2488/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Langthaler‘ Freundinnen und Freunde haben am

26.5.1997 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2473/J betreffend „Berliner

Erklärung“ gerichtet. Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit - in Kopie

beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, folgendes mitzuteilen:

ad1-3

Als wirtschaftlich bedeutender Branche ist der Tourismuswirtschaft ein hoher Stel-

lenwert in den Bemühungen um eine nachhaltige, umwelt- und sozialverträgliche

Entwicklung einzuräumen. Nachhaltiger, d.h. ökologisch, sozial und kulturell verträg-

licher Tourismus ist notwendig, um die Natur- und Kulturlandschaften zu erhalten.

Die Tourismuswirtschaft lebt aber auch - und ist in großem Maße davon abhängig -

von einer gesunden, intakten Umwelt und von den Schönheiten der Natur. Die Er-

haltung der Naturlandschaften und der biologischen Vielfalt einer Landschaft liegt

daher im Interesse der Wirtschaft und der Umwelt.

Die „Berliner Erklärung“ ist das Ergebnis der internationalen Konferenz „Biodiversität

und Tourismus“, die vom 6.-8. März 1997 in Berlin stattgefunden hat und zu der die

deutsche Umweltministerin touristisch bedeutsame Staaten aus verschiedenen

Weltregionen, einschlägige internationale Organisationen sowie Umwelt- und Wirt-

schaftsverbände eingeladen hatte.

Die „Berliner Erklärung" soll als Grundlage für die Erarbeitung globaler Richtlinien für

eine nachhaltige Tourismusentwicklung im Rahmen der Konvention über die biologi-

sche Vielfalt dienen. Sie diente auch als Unterstützung des Anliegens eines

nachhaltigen Tourismus anläßlich der UN-Sondergeneralversammlung im Juni 1997

und soll aus österreichischer Sicht auch für die Behandlung dieser Fragen durch die

UN-Kommission für nachhaltige Entwicklung genutzt werden. Die „Berliner

Erklärung“ stellt auch aus dieser Sicht einen positiven Ansatz dar, den ich

unterstütze.

Die „Berliner Erklärung“ ist nicht als rechtlich verbindliches Instrument konzipiert und

liegt derzeit in diesem Sinne auch nicht zur Unterzeichnung vor. In der Erklärung

wurde festgehalten, diese als Empfehlung an die Vertragsstaatenkonferenz (VSK>

des Übereinkommens über die biologische Vielfalt zuzuleiten, um auf Grundlage der

Erklärung Richtlinien oder Regeln für eine nachhaltige Tourismusentwicklung auf

globaler Ebene zu erarbeiten. Im Rahmen der 4. VSK in Bratislava im Mai 1998 soll

darüber beraten werden. Ich unterstütze diese Initiativen.