bundeskanzleramtes im Vorblatt der Regierungs-

vorlage dargestellt, Zu den "einzelnen steuerrechtlichen Bestimmungen", was Aufkommen

sowie Personal- und Sachaufwand betrifft, gibt es aber keine Analyse, Eine solche Analyse

ist bei der Vielzahl der vorhandenen "einzelnen steuerrechtlichen Bestimmungen" auch kaum

denkbar. Außerdem sind viele steuerliche Bestimmungen so ineinander verflochten, daß

eine konkrete Aufkommens- und Kostenzuordnung weder möglich noch sinnvoll ist (z,B,

Verflechtung zwischen Einkommen- und Umsatzsteuer bzw, zwischen Umsatzsteuer und

Eingangsabgaben), Nicht unerwähnt soll in diesem Zusammenhang bleiben, daß das

Bundesministerium für Finanzen bei seinen legisitischen Vorhaben auf den Grundsatz der

Gleichmäßigkeit der Besteuerung Rücksicht zu nehmen hat und nicht nur von der

"Rentabilität" einer steuerlichen Bestimmung ausgehen darf,

Auch darf nicht übersehen werden, daß bestimmte Abgaben durchaus erwünschte

Lenkungseffekte haben, die sich nicht unmittelbar in Geldwert ausdrücken lassen,

Zu 3, :

lch habe die neu konstituierte Steuerreformkommission beauftragt, einen eigenen Arbeits-

ausschuß einzusetzen, der sich mit Vereinfachungen im Steuerrecht befaßt, Dieser Arbeits-

ausschuß wird demnächst seine erste Sitzung abhalten, Nach meiner Information plant der

Vorsitzende dieses Arbeitsauschusses eine Untersuchung, welche steuerlichen Bestim-

mungen als besonders verwaltungsaufwendig empfunden werden, Sinnvollerweise wird sich

diese Untersuchung sowohl auf die Vertreter des rechtsberatenden Berufsstandes als auch

auf die Mitarbeiter Finanzverwaltung erstrecken.