2494/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Anschober, Freundinnen und Freunde haben am

28. Mai 1997 unter der Nr. 2488/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „seltsame Vorgänge beim Bundesheer „ gerichtet. Diese aus Gründen der besseren

Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 und 4:

Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß der Militärkommandant von Steiermark unmittelbar

nach Bekanntwerden der gegenständlichen Vorwürfe eine Untersuchungskommission

eingesetzt hat, die in ihrem Abschlußbericht im wesentlichen zu nachstehendem Ergebnis

gelangte:

Demnach fand am Nachmittag des 24. Jänner 1997 im Speisesaal der Erzherzog-Johann—

Kaserne in Straß eine Veranstaltung statt, an der neben Angehörigen des Bundesheeres auch

der Landesamtsdirektor, mehrere Bezirkshauptmänner sowie Angehörige von Gendarmerie,

Zollwache, Feuerwehr und der Bundesgebäudeverwaltung teilnahmen. Nach der Beurteilung

der Untersuchungskommission lag diese Veranstaltung im überwiegend militärischen

Interesse.

An der Einladung am 25. Jänner 1997 im Offizierskasino der vorerwähnten Kaserne nahmen

ebenfalls zum Großteil Heeresangehörige teil. Auch hinsichtlich dieser Veranstaltung

gelangte die Untersuchungskommission zur Ansicht, daß ihre Durchführung erlaßkonform

war.

Ergänzend ist zu erwähnen, daß die Kosten für Speisen und Getränke sowie für das auf

freiwilliger Basis außerhalb der Dienstzeit tätige Küchen- bzw. Servierpersonal privat

getragen wurden.

Zu2:

Ja.

Zu 3:

Nein.

Zu5:

Der oben erwähnte Abschlußbericht der Untersuchungskommission des Militärkommandos

Steiermark wurde anläßlich der gegenständlichen Anfrage einer ressortinternen Überprüfung

unterzogen. Hiebei gelangte auch die Disziplinarabteilung zu der Schlußfolgerung, daß

erlaßkonform gehandelt wurde. Außerdem wurde festgestellt, daß auf Grund des

vorliegenden Sachverhaltes weder ein strafrechtlich noch ein disziplinarrechtlich zu

ahndender Tatbestand gegeben ist.