2407/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Helmut Haigermoser und Genossen vom

15. Mai 1997, Nr. 2442/J, betreffend die Privatisierung der Dorotheum GesmbH, beehre ich

mich folgendes mitzuteilen:

Einleitend möchte ich grundsätzlich darauf hinweisen, daß bei der Privatisierung von

Unternehmen, deren Anteilsrechte sich im Eigentum des Bundes befinden, neben der

anzustrebenden Maximierung des Erlöses für die Republik Österreich sowohl Fragen der

langfristigen Absicherung der Unternehmenssubstanz sowie der Erhöhung der

Wettbewerbsfähigkeit als auch volkswirtschaftliche Interessen zu berücksichtigen sind

Zu 1. bis 3.

Es ist richtig, daß bezüglich des Dorotheums Privatisierungsüberlegungen angestellt werden,

wobei auch die Variante einer Börseneinführung geprüft wird. Für das Bundesministerium für

Finanzen ist es aber in jeden Fall wichtig, die mehrheitliche strategische Eigentümerschaft in

österreichischer Hand abzusichern. Zu prüfen wird auch sein, inwieweit die ÖIAG, die schon

bisher zahlreiche Privatisierungen durchgeführt hat, in die Umsetzung einbezogen werden

soll. Allfällige gesetzliche Maßnahmen können erst nach Vorliegen dieser Analysen erwogen

werden. Es ist mir daher derzeit leider nicht möglich konkretere Angaben zu machen, wofür

ich um Verständnis ersuche.