248/AB

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ute APFELBECK und Genossen haben am

21.3.1996 unter der Nummer 356/J an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend "den Tod des Herrn Josef ENSER"

gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

"1. Ist Ihnen der oben angefhrte Fall, der am 13. April 1995 auch

einen Artikel in der steirischen Kronenzeitung zur Folge hatte,

bekannt und wenn ja, in welchem Umfang und seit wann?

 

2. Ist der mysteri”se Tod von Josef ENSER mit der Aktenzahl Pol.dion

7U889/94 fr die Exekutive ein bereits abgeschlossener Fall oder

wird seitens der Exekutive noch weiter ermittelt bzw. soll noch

weiter ermittelt werden?

 

3. Wurde von der Polizei nur untersucht, ob Josef ENSER eines

natrlichen Todes gestorben ist oder hat man auch die

Befrchtungen der Familie Josef ENSER weiterverfolgt, Josef ENSER

sei eines gewaltsamen Todes verstorben und weitergehende

Ermittlungen durchgefhrt?

 

4. Wieviele Personen wurden zum Tod von Josef ENSER einvernommen und

 

a. welche dieser Personen wurden auf Initiative der Polizei,

 

b. welche Personen wurden aufgrund von "Anregungen" der Familie

von Josef ENSER

 

5. Herr ENSER kndigte kurz vor seinem Tod an, nach Neuseeland reise

zu wollen. Wurde jemals berprft, ob Herr ENSER einen Flug nach

Neuseeland gebucht hatte und wenn ja, was haben die Ermittlungen

ergeben? .

 

6. Wurde jemals nach dem geheimnisvollen "Hans" gefahndet, mit dem

Josef ENSER, wie er einem Freund gegenber angab, nach Neuseeland

fliegen wollte?

 

7. Wurden

 

a. der verschwundene Reisepaá Nr. R 0752586 ausg. BH Graz-

Umgebung, gltig bis 31. Oktober 1996,

 

b. Ausweispapiere von Herrn ENSER

 

in der Zwischenzeit wieder gefunden und wenn ja, wo bzw. bei wem?

 

8. Wurde jemals nach verschwundenen Gep„ckstcken von Herrn ENSER

geforscht und wenn ja, wann hat man welche Gegenst„nde wo

gefunden?

 

9. Hat man die Fingerabdrcke auf den in unmittelbarer N„he zum

Toten gefundenen Bierdosen untersucht und wenn ja, welches

Ergebnis hat die Untersuchung gebracht?

 

10. Wie erkl„ren Sie sich die Tatsache, daá die 3 (bzw. laut

"Sektionsprotokoll" des Strafbezirksgerichtes Wien vom

4. November 1994 1) leeren Bierdosen zwar der Leiche zugeordnet

wurden, eine Untersuchung von Blut und Harn auf Gehalt an

Žthylalkohol aber den Wert 0,0 %o ergeben hat?

 

11. Hat man die Fingerabdrcke auf den in unmittelbarer N„he zum

Toten gefundenen leeren Zigarettenschachtel untersucht und wenn

ja, welches Ergebnis hat die Untersuchung gebracht?

 

12. Wurden neben den im Protokoll vom 26. Oktober 1995 der Bundes-

polizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Penzing

angefhrten Gegenst„nden weitere Gegenst„nde in der N„he der

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Am 28.10.1994 wurde dem Bundesministerium fr Inneres die Auffindung

einer vorerst unbekannten m„nnlichen Leiche, in Wien 14., am Satzberg

berichtet. Die Bundespolizeidirektion Wien, Sicherheitsbro teilte am

10.11.1994 erg„nzend mit, daá die gerichtsmedizinische Obduktion keine

Anhaltspunkte fr ein Fremdverschulden ergab.

Am 3.4.1995 erfolgte durch die Kriminalabteilung des Landes-

gendarmeriekommandos fr Steiermark die Einleitung der Ab-

g„ngigkeitsfahndung nach ENSER Josef. Mit Fernschreiben vom 10.4.1995

berichtete die Bundespolizeidirektion Wien die Identifizierung der

unbekannten Leiche in der Person des ENSER Josef.

