2417/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2410/J-NR/97 betreffend desaströser Zustand
des Pathologisch-anatomischen Bundesmuseums im Narrenturm, die die Abgeordneten
MMag. Dr. Madeleine Petrovic und FreundInnen am 14. Mai 1997 an mich richteten, wird
wie folgt beantwortet:
1. Sind dem Ministerium die in der Begründung angeführten Mißstände im Patholo-
gisch-anatomischen Bundesmuseum bekannt?
2. Wenn ja: Was wird das Ministerium zur Beseitigung dieser Mißstände unternehmen?
Warum wurde bisher nichts unternommen?
Antwort:
Das Gebäude des Pathologisch-anatomischen Bundesmuseums befindet sich im Ensemble des
Alten AKH, welches Eigentum der Universität Wien ist. Das Museum ist Mieter im
sogenannten „Narrenturm“, wobei prinzipiell die Universität Wien die dem Hauseigentümer
obliegenden Instandsetzungs- und Instandhaltungspflichten zu tragen hat Gebrechen sind zu
beheben. Zweckadaptierungen sind aufgrund der unklaren Situation der diversen medizinischen
Sammlungen derzeit nicht durchführbar.
3. Warum wurde der „Narrenturm“ nicht in die baulichen Restaurierungsmaßnahmen
im Rahmen der Museumsmilliarde einbezogen? Wurde im Budget die Renovierungs-
bedürftigkeit des Gebäudes berücksichtigt bzw. wie sollen Reparaturarbeiten in
Zukunft finanziert werden?
Antwort:
Wie bereits festgestellt, handelt es sich um ein Mietobjekt, auf das die einschlägigen Bestim-
mungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, insbesondere des § 1096, anzuwenden
sind. Deshalb war eine Einbeziehung in die Museumsmilliarde nicht tunlich.
4. Wird das Ministerium konkret für eine Reparatur der Wasser- und Stromversorgung
sorgen?
Antwort:
Soweit der Mieter für die Reparaturen aufzukommen hat, werden diese seitens meines Ressorts
durchgeführt.
5. Gibt es seitens des Ministeriums konkrete museumspolitische Zielsetzungen
betreffend das Pathologisch-anatomische Bundesmuseum? Gibt es einen konkret
formulierten Plan für die Zukunft des Pathologisch-anatomischen Bundesmuseums?
Wenn ja: Wie sehen diese aus? Wie werden diese Ziele umgesetzt werden?
Antwort:
Wie bei allen Bundesmuseen ist auch hier auf ein ausgewogenes Verhältnis der gesetzlich vor-
geschriebenen Museumsfunktionen zu achten. Die Sammlungspolitik hat nach wie vor den
Erwerb von Feuchtpräparaten, Moulagen, Exsikkationspräparaten, pathologischen Skeletten,
Knochen und historisch medizinischen Geräten zum Ziele. Zwecks Bewahrung dieser Objekte
werden sie nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft auf ihren Erhaltungszustand geprüft
und geordnete Maßnahmen zu ihrer Sicherheit gesetzt. Diese Sammelobjekte werden der
Öffentlichkeit zum Teil in Form von Ausstellungen dargeboten. Der überwiegende Teil der
Objekte ist in Form einer Studiensammlung zusammengefaßt, die einem Fachpublikum auf
Anfrage zugänglich gemacht wird Das Museum beschäftigt sich ferner mit der Bestimmung
und Inventarisierung seiner Bestände und mit der Herausgabe wissenschaftlicher Publikationen
sowie der Forschung auf seinem Fachgebiet.
6. Halten Sie es für zielführend die Leitung eines Bundesmuseums vier Jahre lang nicht
definitiv zu besetzen? Halten Sie es für ausreichend, daß die Leitung des Museums
nur provisorisch und noch dazu nur halbtags erfolgt, da die derzeitige Leiterin nur
einen halben A-Posten innehat? Wie stellt sich das Ministerium das weitere Vorgehen
in bezug auf die Leitung des Museums vor? Wird es demnächst eine Bestellung einer
Leiterin/eines Leiters geben?
Antwort:
Über einen definitiven Direktor verfügte das Pathologisch-anatomische Bundesmuseum nie, da
der verstorbene, sehr verdienstvolle kustodische Leiter, Dr. Karl Portele, neben seinem Haupt—
beruf als akademischer Lehrer das gegenständliche Museum auf \Werkvertragsbasis ohne
eigene Planstelle betreute. Somit kann die Widmung einer halben Planstelle für die
gegenwärtige Leiterin, Dr. Beatrix Patzak, in Anbetracht der budgetären Situation als Erfolg
gesehen werden.
7. Halten Sie es für ausreichend, daß ein Bundesmuseum nur acht (!) Stunden
wöchentlich allgemein zugänglich ist? Wenn nein: Was werden Sie dagegen
unternehmen?
Antwort:
Dieses Museum unterscheidet sich von allen anderen Bundesmuseen insbesondere dadurch,
daß seine Bestände in Form einer Studiensammlung zusammengefaßt sind. Zwar verfügen auch
andere Bundesmuseen über ansehnliche Studiensammlungen (vgl. Graphische Sammlung
Albertina oder das Museum für angewandte Kunst bzw. das Naturhistorische Museum), doch
besitzen sie daneben umfangreiche Schausammlungen. die das Hauptinteresse des Publikums
beanspruchen. Die Studiensammlung des Pathologisch-anatomischen Bundesmuseums ist
hingegen dem medizinischen Fachpublikum vorbehalten und wird von vereinzelt interessierten
Laien besucht. Eine durchgehende Öffnung ist mit der Einschränkung des Besucherkreises
nicht vereinbar und wirtschaftlich nicht vertretbar, zumal mit den bisherigen Öffnungszeiten das
Auslangen gefunden werden konnte.
8. Gibt es einen Plan, wie das Museum in den zukünftigen Universitäts-Campus inte-
griert wird?
Antwort:
Das Museum ist im sogenannten „Narrenturm“ etabliert, der aus denkmalpflegerischer Sicht
einen wesentlichen und nicht veränderbaren Teil des Ensembles des Alten AKH, mithin des
Universitätscampus, darstellt.
9. Ist es richtig, daß beim Verkauf des AKH an die Universität Wien und den nachfol-
genden Mietverhandlungen des neuen Hauseigentümers, auf den Narrenturm „ver-
gessen“ wurde?
Antwort:
Der gemeindeeigene Teil des Alten AKH, auf dessen Boden sich der Narrenturm befindet, ist
eine Schenkung an die Universität Wien. Kein Teil der Schenkung darf verkauft werden. Die
Schenkung hat den Bestand des Museums im Narrenturm nicht beruhrt.
10. Ist es richtig, daß der vom Museum genützte und gemietete Vortragsraum, trotz
bestehender Mietverträge, abgerissen werden soll? Wenn ja, warum?
Antwort:
Der neben dem Gebäude der Strahlentherapie, somit außerhalb des Museumsgebäudes
gelegene, vom Museum nur sporadisch genutzte Vortragsraum (Fläche ca. 25m²) wurde aus
wirtschaftlichen Erwägungen aufgegeben, da an anderer Stelle im Narrenturm für diese
Zwecke bestimmte Räumlichkeiten bestehen