2508/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr, Freundinnen und Freunde haben am
28.5.1997 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2498/J betreffend „Rückgang
der Mutter Kind Pass Untersuchungen gerichtet. Auf die - aus Gründen der besseren
Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, folgendes mit-
zuteilen:
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Im Zuge der unabdingbar notwendig gewordenen Budgetkonsolidierungsmaßnah-
men des Bundes wurde die Geburtenbeihilfe/Sonderzahlung mit Wirkung ab 1. Jän-
ner 1997 abgeschafft. Im Hinblick auf die derzeitige budgetäre Situation kann ich
eine Wiedereinführung dieser Leistung nicht vertreten.
Es ist mir aber doch gelungen, durch die Einführung des Mutter-Kind-Paß-Bonusses
ein gewisses Anreizmodell zu schaffen. Der Mutter-Kind-Paß-Bonus wird nach Voll-
endung des ersten Lebensjahres des Kindes in der Höhe von 2000 öS gewährt,
wenn alle bis zu diesem Zeitpunkt vorgesehenen Mutter-Kind-Paß-Untersuchungen
(sowohl Schwangeren - als auch Kindesuntersuchungen) durchgeführt worden sind.
In diesem Zusammenhang verweise ich darauf, daß für die inhaltlichen Belange des
Mutter-Kind-Passes und für den medizinischen Vorsorgebereich das Bundesministe-
rium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
zuständig ist.
Ich erachte es für unbedingt notwendig, durch ein geeignetes Maßnahmenbündel
(Etablierung eines Recall-Systems nach Vorarlberger Muster, Informationskampagne
etc.) den prognostizierten Rückgang bei Inanspruchnahme der Mutter-Kind-Paß-Vor-
sorgeuntersuchungen weiter hintanzuhalten. Ich habe daher bereits mit Vertretern
der Österreichischen Ärztekammer mögliche Lösungsvorschläge diskutiert. Zur ein-
gehenden Erörterung dieser Problematik habe ich eine Arbeitsgruppe eingerichtet,
der auch Vertreter der Österreichischen Ärztekammer sowie des Bundesministeri-
ums für Arbeit, Gesundheit und Soziales angehören.
Ich darf versichern, daß mir das gesundheitliche Wohl der werdenden Mütter und
ihrer Kinder ein großes Anliegen ist und ich alle Anstrengungen unternehmen werde,
um die bestmögliche Vorsorge für Mutter und Kind sicherzustellen.