2419/AB XX.GP
Zur schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 24261J-NR/1 997, betreffend Renovierung des
Bahnhofes Wiener Neustadt, die die Abgeordneten Grabner, Dr. Stippel und Genossen am
14. Mai 1997 an mich gerichtet haben, möchte ich grundsätzlich feststellen, daß in Anwendung
der Art. 52 Abs. 1 B-VG und § 90 erster Satz des Geschäftsordnungsgesetzes der Umfang der
Pflicht zur Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage auch davon abhängt, ob sich die
Fragen auf einen „Gegenstand der Vollziehung“ beziehen.
Was nun Fragen im Zusammenhang mit einem im Eigentum des Bundes stehenden Unter—
nehmens anlangt, so können vom parlamentarischen Fragerecht wohl nur Handlungen betroffen
sein, die von Verwaltungsorganen in den Organen dieser Unternehmen gesetzt werden, nicht
aber jene Handlungen, die von geschäftsführenden Unternehmensorganen selbst gesetzt
werden.
Ihre Fragen 2, 3, 4 und 5 beziehen sich aber ausschließlich auf Handlungen von Unternehmens-
Organen. Ich habe daher die Anfrage an die Österreichischen Bundesbahnen weitergeleitet.
Deren Stellungnahme bildet die Grundlage
für die vorliegende Anfragebeantwortung.
1. Ist Ihnen die derzeitige Situation des Bahnhofes sowie des Bahnhofsgebäudes
bekannt?
Mir ist bekannt, daß sich der Bahnhof Wiener Neustadt in einem nicht mehr zeitgemäßen
Bauzustand befindet.
2.,3. Ist geplant, den Bahnhof mit dem dazugehörenden Bahnhofsgebäude zu sanie-
ren?
Welche konkreten Maßnahmen sind diesbezüglich geplant?
Es ist - im Rahmen diesbezüglicher Bauprogramme - vorgesehen, den Bahnhof Wiener Neu-
stadt einer kundenorientierten Verbesserung bzw. Modernisierung zu unterziehen.
An konkreten Maßnahmen sind insbesondere zu nennen:
- Errichtung eines zusätzlichen Inselbahnsteiges (inklusive Bahnsteigdach und 55 cm hohe
Bahnsteigkanten, die das Ein- und Aussteigen erleichtern),
- Errichtung eines überdachten Fußgängersteges in Richtung Parkdeck (Stiegenabgänge zu
allen Bahnsteigen),
- Adaptierung der Gleisanlagen,
- Errichtung eines neuen Personentunnels (Aufgang Richtung Haidbrunngasse, Stiegen und
Lift zur Erschließung des neuen Nahverkehrsbahnsteiges, Anbindung an den bestehenden
Personentunnel).
- Verbreiterung und Verlängerung der bestehenden Bahnsteige (inklusive neuer Bahnsteig-
dächer und 55 cm hoher Bahnsteigkanten),
- Einbau von behindertengerechten Aufzügen und Fahrtreppen,
- Situierung von Wartekojen und speziellen INFO-Punkten,
- Neuorganisation der bahnhofsspezifischen Kernzone (Einbau von Geschäften etc.).
4.,5. Wie hoch sind die voraussichtlichen Investitionen für dieses Sanierungsvorhaben?
In welchem Zeitraum soll die voraussichtliche Sanierung erfolgen?
Eine Grobkostenschätzung und die Ermittlung eines Bauzeitenplanes für den Gesamtumbau
des Bahnhofes Wiener Neustadt sind derzeit in Ausarbeitung.