2296/AB XX.GP
Gegenstand: Schriftl .parl .Anfr.d.Abg. z .NR Schuster und
Kollegen vom 14 . Mai 1997 , Nr . 2401/J, be-
treffend den Anteil der Agrarausgaben der
Europäischen Union gemessen an den Gesamtaus-
gaben der Gemeinschaft, wie sie im 37 . Grünen
Bericht 1995 auf Seite 19 ausgewiesen sind
An den
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Heinz Fischer
Parlament
1017 W i e n
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-
geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Schuster und
Kollegen vom 14 . Mai 1997 , Nr . 24O1/J, betreffend den Anteil der
Agrarausgaben der Europäischen Union gemessen an den Gesamtausgaben
der Gemeinschaft , wie sie im 37 . Grünen Bericht 1995 auf Seite 19
ausgewiesen sind, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
das die Agrarausgaben in der EU betrifft, so ist zwischen jenen des
EU-Haushaltes selbst und jenen der einzelnen Mitgliedstaaten zu un-
terscheiden. Der Großteil der Agrarausgaben im EU-Haushalt entfällt
auf die EU-Marktordnungen samt flankierenden Maßnahmen (Euro-
päischer Ausrichtungs- und Garantiefonds
für die Landwirtschaft,
EAGFL, Abteilung Garantie) . Im EU-Haushalt wird dieser Teil als
Rubrik JL bezeichnet . Ein kleinerer Teil entfällt auf die agrari-
schen Strukturförderungen (Europäischer Ausrichtungs- und Garantie-
fonds für die Landwirtschaft, EAGFL, Abteilung Ausrichtung) . Diese
Ausgaben sind Teil der sogenannten Rubrik 2 des EU-Haushaltes. Ein
noch geringerer Anteil entfällt auf die innerhalb der Rubrik 3 des
EU-Haushaltes ausgewiesenen sonstigen Agrarausgaben.
Ziffernmäßig (bezogen auf die Mittel für Zahlungen) stellt sich
dies für den EU-Haushalt des Jahres 1997 wie folgt dar:
Gesamtausgaben des EU-Haushaltes 1997 : rd. 82. 366 Mio ECU
davon:
a) EAGFL-Garantie ( incl . Währungsreserve) : 41. 305 Mio ECU
b) EAGFL-Ausrichtung 3.580 Mio ECU
c) Sonstige Agrarausgaben rd. 159 Mio ECU
Summe Agrarausgaben (Pos . a) bis c) ) : rd. 45 . 044 Mio ECU
Im EU-Haushalt des Jahres 1997 umfassen die Agrarausgaben daher
54,69 % der gesamten Ausgaben (bezogen auf Mittel für Zahlungen) .
Was die Agrarausgaben oder auch die Agrarförderungen der einzelnen
EU-Mitgliedstaaten betrifft, so müßten hiefür die Budgets aller Ge-
bietskörperschaften bzw. öffentlichen Stellen (nicht nur das
Staatsbudget alleine) der 15 Mitgliedstaaten der EU herangezogen
werden, um eine vollständige Aufstellung vornehmen zu können . Der-
artige Unterlagen liegen aber im Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft nicht vor . Das Verhältnis Agrarausgaben zu sonsti-
gen Ausgaben der EU-Mitgliedstaaten würde aber wohl wesentlich an-
ders erscheinen als bei alleiniger Betrachtung des EU-Budgets .