2368/AB XX.GP

 

Die unter Z1 2486/J-NR/1997 am 28. Mai 1997 gestellte Anfrage der Abgeordneten

Mag Firlinger und Kollegen betreffend Rechtsgrundlagen der österreichischen Osthilfe

beehre ich mich. soweit sie sich auf die Gegenstände des Fragerechtes gemäß § 91a des

Geschäftsordnungsgesetzes rückführen läßt, wie folgt zu beantworten:

zu 1)

"Welche konkreten Erwägungen liegen der Forderung des Rechnungshofes zugrunde, eine

materlell-rechtliche Grundlage für die Osthilfemaßnahmen zu schaffen?"

- Wie der Rechnungshof in seinem Nachtrag zum Tätigkeitsbericht an den Nationalrat

über das Verwaltungsjahr 1993 aus Anlaß der Gebarungsüberprüfung der österreichi-

schen Osthilfe (Seite 17, Abs 3) dargelegt bzw unter Hinweis auf gleichlautende Empfeh-

lungen aus Anlaß der Gebarungsüberprüfungen der Aktion "Kampf dem Krebs" (Tätig-

keitsbericht 1981 Abs 35.1) und des Österreichischen Nationalkomitees für Polenhilfe

(Tätigkeitsbericht 1986 Abs 9.3) wiederholt hat, bedürfen (auch) Förderungsvorhaben

des Bundes neben der bundesfinanzgesetzlichen Vorsorge einer materiell-rechtlichen

Grundlage, um dem Grundsatz der doppelten gesetzlichen Bedingtheit der Staatsausgaben

zu entsprechen.

zu 2)

"Wann hat der Rechnungshof diese Forderung gegenüber dem Bundeskanzleramt zuletzt

erhoben?"

Der Rechnungshof hat seine diesbezügliche Empfehlung seit seiner erstmaligen Bericht-

erstattung an den Nationalrat über die österreichische Osthilfe alljährlich beim Verwal-

tungsbereich des Bundeskanzleramtes (Tätigkeitsbericht 1994 Seite 25, Tätigkeitsbe-

richt 1995 Seite 29) als "Unerledigte Anregung aus den Vorjahren" wiederholt. ln Vorbe-

reitung des - dem Nationalrat bis spätestens Jahresende 1 997 vorzulegenden -Tätigkeits-

berichtes 1996 ist derzeit ein Schriftverkehr mit dem Bundeskanzleramt über den ak-

tuellen Verwirklichungsstand im Gange.

zu 3 bis 6)

"Welche Haltung hat das Bundeskanzleramt gegenüber dieser Forderung bisher einge-

nommen und womit hat es seine bisherige Untätigkeit begründet?"

"Ist dem Rechnungshof bekannt, ob im Bundeskanzleramt bzw in einem anderen Ressort

bereits ein Entwurf eines Osthilfegesetzes ausgearbeitet wurde?

Wenn ja, seit wann?"

"Wurde dem Rechnungshofbereits ein Entwurf eines Osthilfegesetzes übermittelt?

Wenn ja, wann und welche Haltung hat der Rechnungshof zu diesem Entwurf bezogen?

Wenn nein, wurde dem Rechnungshof die Übermittlung eines Entwurfes für absehbare

Zeit in Aussicht gestellt?"

"Wurde dem Rechnungshof seitens des Bundeskanzleramtes oder eines anderen Ressorts

bekanntgegeben, welche Gründe der Ausarbeitung eines Osthilfegesetzes entgegenstehen?

Wenn ja, wann, von wem und welche Gründe wurden angeführt?"

Wie der Rechnungshof im Nachtrag zu seinem Tätigkeitsbericht über das Verwaltungs-

jahr 1993 (Seite 17 Abs 3.3) dargelegt hat, hätte sich laut Mitteilung des Bundeskanzler-

amtes (Stand Dezember 1994) ein entsprechender Gesetzesentwurf in Endredaktion be-

funden.

Über Anfrage teilte das Bundeskanzleramt mit Schreiben vom 20. Juni 1996 dem Rech-

nungshof mit, daß es einen Entwurf eines Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit

den Reformstaaten in Zentral- und Osteuropa sowie mit den neuen unabhängigen

Staaten ausgearbeitet hatte, und schloß diesen Entwurf seinem Schreiben bei, fügte

allerdings gleichzeitig hinzu, daß dieser Entwurf inzwischen insoweit obsolet geworden

sei, als im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten in einer Ar-

beitsgruppe, in der auch das Bundeskanzleramt vertreten sei, ein Entwurf eines Bundes-

gesetzes über die Gewährung von freiwilligen Beiträgen an Staaten sowie an internatio-

nale Organisationen und Einrichtungen ausgearbeit werde, Ferner kündigte das Bundes-

kanzleramt in diesem Schreiben an, daß es dem Rechnungshof zu gegebener Zeit einen

entsprechend überarbeiteten Gesetzesentwurf zuleiten werde. Von der Abgabe einer Stel-

lungnahme zu dem ihm übermittelten, vom Bundeskanzleramt als obsolet bezeichneten

Gesetzesentwurf hat der Rechnungshof aus verständlichen Gründen Abstand genommen,

Der in Aussicht gestellte, zwischen dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium

für auswärtige Angelegenheiten abzustimmende Gesetzesentwurf ist dem Rechnungshof

bislang nicht zur Begutachtung zugegangen: derzeit ist - wie oben ausgeführt - ein den Tä-

tigkeitsbericht 1996 vorbereitender Schriftverkehr mit dem Bundeskanzleramt über den

aktuellen Verwirklichungsstand der angefragten Angelegenheit im Gange,

lm übrigen darf ich hinsichtlich dieses Schriftverkehrs und der übrigen gestellten Fra-

gen unter Bedachtnahme auf das Ergebnis der Präsidialsitzung vom 22. Mai 1997 bezüg-

lich des Inhaltes bzw des Umfanges von Interpellationen an den Präsidenten des Rech-

nungshofes um Verständnis ersuchen, daß ich im Sinne des Informationsbedürfnisses

der Abgeordneten an mich gerichtete parlamentarische Anfragen zwar möglichst weit-

gehend, jedoch nur soweit und nur insoferne zu beantworten vermag, als sich diese Fra-

gen noch auf die Gegenstände des Fragerechtes gemäß § 91a des Geschäftsordnungsgeset-

zes zurückführen lassen.