2509/AB XX.GP

 

Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

Zu Frage 1

1995 wurden in Österreich 88.669 Kinder lebend geboren

Zu Frage 2:

Ausgehend von der Anzahl der ausbezahlten Teilbeträge der erhöhten Geburtenbei-

hilfe läßt sich ableiten, daß 1995 92 bis 97 % der Anspruchsberechtigten die Mutter-

Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen bis zum 2. Lebensjahr des Kindes vollständig in Anspruch

genommen haben. Bei den Untersuchungen des Kindes im 3. und 4. Lebensjahr

(Sonderzahlung) waren es ca. 84 %.

Zu Frage 3:

Nach den vorläufigen Ergebnissen der natürlichen Bevölkerungsbewegung in Öster-

reich wurden zwischen Juli 1996 und April 1997 72.543 Kinder lebend geboren (die

Abschaffung der erhöhten Geburtenbeihilfe und Sonderzahlung erfolgte unter Vorse-

hung von Übergangsbestimmungen per 30. Juni 1996).

Zu Frage 4:

Darüber stehen zur Zeit keine Daten zur Verfügung.

Zu Frage 5:

Das Mutter-Kind-Paß-Untersuchungsprogramm steht weiterhin allen Schwangeren

und Kleinkindern bis zum 4. Lebensjahr im vollen Umfang kostenlos zur Verfügung.

Die Bindung von Geldleistungen an Mutter-Kind-Paß-Untersuchungen als finanzieller

Anreiz für deren Inanspruchnahme war für eine breite Verankerung des Vorsorgege-

dankens sicherlich von Bedeutung. Abgesehen davon muß aber davon ausgegangen

werden, daß ,,Belohnung" nicht nur in Geldleistungen gemessen werden kann, son-

dern auch in der Freude an einem gesunden Kind gesehen werden muß. Es erscheint

mir für die Zukunft sehr wichtig, in möglichst vielen Bereichen ein Engagement für ein

Mehr an Gesundheit zu wecken. Es erscheint mir nicht sinnvoll, jede Mitwirkung an

gesundheitsfördernden Maßnahmen an eine finanzielle Belohnung zu knüpfen.

ZuFrage6:

Die Abschaffung der erhöhten Geburtenbeihilfe und Sonderzahlung erfolgte im Rah-

men des Strukturanpassungsgesetzes. Ich weise aber gleichzeitig darauf hin, daß

bereits im Dezember 1996 durch eine Änderung des FLAG die rechtliche Grundlage

für einen - sozial gestaffelten - "Mutter-Kind-Paß-Bonus" in Höhe von S 2.000,-- für

nach dem 31. Dezember 1996 geborene Kinder geschaffen wurde.

Darüber hinaus wurde mir berichtet, daß das Bundesministerium für Umwelt, Jugend

und Familie, welches für die Gewährung von Geldleistungen bei Absolvierung der im

Mutter-Kind-Paß-Programm vorgeschriebenen Untersuchungen zuständig ist, bereits

Gespräche mit der Österreichischen Ärztekammer führt, um mit Hilfe der Ärzteschaft

die Eltern weiterhin auf die Bedeutung einer vollständigen Inanspruchnahme der - w

bereits erwähnt - für sie auch in Zukunft unentgeltlichen Mutter-Kind-Paß-Untersu-

chungen hinzuweisen.