2285/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Wabl, Pollet-Kammerlander, Freundinnen und

Freunden haben am 25. 4.1997 unter der Nr.2326/J-NRll997 vorn 25.4.1997 an

mich eine schriftliche Anfrage betreffend die österreichische Haltung zur Zukunft

Hongkongs gerichtet, welche den folgenden Wortlaut hat:

"1 . An die österreichische Botschaft in Peking soll am 1. Mai 1997 ein Militärattachee

entsandt werden. Welche politische Absicht steckt hinter der Entsendung eines

Militärattachees in China?

2. Welche Funktionen soll dieser für die Republik Österreich erfüllen und in welcher

Art und Weise soll er für die österreichisch-chinesischen Beziehungen wirksam

werden?

3. Wird durch den Militärattachee auf die Verbesserung der Wirtschaftsbeziehungen

österreichischer Unternehmungen mit der chinesischen Armee gehofft?

4. Inwieweit spielen österreichische Militärattachees bei der Anbahnung von

Waffenexporten eine Rolle ?

5. Wird durch diesen militärischen Vertreter in China darauf gehofft, daß sich die

Beziehungen des österreichischen Bundesheeres und der Roten Armee in China

verbessern?

6. Welche Kosten erwachsen aus der Einrichtung dieses Militärattachees?

7. Die Stelle des Militärattachees wird im Wege des Dienststellenplanes vergeben.

Einsetzt und vierhindert die Einrichtung des Militärattachees, jene eines

Kulturattachees an der österreichischen Botschaft in China ?

8. Halten Sie es, Herr Minister, im Lichte einer demokratischen Weiterentwicklung

der österreichisch-chinesischen Beziehungen nicht für fruchtbarer, an die

österreichische Botschaft in China einen Kulturattachee zu entsenden?

9. In Kairo wurde mit dem Argument' Einsparungen vornehmen zu müssen, ein

Kulturattachee abgezogen. Jetzt soll am 1. Mai 1997 ein Militärattaché in die

Volksrepublik China gesandt werden. Wie werden politische

Schwergewichtsetzungen wie diese beiden Entscheidungen mit den

Kostengründen und Einsparungsargumenten in Einklang gebracht?

10. Mit welchen Kosten ist der Umbau der österreichischen Botschaft in China zu

verbinden?"

Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:

Zu 1.:

Die Entsendung eines Verteidigungsattaches an die österreichische Botschaft

Peking ist für November 1997 geplant. Österreich verfügt bisher über keinen

Verteidigungsattaché in ganz Asien, während zahlreiche asiatische

Vertretungsbehörden bereits Verteidigungsattachés in Wien akkreditiert haben.

Die Entscheidung für die österreichische Botschaft in Peking gründet auf der

strategischen Bedeutung Chinas in Asien und seiner Zugehörigkeit als ständiges

Mitglied zum Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, der auch in Zusammenhang mit

der Teilnahme an friedenserhaltenden Operationen eine bedeutende Rolle zukommt.

Österreich hat Verteidigungsattachés bei allen anderen ständigen Mitgliedern des

Sicherheitsrates der Vereinten Nationen akkreditiert.

Zu 2. und 5.:

Der Militärattaché ist Vertreter des Bundesministers für Landesverteidigung bzw. des

österreichischen Bundesheeres in jenem Staat, in dem er akkreditiert ist. Ihm obliegt

für seinen Amtsbereich, der auch zwei oder mehrere Staaten umfassen kann,

insbesondere die systematische Beobachtung und Berichterstattung hinsichtlich der

Sicherheits- und Verteidigungspolltik, der Wehrverhältnisse und der Streitkräfte, die

Herstellung und Pflege von Kontakten und Beziehungen Zwischen den Streitkräften

des(r) Ernpfangsstaates(n) und dem Bundesheer sowie zu den anderen im

Empfangsstaat akkreditierten Militärattachés.

Zu 3. und 4.:

Die Verbesserung der Wirtschaftsbeziehungen österreichischer Unternehmen oder

die Anbahnung von Waffenexporten fällt nicht in den Aufgabenbereich eines

Militärattachés.

Zu 6.:

Die Kosten der Entsendung eines Militärattachés fallen in die Zuständigkeit des

Bundesministeriums für Landesverteidigung.

Zu 7. und 9.:

Nein. Die Entsendung österreichischer Militärattachés in das Ausland erfolgt im

Rahmen des Stellenplanes des Bundesministeriums für Landesverteidigung und

steht in keinem Zusammenhang zum Stellenplan des für Kulturattachés zuständigen

Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.

Die Schließung des österreichischen Kulturinstituts in Kairo ermöglichte

Personaleinsparungen im administrativen Bereich; die operative Kulturtätigkeit wurde

jedoch nicht eingestellt, sondern lediglich in die Botschaft verlagert.

Zu 8.:

Die ÖB Peking verfügt de facto über einen Kultur- und Presseattaché, da die zweite

Zugeteilte der ÖB Peking in erster Linie mit diesen Agenden betraut ist. Eine darüber

hinausgehende Personalverstärkung wird auf absehbare Zeit leider nicht möglich

sein.

Zu 10.:

Für die Unterbringung des Militärattachés in Peking wird ein Anbau an die

Amtsräume der österreichischen Botschaft errichtet. Das Gebäude ist ein Mietobjekt,

der Anbau wird vom Vermieter, dem Diplomatenservice des chinesischen

Außenministeriums, durchgeführt. Die Kosten belaufen sich auf ÖS 3,6 Millionen und

sind in Form einer Mietvorauszahlung aufzubringen. Das Bundesministerium f()r

Landesverteidigung wird für die Räumlichkeiten des Militärattachés sodann zehn

Jahre keinen Mietzins zu entrichten haben.