2551/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Kukacka, Murauer und Kollegen haben an

mich eine schriftliche Anfrage, betreffend Personalentwicklung im Justizbereich, ge-

richtet und folgende Fragen gestellt:

1. Wurde der Personalaufwand in allen Planstellenbereichen ihres Ressorts und

Bedienstetengruppen in gleicher Weise eingefroren?

2. Wenn nein, warum nicht?

3. Stimmt es, daß innerhalb Ihres Ressorts Planstellen von den Gerichten zur Ju-

stizwache umverteilt wurden?

4. Wenn ja, wie viele und warum?

5. Wie viele und welche Justizvollzugsanstalten wurden in den Jahren 1995 bis

dato geschlossen bzw. neu eröffnet?

6. Wie entwickelte sich die Zahl der Häftlinge in den letzten 3 Jahren?

7. Sind Planstellen bei der Justizwache derzeit länger als zwei Monate unbe-

setzt?

8. Wenn ja, wie viele und warum?

9, Welche Planstelleneinsparungen wurden aus welchen Gründen vorgenom-

men?

10. In welchen Bundesländern haben sich diese Maßnahmen konkret niederge-

schlagen?

11. Nach welchen Berechnungskriterien wurde dabei vorgegangen?

12. Ist es möglich, daß in früheren Jahren unterschiedliche Belastungsverhältnisse

gegeben waren?

13. Nach welchen Kriterien wurden die Einsparungsquoten auf die Bundesländer

aufgeteilt?

14. Wie viele Planstellen für die Richter bzw. Richteramtsanwärter und Staatsan-

wälte wurden in den Jahren 1995, 1996 und 1997 in welchen Bereichen neu

systemisiert bzw. unbefristet nachbesetzt?

15. In welchem Verhältnis wurde dazu nichtrichterliches Personal beigestellt?

16. Wie viele Planstellen sind im nichtrichterlichen Planstellenbereich derzeit unbe-

setzt?

17. Wie viele befristete Dienstverhältnisse gibt es derzeit im nichtrichterlichen Be-

reich?

18. In welchen Fällen wurden in den letzten 5 Jahren gleiche Personen mit neuerli-

chen befristeten Dienstverhältnissen mit einer Dauer von länger als 6 Monate

beschäftigt?

19. Aus welchen Gründen handelt es sich dabei nicht um kettenverträge?

20. Wie viele befristete Vertragsbedienstete mußten in den letzten 3 Jahren trotz

Ausbildungsmaßnahmen aus dem Dienstbetrieb ausscheiden bzw. müssen in

nächster Zeit ausscheiden?“

Ich beantworte diese Fragen wie folgt:

Zu 1 und 2:

Die in den Bundesvoranschlägen 1996 und 1997 beim Kapitel 30: Justiz veran-

schlagten Personalausgaben sind um 50 Mio. S bzw. um 150 Mio. S höher als die

Personalausgaben des Jahres 1995. Die Erhöhung verteilt sich auf alle fünf Plan-

stellenbereiche des Justizressorts (Zentralleitung, Oberster Gerichtshof und Gene-

ralprokuratur, Justizbehörden in den Ländern, Justizanstalten, Bewährungshilfe). Ei-

ne gesonderte Veranschlagung und Verrechnung der Ausgaben nach Besoldungs-

gruppen erfolgt nicht.

Zu 3 und 4:

Um dringend erforderliche strukturelle Verbesserungen im Strafvollzug bewältigen

zu können und gleichzeitig auch dem erhöhten Sicherheitsbedürfnis der Bevölke-

rung Rechnung zu tragen, war in den letzten Jahren eine etappenweise und durch

innerbetriebliche Maßnahmen auf das Notwendigste beschränkte Vermehrung der

Planstellen in den Justizanstalten unumgänglich. Im Hinblick auf die angespannte

Budgetlage konnte dieses Ziel in den Stellenplänen für die Jahre 1996 und 1997 nur

mehr durch justizinterne Planstellenumschichtungen realisiert werden. In den beiden

genannten Jahren ist der Planstellenbereich Justizanstalten um insgesamt 200

Planstellen aufgestockt worden, die aus den vier übrigen Planstellenbereichen des

Justizressorts (Zentralleitung, Oberster Gerichtshof und Generalprokuratur, Justiz-

behörden in den Ländern, Bewährungshilfe) abgezogen worden sind. Gleichzeitig

sind dem Planstellenbereich Justizbehörden in den Ländern 30 zusätzliche Planstel-

len für die Aufnahme älterer Arbeitsloser zugewiesen worden, sodaß die Planstel-

lenkürzungen bei den Justizbehörden in den Ländern im Jahre 1996 mit 72 und im

Jahre 1997 mit 79 Planstellen begrenzt werden konnten. Von diesen gekürzten

Planstellen waren 54 vom handwerklichen Dienst (Reinigungsdienst), zumal die Rei-

nigung der Gerichte und Staatsanwaltschaften zunehmend Reinigungsfirmen über-

tragen wird. Die übrigen Kürzungen erfolgten im Bereich des Kanzleidienstes, der

insbesondere durch den schon weit fortgeschrittenen ADV-Einsatz und durch den

Ausbau des Elektronischen Rechtsverkehrs in den letzten Jahren entlastet worden

ist und noch weiter entlastet wird.

