2561/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2511/J-NR/1997, betreffend Befreiung der
Pensionisten von Tefongebühren, die die Abgeordneten Mag. Haupt, Rosenstingl, Dolinschek
am 5. Juni 1997 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
1. Wird die Befreiung der Ausgleichszulagenbezieher von Telefongrundge-
bühren in der Preiskommission beraten?
Antwort:
Die Preiskommission hat sich auch mit der Frage der Befreiung von Telefonfongrundgebühren
befaßt. Die Vertreter der Post- und Telekom Austria AG haben zugesagt, für Teilnehmer mit
Gebührenbefreiung den Standardtarif laut Tarifmodell zugrundezulegen.
2. und 3. Ist auch zukünftig sichergestellt, daß Bezieher von Ausgleichszulagen von der
Telefongrundgebühr befreit werden?
Wenn nein, welche Gründe können Sie
diesbezüglich anführen?
Antwort:
Durch eine entsprechende Novelle zum Fernmeldegebührengesetz, welche gleichzeitig mit dem
Telekommunikationsgesetz erlassen wird, ist sichergestellt, daß Befreiungen von den Telefon-
grundgebühren im bisherigen Ausmaß und nach dem bisherigen Verfahren gewährt werden.