2406/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentansche Anfrage Nr. 24001J der Abgeordneten Johann Schuster und Kollegen vom

14. Mai1997, betreffend den Anteil der Agrarausgaben der Europäischen Union gemessen

an den Gesamtausgaben der Gemeinschaft, wie sie im 37. Grünen Bericht 1995 auf Seite 19

ausgewiesen sind, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zunächst möchte ich bemerken, daß der Grüne Bericht 1995 nicht vom Bundesminister für

Finanzen, sondern vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft herausgegeben wurde.

Was die Agrarausgaben in der Europäischen Union betrifft, so ist zwischen jenen des EU-

Haushaltes selbst und jenen der einzelnen Mitgliedstaaten zu unterscheiden.

Der Großteil der Agrarausgaben im EU-Haushalt entfällt auf die EU-Marktordnungen samt

flankierenden Maßnahmen (Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirt-

schaft, EAGFL, Abteilung Garantie). Im EU-Haushalt wird dieser Teil als Rubrik 1 bezeichnet.

Ein kleinerer Teil entfällt auf die agrarischen Strukturförderungen (Europäischer Aus-

richtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, EAGFL, Abteilung Ausrichtung). Diese

Ausgaben sind Teil der sogenannten Rubrik 2 des EU-Haushaltes. Ein noch geringerer

Anteil entfällt auf die innerhalb der Rubrik 3 des EU-Haushaltes ausgewiesenen sonstigen

Agrarausgaben.

Gesamtausgaben des EU-Haushaltes für den Agrarbereich 82.366 Mio. ECU

davon:

EAGFL-Garantie (inkl. Währungsreserve) 41.305 Mb. ECU

EAGFL-Ausrichtung 3.580 Mio. ECU

Sonstige Agrarausgaben rd.159Mio.ECU

45.044 Mb. ECU

Was die Agrarausgaben oder auch die Agrarförderungen der einzelnen FU-Mitgliedstaaten

betrifft, so wären die Budgets aller Gebietskörperschaften sämtlicher 15 Mitgliedstaaten

heranzuziehen, um eine vollständige Aufstellung vornehmen zu können. Die dafür nötigen

Unterlagen liegen dem Bundesministerium für Finanzen nicht zur Gänze vor. In Anbetracht

der gegebenen Kompetenzrechtslage besteht auch kein Anlaß, alle diese Unterlagen im

Bundesministerium für Finanzen verfügbar zu halten, zumal mit der Beschaffung dieser

Informationen ein nicht unbeträchtlicher Verwaltungsaufwand verbunden wäre. Es ist mir

daher nicht möglich, bekanntzugeben, wie hoch der Anteil der Förderungen der Land- und

Forstwirtschaft an den Gesamtbudgets aller 15 FU-Mitgliedstaaten ist. Ich ersuche hierfür um

Verstandnis.