2406/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentansche Anfrage Nr. 24001J der Abgeordneten Johann Schuster und Kollegen vom
14. Mai1997, betreffend den Anteil der Agrarausgaben der Europäischen Union gemessen
an den Gesamtausgaben der Gemeinschaft, wie sie im 37. Grünen Bericht 1995 auf Seite 19
ausgewiesen sind, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zunächst möchte ich bemerken, daß der Grüne Bericht 1995 nicht vom Bundesminister für
Finanzen, sondern vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft herausgegeben wurde.
Was die Agrarausgaben in der Europäischen Union betrifft, so ist zwischen jenen des EU-
Haushaltes selbst und jenen der einzelnen Mitgliedstaaten zu unterscheiden.
Der Großteil der Agrarausgaben im EU-Haushalt entfällt auf die EU-Marktordnungen samt
flankierenden Maßnahmen (Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirt-
schaft, EAGFL, Abteilung Garantie). Im EU-Haushalt wird dieser Teil als Rubrik 1 bezeichnet.
Ein kleinerer Teil entfällt auf die agrarischen Strukturförderungen (Europäischer Aus-
richtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, EAGFL, Abteilung Ausrichtung). Diese
Ausgaben sind Teil der sogenannten Rubrik 2 des EU-Haushaltes. Ein noch geringerer
Anteil entfällt auf die innerhalb der Rubrik 3 des EU-Haushaltes ausgewiesenen sonstigen
Agrarausgaben.
Gesamtausgaben des EU-Haushaltes für den Agrarbereich 82.366 Mio. ECU
davon:
EAGFL-Garantie (inkl. Währungsreserve) 41.305 Mb. ECU
EAGFL-Ausrichtung 3.580 Mio. ECU
Sonstige Agrarausgaben rd.159Mio.ECU
45.044 Mb. ECU
Was die Agrarausgaben oder auch die Agrarförderungen der einzelnen FU-Mitgliedstaaten
betrifft, so wären die Budgets aller Gebietskörperschaften sämtlicher 15 Mitgliedstaaten
heranzuziehen, um eine vollständige Aufstellung vornehmen zu können. Die dafür nötigen
Unterlagen liegen dem Bundesministerium für Finanzen nicht zur Gänze vor. In Anbetracht
der gegebenen Kompetenzrechtslage besteht auch kein Anlaß, alle diese Unterlagen im
Bundesministerium für Finanzen verfügbar zu halten, zumal mit der Beschaffung dieser
Informationen ein nicht unbeträchtlicher Verwaltungsaufwand verbunden wäre. Es ist mir
daher nicht möglich, bekanntzugeben, wie hoch der Anteil der Förderungen der Land- und
Forstwirtschaft an den Gesamtbudgets aller 15 FU-Mitgliedstaaten ist. Ich ersuche hierfür um
Verstandnis.