Zu 5:

Seit dem Jahre 1995 sind mit Ablauf des 31. März 1995 die Außenstelle Urfahr der

Justizanstalt Linz sowie mit Ablauf des 31. Dezember 1996 die Außenstelle Hallein

der Justizanstalt Salzburg geschlossen worden.

Neueröffnungen sind in diesem Zeitraum nicht erfolgt.

Zu 6:

Der tägliche Durchschnittsbelag (Summe der jeweiligen Belagsstände am jeweiligen

Monatsletzten dividiert durch 12) hat sich in den Jahren 1994 bis 1996 wie folgt ent-

wickelt.

 

U-Häftl.

 Strafgef.

 So + VG

 UG

M

 F

 Summe

 

 

 

 

 

 

 

 

1994

 1.688

 4.732

113

 380

6.571

342

 6.913

1995

 1.619

 4.566

119

 410

 6.361

 353

 6.714

1996

 1.621

 4.647

 81

 434

 6.407

 376

 6.783

Legende: So + VG = Sonstige Gefangene und Verwaltungsgefangene

UG = Untergebrachte gemäß §§ 21 ff. StGB

M = Männer (Erwachsene + Jugendliche)

F = Frauen (Erwachsene + Jugendliche)

In den ersten fünf Monaten des Jahres 1997 ist - verglichen mit dem gleichen Zeit-

raum des Vorjahres - der Gesamtdurchschnittsbelag auf 6.944 Personen angestie-

gen.

Zu 7 und 8:

Im Planstellenbereich Justizanstalten sind derzeit ca. 60 Planstellen länger als 2 Mo-

nate unbesetzt. Der Grund dafür liegt darin, daß Planstellen grundsätzlich nur nach

vorheriger Zustimmung der Bundesregierung und entsprechender Ausschreibung

nachbesetzt werden dürfen; die hiefür notwendigen Verfahren nehmen entsprechen

de Zeit in Anspruch.

Zu 9:

Ich verweise auf meine Antwort zu den Fragen 3 und 4.

Zu 10:

Die Planstellenkürzungen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften haben sich

auf die vier Oberlandesgerichtssprengel wie folgt verteilt:

 

 

1996

 

 1997

 

 

 Summe

 

OLG-

 Allgemeiner

 VB II

 zusammen

 Allgemeiner

 VB II

 zusammen

 insgesamt

 

Sprengel

 Verwaltungs-

 (Hand-

 

 Verwaltungs-

 (Hand-

 

 

 

 

dienst

 werker)

 

 dienst

 werker)

 

 

 

 

(Beamte+VB)

 

 

 (Beamte+VB)

 

 

 

 

Wien

 -6

 -10

 -16

 -13

 -13

 -26

-42

 

Graz

 -33

 -8

 -41

 -18

 -9

 -27

 -68

 

Linz

 -6

 -6

 -12

 -10

 -8

 -18

 -30

 

Innsbruck

 -3

 -

 -3

 -8

 -

 -8

 -11

 

insgesamt

-

-

-72

-

-

-79

-151

 

Wie die Tabelle zeigt, hatte der Oberlandesgerichtssprengel Graz den größten An-

teil an den Kürzungen zu tragen.

Eine Aufgliederung nach Bundesländern ergibt folgendes Bild:

OLG Sprengel

 Bundesland

 1996

 1997

OLG-Sprengel Wien

 

 -16

 -26

 

davon Wien, 

-51,5

-150,9

 

davon Niederösterreich

 + 26,7

 + 126,6

 

davon Burgenland, 

 - 8,8

-1,7

OLG-Sprengel Graz

 

 -41

 -27

 

davon Steiermark

 - 35

 - 24,5

 

davon Kärnten

 -6

 -2,5

OLG-Sprengel Linz

 

 -12

 -18

 

davon Oberösterreich

 - 10

 - 16

 

davon Salzburg

 - 2

- 2

OLG-Sprengel Innsbruck

 

 -3

 -8

 

davon Tirol

 -3

 -7

 

davon Vorarlberg

 0

 - 1


 

Bei den Werten betreffend die Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgen-

land ist zu beachten, daß bis einschließlich 1995 die Planstellen für den Reinigungs-

dienst zentral beim Oberlandesgericht Wien systemisiert waren und erst im Rahmen

der Planstellenaufteilung 1996 auf die einzelnen Dienststellen aufgeteilt wurden; bei

den Werten für 1997 ist die Ausgliederung der niederösterreichischen Umland-Be-

zirksgericht Wiens zu den umliegenden niederösterreichischen Gerichtshöfen zu be-

achten.

