2494/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Anschober, Freundinnen und Freunde haben am
28. Mai 1997 unter der Nr. 2488/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „seltsame Vorgänge beim Bundesheer „ gerichtet. Diese aus Gründen der besseren
Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 und 4:
Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß der Militärkommandant von Steiermark unmittelbar
nach Bekanntwerden der gegenständlichen Vorwürfe eine Untersuchungskommission
eingesetzt hat, die in ihrem Abschlußbericht im wesentlichen zu nachstehendem Ergebnis
gelangte:
Demnach fand am Nachmittag des 24. Jänner 1997 im Speisesaal der Erzherzog-Johann—
Kaserne in Straß eine Veranstaltung statt, an der neben Angehörigen des Bundesheeres auch
der Landesamtsdirektor, mehrere Bezirkshauptmänner sowie Angehörige von Gendarmerie,
Zollwache, Feuerwehr und der Bundesgebäudeverwaltung teilnahmen. Nach der Beurteilung
der Untersuchungskommission lag diese Veranstaltung im überwiegend militärischen
Interesse.
An der Einladung am 25. Jänner 1997 im Offizierskasino der vorerwähnten Kaserne nahmen
ebenfalls zum Großteil Heeresangehörige teil. Auch hinsichtlich dieser Veranstaltung
gelangte die Untersuchungskommission zur Ansicht, daß ihre Durchführung erlaßkonform
war.
Ergänzend ist zu erwähnen, daß die Kosten für Speisen und Getränke sowie für das auf
freiwilliger Basis außerhalb der Dienstzeit tätige Küchen- bzw. Servierpersonal privat
getragen wurden.
Zu2:
Ja.
Zu 3:
Nein.
Zu5:
Der oben erwähnte Abschlußbericht der Untersuchungskommission des Militärkommandos
Steiermark wurde anläßlich der gegenständlichen Anfrage einer ressortinternen Überprüfung
unterzogen. Hiebei gelangte auch die Disziplinarabteilung zu der Schlußfolgerung, daß
erlaßkonform gehandelt wurde. Außerdem wurde festgestellt, daß auf Grund des
vorliegenden Sachverhaltes weder ein strafrechtlich noch ein disziplinarrechtlich zu
ahndender Tatbestand gegeben ist.