2429/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ridi Steibl, Kolleginnen und Kollegen haben am

15. Mai 1997 unter der Nr. 24321J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend die Förderung von Frauenberatungsstellen, Frauenservicestellen, Inter-

ventionsstellen, Frauenprojekten und Fraueninitiativen gerichtet, die folgenden Wort-

laut hat:

1. Wieviele Mittel standen im Jahr 1996 für die finanzielle Förderung von Frauen-

beratungsstellen, Frauenservicestellen, lnterventionsstellen1 Frauenprojekten-

und Fraueninitiativen uä. in Österreich zu Verfügung?

2. Wieviele solcher Institutionen haben im Jahr 1996 österreichweit um eine För-

derung aus diesen Mitteln angesucht?

3. Wieviele und welche wurden davon bewilligt?

4. In welcher Höhe wurden diese gefördert?

5. Wieviele wurden abgelehnt?

6. Welche wurden abgelehnt?

7. Mit welcher Begründung wurden die Förderwerber abgelehnt?

8. Stimmt es, daß das Frauen-Business-Center Wien eine Förderzusage von

4 Millionen für die nächsten drei Jahre erhalten hat?

9. Bei welchen Frauenberatungsstellen, Frauenservicestellen usw. in Österreich

wurde eine Förderung eingestellt und mit welcher Begründung?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage1:

Der Bundesvoranschlag für die Förderung von Fraueninitiativen belief sich im Jahr

1996 auf 5 21,000.000,-.

Durch Umschichtungen zwischen Aufwendungen und Förderungen mittels eines

Budgetüberschreitungsgesetzes konnte diese Summe auf 27,000.000,- erhöht

werden.

Zu Frage2:

Im Jahr 1996 wurden 209 Förderungsansuchen einer Bearbeitung zugeführt; gegen

Jahresende wurden darüber hinaus zahlreiche Förderungsansuchen eingebracht,

die bereits das Folgejahr betrafen und daher vorerst in Evidenz gehalten wurden.

Zu Frage3:

Insgesamt wurden 135 Förderungsansuchen bewilligt. Der Schwerpunkt bei der Mit-

telvergabe lag bei Frauenservicestellen und Frauenberatungseinrichtungen; weiters

wurden Projekte gegen Gewalt an Frauen und Kindern sowie verschiedene emanzi-

patorische Frauen- und Mädchenprojekte gefördert.

Zu Frage4:

Für die Förderung von Frauenservicestellen wurden etwa 50 %, für die Förderung

von Projekte gegen Gewalt an Frauen und Kindern wurden etwa 23 % der zur Verfü-

gung stehenden Fördermittel verwendet.

Die restlichen Fördermittel wurden an verschiedene Frauenberatungseinrichtungen

sowie an emanzipatorische und bewußtseinsbildende Frauen- und Mädchenprojekte

vergeben.

Zu den Fragen 5 und 6:

Im Jahr 1996 wurden 74 Förderungsansuchen abgelehnt.

Abgelehnt wurden Projekte, die nicht in die oben angeführten Schwerpunktbereiche

fielen.

Zu Frage 7:

Die Anträge auf Förderung wurden je nach dem zugrundeliegenden Sachverhalt aus

Zuständigkeitsgründen abgelehnt oder es wurde darauf hingewiesen, daß aufgrund

der relativ geringen Höhe der zur Verfügung stehenden Budgetmittel eine Schwer-

punktsetzung erfolgen muß, welche für das jeweilige Projekt nicht gegeben war.

Zu Frage 8:

In meinem Wirkungsbereich wurde dem Verein Business Frauen-Center keine För-

derungszusage erteilt. Allerdings ist beabsichtigt, mit dem Verein einen Werkvertrag

abzuschließen, der sich auf die Jahre 1997 bis 1999 bezieht.

Zu Frage 9:

Die Forderung der Frauenservicestelle ,,Courage‘ in St. Pölten wurde am 30. April

1996 wegen Vereinsauflösung eingestellt.