Zu 11 bis 13:

Die Aufteilung der im jährlichen Stellenplan beim Planstellenbereich Justizbehörden

in den Ländern ausgewiesenen Planstellen auf die einzelnen Oberlandesgerichts-

und Oberstaatsanwaltschaftssprengel erfolgt nach Maßgabe der mehrjährigen Ent-

wicklung des Geschäftsanfalls sowie der Anteile der einzelnen Sprengel am Ge-

samtanfall, am sogenannten Sonderanfall und an den Erledigungen im Bereich des

sogenannten Sonderanfalles.

Die Einsparungsquoten für die einzelnen Oberlandesgerichtssprengel wurden so

festgelegt, daß bundesweit möglichst gleiche Auslastungsverhältnisse erreicht wer-

den. Aus diesem Grund wurden auch die meisten Planstellen aus dem Oberlandes-

gerichtssprengel Graz abgezogen, weil dieser Sprengel eine noch aus früheren Jah-

re stammende Überdotierung - im Vergleich zu den anderen Sprengeln - aufweist.

Zu 14:

In den Jahren 1995,1996 und 1997 wurden bei den Justizbehörden in den Ländern

(jeweils bezogen auf das Vorjahr) 46, 30 und 35 zusätzliche Richterplanstellen

(durch Umwandlung von 14, 30 und 35 Richteramtsanwärterplanstellen) systemi-

siert. Die zusätzlichen Richterplanstellen wurden, dem Geschäftsanfall und der Aus-

lastung entsprechend, zum überwiegenden Teil dem Oberlandesgerichtssprengel

Wien zugewiesen. Die Planstellen sind unverzüglich mit Richteramtsanwärtern be-

setzt worden, die jeweils nach Maßgabe der Erlangens der Ernennungsreife zum

Richter ernannt werden.

Die Zahl der Richterplanstellen beim Obersten Gerichtshof und die Zahl der Plan-

stellen für Staatsanwälte ist im angeführten Zeitraum unverändert geblieben.

Zu 15:

Die Zahl der Planstellen für die nichtrichterlichen Bediensteten der Justizbehörden in

den Ländern hat sich seit dem Jahre 1990 wie folgt entwickelt:

Stellenplan für das

 Zahl der Planstellen

 Veränderung im Vergleich

Jahr...

 

zum jeweiligen Vorjahr

1990

5486

+20

1991

5806

+120

1992

5596

-10

1993

5650

+ 54

1994

5756

 +106

1995

5814

 + 58

1996

5742

 -72

1997

5663

 -79

 

Wie aus dieser Tabelle hervorgeht, sind die Planstellen für nichtrichterliche Bedien-

stete in den Jahren 1993 bis 1995 um 218 aufgestockt worden. In diesem Zeitraum

sind auch die Planstellen für Richteramtsanwärter - schon mit dem Ziel der späteren

Umwandlung in Richterplanstellen - vermehrt worden. Sobald die zusätzlich aufge-

nommenen Richteramtsanwärter die Ernennungsreife (zu Richtern) erlangten, sind -

wie bereits dargelegt - die RiAA-Planstellen in Richterplanstellen umgewandelt wor-

den. Das Verhältnis der zusätzlichen Richterplanstellen zu den zusätzlichen Plan-

stellen für nichtrichterliche Bedienstete betrug - wie angestrebt - rund 1: 2.

Zu 16:

Zum 1. April 1997 waren im Bereich der Justizbehörden in den Ländern rund 100

Aufnahmemöglichkeiten für nichtrichterliche Bedienstete gegeben. Auf Grund von

Ausnahmegenehmigungen des Ministerrates, die Anfang Mai bzw. Anfang Juli erteilt

wurden, können rund 50 Neuaufnahmen - vor allem von jugendlichen Vertragsbe-

diensten - erfolgen. Wegen der Personalfluktuation in diesem Bereich und im Hin-

blick auf die Beschlüsse der Bundesregierung über die Einschränkung bei Aufnah-

men in den Bundesdienst ist allerdings mit keiner Zunahme des Personalstandes zu

rechnen.

Zu 17:

Derzeit sind bei den Justizbehörden in den Ländern rund 420 Bedienstete befristet

beschäftigt.

Zu 18 und 20:

Die im Rahmen des Personalinformationssystems des Bundes erstellten Auswertun-

gen über den Personaleinsatz erfolgen stichtags- und nicht zeitraumbezogen, wes-

halb - außer mit nicht vertretbarem Aufwand - keine Möglichkeit besteht, die Zahl je-

ner Personen zu ermitteln, mit denen ein weiterer befristeter Dienstvertrag abge-

schlossen wurde, ein befristeter Vertrag verlängert oder nicht verlängert wurde.

Zu 19:

Bei den befristeten Dienstverträgen handelt es sich deswegen nicht um sogenannte

kettenverträge, weil die Vorgaben des Vertragsbedienstetengesetzes eingehalten

werden.