2366/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Langthaler, Freundinnen und Freunde haben am
6.5.1997 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2362/J betreffend
"Klimaschutzmilliarde" gerichtet. Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlich-
keit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, folgendes mitzuteilen:
ad 1 bis 12
Seit dem Jahr 1996 wird den Ländern mittels Finanzausgleichsgesetz (FAG 1997
§ 20, Abs.7) ein Anteil von 11,835 % des Aufkommens an Strom- und Erdgassteuer
für energiesparende und umweltschonende Maßnahmen zugewiesen. Diese Mittel
betrugen nach Auskunft des Bundesministeriums für Finanzen im Jahr 1996
355 Mio öS (Energiesteuereinführung erfolgte erst mit erstem Juni 1996), für das
Jahr 1997 werden 691 Mio öS an Mitteln erwartet. Die Schwankungen bei der
Mittelzuweisung sind auf Schwankungen des gesamten Energiesteueraufkommens,
bzw. der Nachfrage nach Gas und Strom zurückzuführen.
Ich habe im Oktober 1996 alle Landeshauptmänner schriftlich ersucht, mir über die
Verwendung dieser Mittel im Jahr 1996 zu berichten. Antwortschreiben langten bis
jetzt von den Ländern Wien, Niederösterreich, Vorarlberg und Tirol ein. Solche
Anfragen werden meinerseits jährlich
erfolgen.
Darüber hinaus wurden die Länder seitens des Bundesministeriums für Finanzen im
März 1997 mittels Umfrage um Auskunft über die tatsächliche Mittelverwendung aus
gegenständlichen Finanzzuweisungen ersucht.
Die Mittel aus der Energiesteuer werden den Ländern als Transfer mit Zwecksetzung
für umweltschonende und energiesparende Maßnahmen, aber ohne konkrete
Zweckbindung für Klimaschutzmaßnahmen zugewiesen. Durch die weite Definition
"energiesparende und umweltschonende Maßnahmen" ist der erwünschte Nachweis
der Mittelverwendung durch die Heranziehung der gesamten Umweltausgaben zu
erbringen.
Gemäß den Mitteilungen der Länder an mein Ressort sowie an das Bundesministe-
rium für Finanzen erfolgt die tatsächliche Verwendung der Mittel der Finanzzuwei-
sung 1996 sowie die geplanten Verwendung der Mittel für 1997 durch die Länder
recht unterschiedlich:
. Vorarlberg und Salzburg verwenden die gesamten Mittel für Klimaschutzmaß-
nahmen
. Steiermark, Oberösterreich, Niederösterreich und Tirol verwenden einen Teil der
Mittel für den Klimaschutz, einen Teil der Mittel für den allgemeinen Umweltschutz
. Wien gibt an, die Mittel ordnungsgemäß zu verwenden, führt jedoch keine kon-
kreten Maßnahmen an
. von Kärnten und dem Burgenland liegt kein Bericht vor
Was die gesamten klimaschutzrelevanten Ausgaben (inkl. klimarelevante Wohn-
bauförderung) betrifft, belaufen sich gemäß einer im Auftrag meines Ressorts
durchgeführten Recherche unter Bezugnahme auf die klimaschutzrelevanten
Voranschlagsdaten für 1996 und 1997 (die Rechungsabschlußdaten für das Jahr
1996 liegen bislang nicht vor) sowie gemäß Schätzungen der klimarelevanten
Wohnbauförderungsausgaben, die geplanten klimaschutzrelevanten Ausgaben im
Jahr 1996 auf 1,14 Mrd öS, die Veranschlagung 1997 ist mit 1,19 Mrd öS um 4%
höher als 1996.
In den Rechnungabschlußdaten 1995 sowie in den Voranschlagsdaten 1996 und
1997 sind die geplanten Ausgaben für Energieberatungsstellen, Energieforschungs-
aktivitäten, Energiepläne, Förderungen für Alternativenergieanlagen, Biomasse und
Fernwärmeförderungen, Energievereine, Beiträge für Klimaschutz- und Nachhaltig-
keitsprojekte und sonstige Energieförderungen enthalten. Darüber hinaus inkludieren
die Daten Schätzungen hinsichtlich der Ausgaben der Länder für Sonderaktionen der
Wohnbauförderung, die Energiesparmaßnahmen, Alternativenergieanlagen oder
Fernwärmeanschlüsse betreffen. Die klimaschutzrelevanten Wohnbauförderungs-
daten werden seitens der Länder nicht direkt in den Voranschlägen und Rechnungs-
abschlüssen ausgewiesen und wurden auf Basis von Rücksprachen mit den
Umweltreferenten der Länder geschätzt.
Die finanzbuchhalterische Ausweisung der Mittel aus der Finanzzuweisung in den
Ländern weist ebenfalls Unterschiede auf:
. einige Länder weisen ihre Ertragsanteile als Einnahmen mit Zweckbindung aus,
was auf eine zweckgebundene Verwendung schließen läßt;
. andere Bundesländer vereinnahmen diese Mittel aus dem FAG als allg.
Deckungsmittel, weisen die Finanzzuweisungen jedoch extra aus
. in den Voranschlägen von zwei Bundesländern werden die Finanzzuweisungen
als allg. Deckungsmittel vereinnahmt und nicht extra ausgewiesen.
Die Investitionsaufwendungen, mit denen entsprechende CO²-Reduktionspotentiale
erschlossen werden können, wurden anhand verfügbarer Forschungsergebnisse
abgeschätzt und hinsichtlich ihrer
gesamtwirtschaftlichen Kosteneffizienz geprüft
(Studie des WIFO 1996/1997 "Toronto-Technologie-Programm"). Diese Unter-
suchung stützte sich auf ein Maßnahmenpaket , das im Zuge der Verhandlungen zur
geplanten Vereinbarung gem. Art. 1 5a B-VG erstellt wurde. Die Umsetzung dieser
Klimaschutzmaßnahmen könnte einen kräftigen Innovationsimpuls zur Restrukturie-
rung der österreichischen Wirtschaft in Richtung einer nachhaltigen Entwicklung
auslösen.