In der Tageszeitung "Steirerkrone" erschien am 13. April 1995 und am

23. April 1995 ein entsprechender Artikel.

 

Zu Frage 2:

 

Die Erhebungen durch die Polizei und Gendarmerie sind bereits

abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Wien hat das Verfahren gegen

unbekannte T„ter wegen _ 80 StGB (fahrl„ssige T”tung) gem. _ 90 Abs. 1

StPO zurckgelegt. Die zur endgltigen Beurteilung, ob eine

gerichtlich strafbare Handlung vorliegt, zust„ndige Justizbeh”rde ist

daher gleichfalls zur Ansicht gelangt, daá keine Hinweise auf ein

Fremdverschulden festgestellt werden konnten.

 

Zu Frage 3:

 

Vom Strafbezirksgericht Wien wurde das Institut fr gerichtliche

Medizin der Universit„t Wien mit der gerichtsmedizinischen Obduktion

der Leiche des ENSER Josef beauftragt. Demzufolge konnte kein

Fremdverschulden festgestellt werden.

 

Eine Untersuchung, ob eine Person eines "natrlichen" Todes gestorben

ist, umfaát jedenfalls auch Ermittlungen nach dem Vorliegen eines

"gewaltsamen" Todes. Die Nachforschungen bezogen sich auch auf die

Aktivit„ten, die ENSER vor seinem Tod gesetzt hatte.

Zu Frage 4:

 

Von der Polizei und Gendarmerie wurden insgesamt 15 Personen

einvernommen.

Da die Angeh”rigen im Regelfall besser ber die Kontaktpersonen von

Verstorbenen Bescheid wissen, erfolgten die meisten Einvernahmen auf

"deren Anregung."

 

a. Auf Initiative der Polizei wurden 5 Personen einvernommen.

 

b. Auf Grund von Anregungen der Familie wurden 10 Personen

einvernommen.

 

Zu Frage 5:

 

šber Auftrag der Staatsanwaltschaft Wien wurden die entsprechenden

šberprfungen durchgefhrt. Es konnte nicht festgestellt werden, daá

ENSER einen Flug nach Neuseeland gebucht hat.

 

Zu Frage 6:

 

Solche Erhebungen wurden selbstverst„ndlich durchgefhrt. Nach einer

Aussage der Klaudia ENSER ist ihr aus dem Bekanntenkreis des

Verstorbenen mit dem Vornamen "Hans" lediglich eine Person, n„mlich

Johann B. bekannt. Dieser wurde befragt, wobei festgestellt wurde, daá

er seit der Abg„ngigkeit des ENSER Josef keinen Kontakt mit ihm hatte.

 

Zu Frage 7:

 

Weder Reisepaá noch sonstige Ausweispapiere des Josef ENSER wurden

bisher aufgefunden.

 

Zu Frage 8:

 

Im Verlaufe der Ermittlungen wurden auch Nachforschungen hinsichtlich

der Gep„ckstcke durchgefhrt, welche jedoch keine positiven

Erkenntnisse oder Hinweise erbrachten.

Zu Frage 9 :

 

Im Umfeld der Leiche wurden drei leere Bierdosen der Marke "G™SSER" und

eine leere Zigarettenschachtel der Marke "Memphis" vorgefunden .

Sie waren durch Witterungseinflsse aufgeweicht bzw. mit Erdreich und

Laub behaftet. Eine Untersuchung auf Fingerabdruckspuren war daher

nicht zielfhrend.

 

Zu Frage 10 :

 

Laut Bericht der Bundespolizeidirektion Wien ist der Umstand, daá im

Blut und im Harn des Verstorbenen kein Alkohol festgestellt wurde ,

darauf zurckzufhren, daá ENSER nach dem Konsum von Alkohol noch

einige Stunden gelebt hat. In dieser Zeit wurde der Alkohol abgebaut.

 

Zu Frage 11 :

 

Wie zu Frage 9 angefhrt, war die Zigarettenschachtel v”llig

aufgeweicht, sodaá eine daktyloskopische Untersuchung nicht zielfhrend

war .

 

Zu Frage 12 :

 

Es wurden in der N„he der Leiche keine weiteren Gegenst„nde

vorgefunden.