2407/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Helmut Haigermoser und Genossen vom
15. Mai 1997, Nr. 2442/J, betreffend die Privatisierung der Dorotheum GesmbH, beehre ich
mich folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich grundsätzlich darauf hinweisen, daß bei der Privatisierung von
Unternehmen, deren Anteilsrechte sich im Eigentum des Bundes befinden, neben der
anzustrebenden Maximierung des Erlöses für die Republik Österreich sowohl Fragen der
langfristigen Absicherung der Unternehmenssubstanz sowie der Erhöhung der
Wettbewerbsfähigkeit als auch volkswirtschaftliche Interessen zu berücksichtigen sind
Zu 1. bis 3.
Es ist richtig, daß bezüglich des Dorotheums Privatisierungsüberlegungen angestellt werden,
wobei auch die Variante einer Börseneinführung geprüft wird. Für das Bundesministerium für
Finanzen ist es aber in jeden Fall wichtig, die mehrheitliche strategische Eigentümerschaft in
österreichischer Hand abzusichern. Zu prüfen wird auch sein, inwieweit die ÖIAG, die schon
bisher zahlreiche Privatisierungen durchgeführt hat, in die Umsetzung einbezogen werden
soll. Allfällige gesetzliche Maßnahmen können erst nach Vorliegen dieser Analysen erwogen
werden. Es ist mir daher derzeit leider nicht möglich konkretere Angaben zu machen, wofür
ich um Verständnis ersuche.