2446/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Ewald STADLER und Kollegen

haben am 27. Mai 1997 unter der ZI. 2478/J-NR/1997 eine schriftliche Anfrage

betreffend "Weisung bezüglich Benützung von 0-Bussen durch Salzburger

Exekutivbeamte" an mich gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

„1. Wie genau lautete Ihre Aufforderung betreffend Reformkonzepte bezüglich der

Präsenz von Gendarmen und Polizisten auf der Straße und an wen wurde sie

gerichtet?

2. Wieviele und welche Reformkonzepte sind bereits bei Ihnen eingelangt?

3. Wer war an der Erstellung der einzelnen Reformkonzepte jeweils beteiligt?

4. Nach welchen Gesichtspunkten werden diese Reformkonzepte ausgewertet

und wo liegt Ihre Priorität?

5. Ist Ihnen der obengenannte Vorschlag von Polizeipräsident Schweiger

bekannt?

Wenn ja, was halten Sie von diesem und wieviele Beamte werden davon

betroffen sein?

6. Glauben Sie nicht, daß die Beamten, die mit dem Bus fahren, auf der Straße

bzw. in Einsatzfahrzeugen „abgehen‘ könnten, zumal sie für schnelle Einsätze

praktisch nicht oder nur verzögert einsetzbar sind?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 4:

Die Struktur der Exekutive muß ständig den jeweiligen Verhältnissen und

Rahmenbedingungen angepaßt werden. Mein Bemühen wird insbesonders darauf

ausgerichtet die Qualität des Sicherheitsdienstes aufrecht zu erhalten und mit den

vorhandenen Mitteln ein Optimum an Exekutivdienst zu gewährleisten.

Naturgemäß führt dies zur Prüfung und erforderlichenfalls Anpassung internen

Gepflogenheiten und Strukturen. Diese Maßnahmen sind mit einem Freisetzen

von Innendienstkapazitäten für den Außendienst verbunden und somit durch die

verbesserte Möglichkeit zu präventivem Tätigwerden weit eher geeignet.

Sicherheit zu vermitteln, als Wartedienste auf der Dienststelle zur

Entgegennahme von Anzeigen über bereits im Gang befindliche oder überhaupt

schon abgelaufene Vorfälle.

Darüber hinaus steht fest, daß - wie bei der Bundesgendarmerie bereits erfolgt

auch bei der Bundespolizei Strukturmaßnahmen unerläßlich sind.

Mein Amtsvorgänger hat daher den Auftrag erteilt, daß bei allen

Bundespolizeidirektionen die innerbetriebliche Struktur durchleuchtet wird und

entsprechende Reform- bzw. Strukturkonzepte zu erarbeiten sind. Hauptziel

dieser Bemühung ist es, die Außendienstpräsenz zu erhöhen und damit auch dem

subjektiven Sicherheitsgefühl der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Diese

Maßnahmen dürfen naturgemäß nicht isoliert betrachtet werden, sondern sind

vielmehr in Verbindung mit einer Vielzahl begleitender Maßnahmen, wie

insbesondere die Einbringung von Novellierungsinitiativen bezüglich

verschiedenster Rechtsvorschriften, Strukturbereinigungen im organisatorischen

Bereich, rationeller Gestaltung von Arbeitsabläufen, ständige Überprüfung des

optimalen Einsatzes der personellen Ressourcen, Forcierung der technischen

Ausrüstung auf den Gebieten der Kriminaltechnik und Fahndung, der

elektronischen Datenverarbeitung, dem Kraftfahrzeug- und Fernmeldesektor

sowie Verbesserung der baulichen Infrastruktur, zu setzen.

Ich möchte ausdrücklich betonen, daß die von den einzelnen Behörden

vorgelegten Strukturkonzepte und deren Realisierungszeitpunkt im

Zusammenwirken mit den Gemeindeverwaltungen sowie den Organen der

Personalvertretung erstellt wurden.

Zu den Fragen 5 und 6:

Die von Ihnen angesprochene Anordnung ist mir bekannt und ich kann mich mit

deren Inhalt und den damit verfolgten Zielen durchaus identifizieren.

Da der. O - Bus nicht für Fahrten zu dringenden Amtshandlungen gedacht ist.

sondern etwa aus Anlaß von Fahrten zu Abteilungsschulungen zum

Schießtraining und dgl. benützt werden soll sehe ich die Einsatzbereitschaft der

Exekutive insgesamt nicht beeinträchtigt.