2390/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

2458/J betreffend "Reisebüroschlichtungsstelle" , welche die Abge-

ordneten Mag. Maier und Genossen am 21.5.1997 an mich richteten,

stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage

Nein. Es wird vielmehr eine Neustrukturierung in Richtung einer

umfassenden allgemeinen Tourismusservicestelle in Aussicht ge-

nommen, umsomehr als die derzeitige Schlichtungsstelle für

Reisebürofragen in der bisherigen Form durch die schriftlich

angekündigte Nichtentsendung eines Vertreters der Bundesarbeits-

kammer nicht mehr arbeitsfähig war.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Grundsätzlich werden alle entgegengenommenen Beschwerden, voraus-

gesetzt, die Unterlagen sind vollständig, bearbeitet. Das waren

in den Jahren 1991 bis 1996 insgesamt 1246 Fälle.

Aus der Jahresstatistik über die jeweils neu behandelten Fälle

ist für die einzelnen Jahre folgendes zu entnehmen:

1991 - 177 Fälle

1992 - 358 Fälle

1993 - 194 Fälle

1994 - 220 Fälle

1995 - 173 Fälle

1996 - 124 Fälle

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Derartige Statistiken wurden bisher nicht durchgeführt.

Eine gesonderte Recherche für das Jahr 1996 hat ergeben, daß von

den bereits genannten 124 Fällen 91 Fälle, das sind rund 73 %,

positiv erledigt werden konnten. In dieser Zahl sind auch jene

Fälle enthalten, in denen dem Beschwerdeführer nicht Recht ge-

geben wurde, er aber die Ausführungen und Erläuterungen der

Schlichtungsstelle kommentarlos zur Kenntnis nahm.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Eine solche Erhebung ist bis jetzt nicht durchgeführt worden.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Die "Schlichtungsstelle für Reisebürofragen" ist eine paritätisch

besetzte Arbeitsgruppe, wobei folgende Institutionen je einen

Vertreter entsenden bzw. entsendet haben:

- Fachverband der Reisebüros in der Wirtschaftskammer Österreich

(Vorsitz),

- Fachgruppe der Reisebüros Wien

- Bundesarbeiterkammer

- Verein für Konsumenteninformation

Die administrative Betreuung der vorerwähnten Schlichtungsstelle

erfolgt durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Ange-

legenheiten . Diese Arbeiten werden in der Abteilung " Tourismus-

politik" durch zwei B-Kräfte (gehobener Dienst) besorgt, wobei

eine B-Kraft praktisch ausschließlich mit diesen Arbeiten befaßt

ist.

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

Bis 1994 wurden die Arbeiten der Geschäftsstelle von einer in der

Kategorie C ( Fachdienst ) eingestuft gewesenen Kraft erledigt ,

seit Ende 1994 sind dafür zwei Kräfte vorgesehen. ( Siehe auch

Beantwortung der Frage 6) .

Antwort zu den Punkten 8, 9 und 12 der Anfrage

Ich habe mir eine Neustrukturierung der Schlichtungsstelle für

Reisebürofragen in Richtung einer umfassenden

Tourismusservicestelle des Wirtschaftsministeriums vorgenommen

und in diesem Sinne auch am 20.5.1997 mit Frau Bundesministerin

Dr. Prammer ein Gespräch geführt. Im Rahmen dieser Tourismus-

servicestelle sollen nicht nur Problemfälle im Reisebürosektor

(und zwar Outgoing und Incoming) sondern auch Tourismusbeschwer-

den außerhalb dieses Bereiches sowie Wünsche und Anregungen von

Gästen bearbeitet werden. Eventuell könnte diese Servicestelle

auch als Anlaufstelle im Sinne der einschlägigen Empfehlungen der

EU und der Welttourismusorganisation dienen. .

In diesem Sinne habe ich die Sozialpartner schriftlich einge-

laden, mir mitzuteilen, ob grundsätzlich Bereitschaft besteht,

einen Vertreter in diese Servicestelle zu entsenden.

Antwort zu den Punkten 10 und 11 der Anfrage:

Bisher war die Tätigkeit der Mitglieder der Schlichtungsstelle

für Reisebürofragen ehrenamtlich. Die Kosten für die Entsendung

der Mitglieder wurden daher von der jeweils entsendenden Stelle

getragen .