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Die Abgeordneten zum Nationalrat Anschober, Freundinnen und Freunde ha-

ben am 10. Juni1997 unter der Nr. 2564/J an mich eine schriftliche parlamen-

tarische Anfrage betreffend Fluchthilfe für Staatsterroristen gerichtet. Diese An-

frage habe ich am 10. Juli 1997 beantwortet.

Offenbar durch einen Fehler beim Kopiervorgang einer Vorlage ist bei der Be-

antwortung der Fragen 8 und 9 ein Passus entfallen. Die Beantwortung der

Fragen 8 und 9 hat daher zu lauten:

In der Ministerratssitzung vom 25. Juli1989 bzw. der diesbezüglichen Vorbe-

sprechung gab der damalige Bundesminister für Inneres, Dr. LÖSCHNAK, eine

Sachverhaltsdarstellung:

Insgesamt hätten an dem Treffen 6 Personen teilgenommen. Die Personen

1 bis 4 seien iranische Verhandlungsführer, Person 5 sei ein Bewachungsmann

und Person 6 ein iranischer Geheimdienstoffizier gewesen. Die Personen

5 und 6 dürften dem Terrorkommando behilflich gewesen sein. Nach Vermu-

tung des Innenministeriums dürfte Person 4 zufällig verletzt worden sein. Die

Attentäter dürften mit einem Motorrad oder einem Kraftfahrzeug geflüchtet sein,

die Tatwaffen wären am Naschmarkt weggeworfen worden. Bei den Ermittlun-

gen hätten sich große Schwierigkeiten mit der iranischen Botschaft ergeben. In

diesem Zusammenhang führte Bundesminister LÖSCHNAK (etwas später) aus,

daß sich die Botschaft geweigert habe, Fotos zur Verfügung zu stellen, was auf

eine Involvierung derselben hindeute. Die Person Nr.6 sei nach der Tat mit

einem Taxi in die Nähe der iranischen Botschaft gefahren sei, ob sie hineinge-

gangen sei oder nicht, lasse sich nicht ermitteln. Person 5 sei mit Sicherheit in

der iranischen Botschaft aufgenommen worden. Person 4 sei nach der Entlas-

sung aus dem Spital in die iranische Botschaft gefahren und dann mit einer

Linienmaschine in den Iran geflohen. Bundesminister LÖSCHNAK berichtete

weiters, daß das Innenministerium versucht habe, einen Haftbefehl gegen die

Person Nr.5 zu erhalten, was aber mißglückt sei, weshalb die Recherchen ins

Stocken geraten seien; er sprach in diesem Zusammenhang von einem „toten

Punkt“ der Ermittlungen.

Im Anschluß daran stellte Bundesminister Dr. LICHAL die Frage, wie es mög-

lich gewesen sei, daß der Verletzte nach seiner Entlassung aus dem Spital in

den Iran fliegen konnte. Bundesminister Dr. LÖSCHNAK bemerkte dazu, daß

die „Nr.4“ vom Innenministerium als Zeuge geführt worden sei. Bundesminister

Dr. FOREGGER ergänzte, daß die „Nr.4“ vernommen und nicht als verdächtig

erkannt worden sei.

Bundesminister Dr. MOCK führte aus, daß es nicht stimme, was behauptet

wurde, er hätte gesagt, das sei eine „große Schweinerei“ gewesen. Die öster-

reichische Seite habe sich bemüht, weitere Opfer zu vermeiden. Man sei ähn-

lich wie seinerzeit im Fall des libyschen Volksbüros vorgegangen.

In der Ministerratssitzung am 22. August 1989 gab Bundesminister Dr. FOREG-

GER einen Rückblick auf die Geschehnisse:

Während einer Besprechung zwischen kurdischen Führern und iranischen Ab-

gesandten seien 3 kurdische Führer von unbekannten Tätern ermordet sowie

ein weiterer Teilnehmer verletzt worden. Dieser Teilnehmer sei wegen seiner

Verletzung, weiters aufgrund des Umstandes, daß er für die Verständigung der

Polizei gesorgt habe, sowie aufgrund eines negativen Schußhandtests als Op-

fer und nicht als Täter angesehen worden. Dieser Person sei daher nach ein-

gehender gerichtlicher Vernehmung kein Hindernis gegen eine Ausreise in den

Weg gelegt worden. Ein fünfter Teilnehmer habe bald nach dem Ereignis Zu-

flucht in der iranischen Botschaft genommen. Gegen die Zusicherung ungehin-

derter Rückkehr habe die iranische Seite seine Teilnahme an einem Lokalau-

genschein und seine Vernehmung ermöglicht. Gegen die betreffende Person,

die sich derzeit noch in der iranischen Botschaft aufhalte, sei im Hinblick auf

den Verdacht, sie habe dem verletzten Teilnehmer nicht alsbald Hilfe geleistet,

ein Verfahren wegen unterlassener Hilfeleistung eingeleitet und ein diesbezüg-

licher Haftbefehl ausgestellt worden. Die staatsanwaltschaftlichen Behörden

seien nunmehr der Meinung, daß der Verdacht einer unterlassenen Hilfelei-

stung nicht weiter aufrecht erhalten werden könne und würden die Rückzie-

hung des Haftbefehls vorschlagen. Nach dem Vorschlag der staatsanwalt-

schaftlichen Behörden sei jedoch gegen den sechsten Teilnehmer der Haftbe-

fehl wegen des Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung aufrechtzuerhalten.

Das Bundesministerium für Justiz werde diesen Vorschlag mit großer Aufmerk-

samkeit und Gewissenhaftigkeit prüfen und insbesondere auch in Erwägung

ziehen, ob gegen die iranischen Teilnehmer an der Besprechung irgendwelche

Indizien für eine Teilnahme an der Täterseite bestünden. Der sechste Teilneh-

mer sei dem Zugriff der Justiz von Anfang an entzogen gewesen. Das Bun-

desministerium für Justiz werde vor der Entscheidung über die Aufhebung des

Haftbefehls jedenfalls Kontakt mit den Sicherheitsbehörden (Bundes-

ministerium für Inneres) halten und auch das Bundesministerium für auswärtige

Angelegenheiten auf dem laufenden halten.

Klubobmann Dr. FISCHER äußerte Bedenken gegen die Aufhebung der Haft-

befehle.

In der Ministerratssitzung am 28. November 1989 berichtete Bundesminister

Dr. FOREGGER, daß es aufgrund eines nunmehr vorliegenden Gutachtens

naheliegend erscheine, daß die bisherigen Überlegungen nicht zuträfen und ein

nicht unerheblicher Verdacht gegen drei Teilnehmer an der Besprechung vor-

liege. Ein Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft werde derzeit geprüft, alle

drei Täter seien allerdings nicht mehr da."