252/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Partik-Pable und Kollegen haben am 29. Feber 1996
unter der Nr. 236/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
''Überwachung von Fernmeldeanlagen'' gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
'' 1 . Wissen Sie, daß mit den in Östereich vorhandenen Mitteln die Überwachung eines GSM-
Anschlusses nicht möglich ist?
2. Wissen Sie, daß die Kosten für die Überwachung eines GSM-Anschlusses mittels eines in
Deutschland geliehenen Gerätes rund öS 85.000,- pro Woche betragen?
3. Wissen Sie auch, daß es ungefähr 5 - 8 Tage dauert, eine solche Leihanlage zu bekommen?
4. Was werden Sie tun, um diesen unbefriedigenden Zustand zu ändern?
5. Warum wurde bei der Erichtung des GSM-Netzes in Österreich nicht in Anbetracht der
Notwendigkeit von Telefonüberwachungen eine Überwachungsanlage gekauft?
6. Wird an den Erwerb von Überwachungsgeräten gedacht,. um in Zukunft Kosten
einzusparen?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Es trifft zu, daß derzeit mit den in Österreich vorhandenen Mitteln Überwachungen von GSM-
Anschlüssen nicht durchgeführt werden können. Die Leihgebühr für die in Deutschland
hergestellten Meßgeräte beträgt pro Woche rund 44.000 Schilling.
Zu Frage 3 :
Bei den von Ihnen angesprochenen ,,Leihanlagen" handelt es sich um Meßgeräte, die an die
beim östereichischen Netzbetreiber vorliegenden technischen Gegebenheiten angepaßt werden
müssen. Die Meßgeräte müssen in Deutschland angemietet, nach Österreich verbracht und in
weiterer Folge durch den Netzbetreiber entsprechend adaptiert werden. Hiezu ist eine
bestimmte Zeitspanne erforderlich.
Zu Frage 4:
In der von den Bundesministern für Justiz und für Inneres initiierten Regierungsvorlage
betreffend ein Bundesgesetz zur Bekämpfung organisierter Kriminalität ist auch eine Novelle
des Fernmeldegesetzes 1993 vorgesehen, wonach von jedem Erbringer eines öffentlichen
Fernmeldedienstes jene Einrichtungen bereitgestellt werden müssen, die zur Überwachung des
Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der StPO erforderlich sind.
Dadurch soll die zur Gewährleistung einer effektiven Kriminalitätsbekämpfung erforderliche
Überwachung von GSM-Anschlüssen - im Rahmen der jeweils vorliegenden gerichtlichen
Anordnungen - unmittelbar sichergestellt werden.
Zu Frage 5 :
Das Bundesministerium für Inneres verfügt bereits über entsprechende Überwachungsanlagen
zur Aufzeichnung von Telefongesprächen. Voraussetzung für die Durchführbarkeit einer Auf-
zeichnung des ,,GSM-Fernmeldeverkehrs" bei den Sicherheitsbehörden ist jedoch eine -
aufgrund der oben angeführten Gesetzesnovellierung vorzunehmende - Software-Änderung
beim Erbringer des öffentlichen Fernmeldedienstes.
Zu Frage 6:
Wie aus den Antworten zu den Fragen 4 und 5 ersichtlich, ist der Erwerb von Meßgeräten
oder zusätzlichen (Fernmelde-)Überwachungsanlagen aufgrund der vorgesehenen Installierung
von technischen Vorichtungen beim Netzbetreiber nicht notwendig.