2488/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Langthaler‘ Freundinnen und Freunde haben am
26.5.1997 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2473/J betreffend „Berliner
Erklärung“ gerichtet. Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit - in Kopie
beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, folgendes mitzuteilen:
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Als wirtschaftlich bedeutender Branche ist der Tourismuswirtschaft ein hoher Stel-
lenwert in den Bemühungen um eine nachhaltige, umwelt- und sozialverträgliche
Entwicklung einzuräumen. Nachhaltiger, d.h. ökologisch, sozial und kulturell verträg-
licher Tourismus ist notwendig, um die Natur- und Kulturlandschaften zu erhalten.
Die Tourismuswirtschaft lebt aber auch - und ist in großem Maße davon abhängig -
von einer gesunden, intakten Umwelt und von den Schönheiten der Natur. Die Er-
haltung der Naturlandschaften und der biologischen Vielfalt einer Landschaft liegt
daher im Interesse der Wirtschaft und der Umwelt.
Die „Berliner Erklärung“ ist das Ergebnis der internationalen Konferenz „Biodiversität
und Tourismus“, die vom 6.-8. März 1997 in Berlin stattgefunden hat und zu der die
deutsche Umweltministerin touristisch bedeutsame Staaten aus verschiedenen
Weltregionen, einschlägige internationale Organisationen sowie Umwelt- und Wirt-
schaftsverbände eingeladen hatte.
Die „Berliner Erklärung" soll als Grundlage für die Erarbeitung globaler Richtlinien für
eine nachhaltige Tourismusentwicklung im Rahmen der Konvention über die biologi-
sche Vielfalt dienen. Sie diente auch als Unterstützung des Anliegens eines
nachhaltigen Tourismus anläßlich der UN-Sondergeneralversammlung im Juni 1997
und soll aus österreichischer Sicht auch für die Behandlung dieser Fragen durch die
UN-Kommission für nachhaltige Entwicklung genutzt werden. Die „Berliner
Erklärung“ stellt auch aus dieser Sicht einen positiven Ansatz dar, den ich
unterstütze.
Die „Berliner Erklärung“ ist nicht als rechtlich verbindliches Instrument konzipiert und
liegt derzeit in diesem Sinne auch nicht zur Unterzeichnung vor. In der Erklärung
wurde festgehalten, diese als Empfehlung an die Vertragsstaatenkonferenz (VSK>
des Übereinkommens über die biologische Vielfalt zuzuleiten, um auf Grundlage der
Erklärung Richtlinien oder Regeln für eine nachhaltige Tourismusentwicklung auf
globaler Ebene zu erarbeiten. Im Rahmen der 4. VSK in Bratislava im Mai 1998 soll
darüber beraten werden. Ich unterstütze diese Initiativen.