2466/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Helmut Haigermoser und Genossen haben
am 6. Juni 1997 unter der Nr. 2555/J-NR/1997 eine schriftliche parla-/
mentarische Anfrage an mich gerichtet, welche folgenden Wortlaut hat:
„1. In welcher Form wird sich die österreichische Wirtschaft in der Hauptstadt
unseres wichtigsten Handelspartners in Zukunft präsentieren?
2. Sind Sie der Meinung, daß die Parallelität von Außenhandelsstellen und
diplomatischen Vertretungen der sparsamste, wirtschaftlichste und zweck-
mäßigste Weg ist, um die politischen und wirtschaftlichen Interessen Öster-
reichs wahrzunehmen?
3. Wenn ja, wie begründen Sie dies, insbesondere im Hinblick auf Exportdaten
im europäischen Vergleich?
4. Wenn nein, warum wurde der Neubau der österreichischen Botschaft in
Berlin nicht dafür genutzt, ein Österreichhaus zu errichten?“
Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu
beantworten:
Zu Frage 1:
Die österreichische Wirtschaft ist neben Banken- und Firmenvertretungen in Berlin
durch die Außenhandelsstelle Berlin der Wirtschaftskammer Österreich vertreten,
welcher als gesetzlicher lnteressensvertretung aufgrund Gesetzes auch die
Förderung des Außenhandels und der Wirtschaftsbeziehungen zwischen
Österreich und dem Ausland zukommt (BGBI. Nr. 18211946 und BGBI. Nr.
214/1954). In Entsprechung einer zwischen dem Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten und der Wirtschaftskammer Österreich abge-
schlossenen Vereinbarung betreffend die Zusammenarbeit im Ausland werden die
Leiter der Außenhandelsstellen im Empfangsstaat auch als Mitglied der
zuständigen österreichischen diplomatischen Vertretungsbehörde mit der
Bezeichnung „Handelsrat/Handelsattache‘“ bzw. „Konsul (Handelsangelegen-
heiten)“ notifiziert. Der derzeitige Handelsdelegierte in Berlin ist den deutschen
Stellen demgemäß auch als „Konsul (Handelsangelegenheiten)“ am Öster-
reichischen Generalkonsulat Berlin notifiziert. Nach dem Umzug der Botschaft von
Bonn nach Berlin wird der Handelsdelegierte dann die Bezeichnung „Handelsrat“
tragen.
Zu Frage 2 und 3:
Die Zusammenlegung von Botschaften und Außenhandelsstellen in einem
Gebäude ist dort, wo die erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind, eine
langfristige Zielsetzung sowohl des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten als auch der Wirtschaftskammer. In Dienstorten, wo Gebäude
neu errichtet oder angemietet werden, wird daher geprüft, ob eine gemeinsame
Unterbringung möglich ist.
Die Exportquote der österreichischen Wirtschaft ist mit 24,6 % (1995) im
europäischen Vergleich als sehr gut zu bezeichnen.
Zu Frage 4:
Die österreichische Botschaft in Berlin wird auf einem Grundstück im
Diplomatenviertel errichtet. Gemäß Bebauungsplan sind die Grundstücke in
diesem Viertel der Unterbringung diplomatischer Vertretungsbehörden
ausländischer Staaten vorbehalten.