2446/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Ewald STADLER und Kollegen
haben am 27. Mai 1997 unter der ZI. 2478/J-NR/1997 eine schriftliche Anfrage
betreffend "Weisung bezüglich Benützung von 0-Bussen durch Salzburger
Exekutivbeamte" an mich gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
„1. Wie genau lautete Ihre Aufforderung betreffend Reformkonzepte bezüglich der
Präsenz von Gendarmen und Polizisten auf der Straße und an wen wurde sie
gerichtet?
2. Wieviele und welche Reformkonzepte sind bereits bei Ihnen eingelangt?
3. Wer war an der Erstellung der einzelnen Reformkonzepte jeweils beteiligt?
4. Nach welchen Gesichtspunkten werden diese Reformkonzepte ausgewertet
und wo liegt Ihre Priorität?
5. Ist Ihnen der obengenannte Vorschlag von Polizeipräsident Schweiger
bekannt?
Wenn ja, was halten Sie von diesem und wieviele Beamte werden davon
betroffen sein?
6. Glauben Sie nicht, daß die Beamten, die mit dem Bus fahren, auf der Straße
bzw. in Einsatzfahrzeugen „abgehen‘ könnten, zumal sie für schnelle Einsätze
praktisch nicht oder nur verzögert
einsetzbar sind?“
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Die Struktur der Exekutive muß ständig den jeweiligen Verhältnissen und
Rahmenbedingungen angepaßt werden. Mein Bemühen wird insbesonders darauf
ausgerichtet die Qualität des Sicherheitsdienstes aufrecht zu erhalten und mit den
vorhandenen Mitteln ein Optimum an Exekutivdienst zu gewährleisten.
Naturgemäß führt dies zur Prüfung und erforderlichenfalls Anpassung internen
Gepflogenheiten und Strukturen. Diese Maßnahmen sind mit einem Freisetzen
von Innendienstkapazitäten für den Außendienst verbunden und somit durch die
verbesserte Möglichkeit zu präventivem Tätigwerden weit eher geeignet.
Sicherheit zu vermitteln, als Wartedienste auf der Dienststelle zur
Entgegennahme von Anzeigen über bereits im Gang befindliche oder überhaupt
schon abgelaufene Vorfälle.
Darüber hinaus steht fest, daß - wie bei der Bundesgendarmerie bereits erfolgt
auch bei der Bundespolizei Strukturmaßnahmen unerläßlich sind.
Mein Amtsvorgänger hat daher den Auftrag erteilt, daß bei allen
Bundespolizeidirektionen die innerbetriebliche Struktur durchleuchtet wird und
entsprechende Reform- bzw. Strukturkonzepte zu erarbeiten sind. Hauptziel
dieser Bemühung ist es, die Außendienstpräsenz zu erhöhen und damit auch dem
subjektiven Sicherheitsgefühl der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Diese
Maßnahmen dürfen naturgemäß nicht isoliert betrachtet werden, sondern sind
vielmehr in Verbindung mit einer Vielzahl begleitender Maßnahmen, wie
insbesondere die Einbringung von Novellierungsinitiativen bezüglich
verschiedenster Rechtsvorschriften, Strukturbereinigungen im organisatorischen
Bereich, rationeller Gestaltung von Arbeitsabläufen, ständige Überprüfung des
optimalen Einsatzes der personellen Ressourcen, Forcierung der technischen
Ausrüstung auf den Gebieten der Kriminaltechnik und Fahndung, der
elektronischen Datenverarbeitung, dem Kraftfahrzeug- und Fernmeldesektor
sowie Verbesserung der baulichen Infrastruktur, zu setzen.
Ich möchte ausdrücklich betonen, daß die von den einzelnen Behörden
vorgelegten Strukturkonzepte und deren Realisierungszeitpunkt im
Zusammenwirken mit den Gemeindeverwaltungen sowie den Organen der
Personalvertretung erstellt wurden.
Zu den Fragen 5 und 6:
Die von Ihnen angesprochene Anordnung ist mir bekannt und ich kann mich mit
deren Inhalt und den damit verfolgten Zielen
durchaus identifizieren.
Da der. O - Bus nicht für Fahrten zu dringenden Amtshandlungen gedacht ist.
sondern etwa aus Anlaß von Fahrten zu Abteilungsschulungen zum
Schießtraining und dgl. benützt werden soll sehe ich die Einsatzbereitschaft der
Exekutive insgesamt nicht beeinträchtigt.