2285/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Wabl, Pollet-Kammerlander, Freundinnen und
Freunden haben am 25. 4.1997 unter der Nr.2326/J-NRll997 vorn 25.4.1997 an
mich eine schriftliche Anfrage betreffend die österreichische Haltung zur Zukunft
Hongkongs gerichtet, welche den folgenden Wortlaut hat:
"1 . An die österreichische Botschaft in Peking soll am 1. Mai 1997 ein Militärattachee
entsandt werden. Welche politische Absicht steckt hinter der Entsendung eines
Militärattachees in China?
2. Welche Funktionen soll dieser für die Republik Österreich erfüllen und in welcher
Art und Weise soll er für die österreichisch-chinesischen Beziehungen wirksam
werden?
3. Wird durch den Militärattachee auf die Verbesserung der Wirtschaftsbeziehungen
österreichischer Unternehmungen mit der chinesischen Armee gehofft?
4. Inwieweit spielen österreichische Militärattachees bei der Anbahnung von
Waffenexporten eine Rolle ?
5. Wird durch diesen militärischen Vertreter in China darauf gehofft, daß sich die
Beziehungen des österreichischen Bundesheeres und der Roten Armee in China
verbessern?
6. Welche Kosten erwachsen aus der Einrichtung
dieses Militärattachees?
7. Die Stelle des Militärattachees wird im Wege des Dienststellenplanes vergeben.
Einsetzt und vierhindert die Einrichtung des Militärattachees, jene eines
Kulturattachees an der österreichischen Botschaft in China ?
8. Halten Sie es, Herr Minister, im Lichte einer demokratischen Weiterentwicklung
der österreichisch-chinesischen Beziehungen nicht für fruchtbarer, an die
österreichische Botschaft in China einen Kulturattachee zu entsenden?
9. In Kairo wurde mit dem Argument' Einsparungen vornehmen zu müssen, ein
Kulturattachee abgezogen. Jetzt soll am 1. Mai 1997 ein Militärattaché in die
Volksrepublik China gesandt werden. Wie werden politische
Schwergewichtsetzungen wie diese beiden Entscheidungen mit den
Kostengründen und Einsparungsargumenten in Einklang gebracht?
10. Mit welchen Kosten ist der Umbau der österreichischen Botschaft in China zu
verbinden?"
Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:
Zu 1.:
Die Entsendung eines Verteidigungsattaches an die österreichische Botschaft
Peking ist für November 1997 geplant. Österreich verfügt bisher über keinen
Verteidigungsattaché in ganz Asien, während zahlreiche asiatische
Vertretungsbehörden bereits Verteidigungsattachés in Wien akkreditiert haben.
Die Entscheidung für die österreichische Botschaft in Peking gründet auf der
strategischen Bedeutung Chinas in Asien und seiner Zugehörigkeit als ständiges
Mitglied zum Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, der auch in Zusammenhang mit
der Teilnahme an friedenserhaltenden Operationen eine bedeutende Rolle zukommt.
Österreich hat Verteidigungsattachés bei allen anderen ständigen Mitgliedern des
Sicherheitsrates der Vereinten Nationen akkreditiert.
Zu 2. und 5.:
Der Militärattaché ist Vertreter des Bundesministers für Landesverteidigung bzw. des
österreichischen Bundesheeres in jenem Staat, in dem er akkreditiert ist. Ihm obliegt
für seinen Amtsbereich, der auch zwei oder mehrere Staaten umfassen kann,
insbesondere die systematische Beobachtung und
Berichterstattung hinsichtlich der
Sicherheits- und Verteidigungspolltik, der Wehrverhältnisse und der Streitkräfte, die
Herstellung und Pflege von Kontakten und Beziehungen Zwischen den Streitkräften
des(r) Ernpfangsstaates(n) und dem Bundesheer sowie zu den anderen im
Empfangsstaat akkreditierten Militärattachés.
Zu 3. und 4.:
Die Verbesserung der Wirtschaftsbeziehungen österreichischer Unternehmen oder
die Anbahnung von Waffenexporten fällt nicht in den Aufgabenbereich eines
Militärattachés.
Zu 6.:
Die Kosten der Entsendung eines Militärattachés fallen in die Zuständigkeit des
Bundesministeriums für Landesverteidigung.
Zu 7. und 9.:
Nein. Die Entsendung österreichischer Militärattachés in das Ausland erfolgt im
Rahmen des Stellenplanes des Bundesministeriums für Landesverteidigung und
steht in keinem Zusammenhang zum Stellenplan des für Kulturattachés zuständigen
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.
Die Schließung des österreichischen Kulturinstituts in Kairo ermöglichte
Personaleinsparungen im administrativen Bereich; die operative Kulturtätigkeit wurde
jedoch nicht eingestellt, sondern lediglich in die Botschaft verlagert.
Zu 8.:
Die ÖB Peking verfügt de facto über einen Kultur- und Presseattaché, da die zweite
Zugeteilte der ÖB Peking in erster Linie mit diesen Agenden betraut ist. Eine darüber
hinausgehende Personalverstärkung wird auf absehbare Zeit leider nicht möglich
sein.
Zu 10.:
Für die Unterbringung des Militärattachés in Peking wird ein Anbau an die
Amtsräume der österreichischen Botschaft errichtet. Das Gebäude ist ein Mietobjekt,
der Anbau wird vom Vermieter, dem Diplomatenservice des chinesischen
Außenministeriums, durchgeführt. Die Kosten belaufen sich auf ÖS 3,6 Millionen und
sind in Form einer Mietvorauszahlung aufzubringen. Das Bundesministerium f()r
Landesverteidigung wird für die Räumlichkeiten des Militärattachés sodann zehn
Jahre keinen Mietzins zu entrichten haben.