2466/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Helmut Haigermoser und Genossen haben

am 6. Juni 1997 unter der Nr. 2555/J-NR/1997 eine schriftliche parla-/

mentarische Anfrage an mich gerichtet, welche folgenden Wortlaut hat:

„1. In welcher Form wird sich die österreichische Wirtschaft in der Hauptstadt

unseres wichtigsten Handelspartners in Zukunft präsentieren?

2. Sind Sie der Meinung, daß die Parallelität von Außenhandelsstellen und

diplomatischen Vertretungen der sparsamste, wirtschaftlichste und zweck-

mäßigste Weg ist, um die politischen und wirtschaftlichen Interessen Öster-

reichs wahrzunehmen?

3. Wenn ja, wie begründen Sie dies, insbesondere im Hinblick auf Exportdaten

im europäischen Vergleich?

4. Wenn nein, warum wurde der Neubau der österreichischen Botschaft in

Berlin nicht dafür genutzt, ein Österreichhaus zu errichten?“

Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:

Zu Frage 1:

Die österreichische Wirtschaft ist neben Banken- und Firmenvertretungen in Berlin

durch die Außenhandelsstelle Berlin der Wirtschaftskammer Österreich vertreten,

welcher als gesetzlicher lnteressensvertretung aufgrund Gesetzes auch die

Förderung des Außenhandels und der Wirtschaftsbeziehungen zwischen

Österreich und dem Ausland zukommt (BGBI. Nr. 18211946 und BGBI. Nr.

214/1954). In Entsprechung einer zwischen dem Bundesministerium für

auswärtige Angelegenheiten und der Wirtschaftskammer Österreich abge-

schlossenen Vereinbarung betreffend die Zusammenarbeit im Ausland werden die

Leiter der Außenhandelsstellen im Empfangsstaat auch als Mitglied der

zuständigen österreichischen diplomatischen Vertretungsbehörde mit der

Bezeichnung „Handelsrat/Handelsattache‘“ bzw. „Konsul (Handelsangelegen-

heiten)“ notifiziert. Der derzeitige Handelsdelegierte in Berlin ist den deutschen

Stellen demgemäß auch als „Konsul (Handelsangelegenheiten)“ am Öster-

reichischen Generalkonsulat Berlin notifiziert. Nach dem Umzug der Botschaft von

Bonn nach Berlin wird der Handelsdelegierte dann die Bezeichnung „Handelsrat“

tragen.

Zu Frage 2 und 3:

Die Zusammenlegung von Botschaften und Außenhandelsstellen in einem

Gebäude ist dort, wo die erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind, eine

langfristige Zielsetzung sowohl des Bundesministeriums für auswärtige

Angelegenheiten als auch der Wirtschaftskammer. In Dienstorten, wo Gebäude

neu errichtet oder angemietet werden, wird daher geprüft, ob eine gemeinsame

Unterbringung möglich ist.

Die Exportquote der österreichischen Wirtschaft ist mit 24,6 % (1995) im

europäischen Vergleich als sehr gut zu bezeichnen.

Zu Frage 4:

Die österreichische Botschaft in Berlin wird auf einem Grundstück im

Diplomatenviertel errichtet. Gemäß Bebauungsplan sind die Grundstücke in

diesem Viertel der Unterbringung diplomatischer Vertretungsbehörden

ausländischer Staaten vorbehalten.