2611/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-
geschlossene schriftliche Anfrage der Abgeordneten Petrovic,
Freundinnen und Freunde vom 26. Juni 1997, Nr. 2620/J, betreffend
Objektivität der Kontrolle im biologischen Landbau, beehre ich mich
folgendes mitzuteilen:
Bevor ich auf die Beantwortung Ihrer Fragen näher eingehe1 darf ich
folgendes ausführen:
Es zählt zu den Aufgaben der Landwirtschaftskammern als öffentlich-
rechtliche Interessenvertretungen, ihre Mitglieder optimal zu
beraten und zu vertreten. Dies gilt auch für den biologischen
Landbau. Daß auf diesem Sektor mit den
betreffenden Organisationen,
Kontrolleinrichtungen etc. bestmöglich zusammengearbeitet wird, ist
naheliegend. Die Feststellungen in der Einleitung zu Ihrer parla-
mentarischen Anfrage, daß eine objektive Information der vom Kon-
trollverfahren betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe derzeit
nicht sichergestellt wird, weil die Erstinformationen durch die
Landwirtschaftskammern nicht ausreichend objektiv sind, sind durch
das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft nicht nachvoll-
ziehbar.
Zur Beantwortung Ihrer Fragen im einzelnen:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft fördert den
biologischen Landbau im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung, ist
aber in Bezug auf eine lebensmittelrechtliche Produktkontrolle un-
zuständig. Auf die Kontrollstellen und deren Tätigkeit hat das Bun-
desministerium für Land- und Forstwirtschaft auch keinen Einfluß.
Die Zuständigkeit hiefür liegt beim Bundeskanzleramt und in 1. In-
stanz beim Landeshauptmann (als Lebensmittelbehörde).
Auf welche Art und Weise die Landwirtschaftskammern ihre Mitglieder
informieren, kann vom Bundesministerium für Land- und Forstwirt-
schaft nicht beeinflußt werden. Nach Kenntnis des Bundesministe-
riums für Land- und Forstwirtschaft werden den Interessenten
objektive Informationen (z.B. Informationskatalog über den biologi-
schen Landbau mit anerkannten Kontrollstellen und einschlägigen
Bioverbänden) angeboten, die zu einer ausgewogenen Entscheidungs-
findung führen sollen. Dem Vernehmen nach gab und gibt es im Be-
reich der Landwirtschaftskammern gegenüber allen Bioverbänden und
Kontrollfirmen Gesprächs- und
Kooperationsbereitschaft.
Zu Frage 4:
Die Auswahl der Experten für die Gestaltung der Seminare liegt im
Entscheidungsbereich der Landwirtschaftskammer. Die Landwirt-
schaftskammer greift in der Regel auf Informationsmaterial - soweit
verfügbar - aller Bioverbände zurück.
Darüber hinaus bietet das Bundesministerium für Land- und Forst-
wirtschaft selbst eigene umfassende Bio-Beraterseminare (Spezialbe-
raterausbildung) für Lehr- und Beratungskräfte an. Bei der Erstel-
lung des Kursprogramms sowie bei den Seminarblöcken sind Vertreter
verschiedener Bioverbande aktiv eingebunden, um den Kursteilnehmern
die Vielfalt der österreichischen Biolandwirtschaft naher zu
bringen. Insgesamt 52 Personen aus dem Bereich der Landwirtschafts-
kammern, Landwirtschaftlichen Fachschulen, HBLAs und Bioverbände
haben bis jetzt einzelne Module der „Spezialberaterausbildung -
Biologischer Landbau“ besucht. Eine Weiterführung wird bei ent-
sprechendem Interesse angestrebt.
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft finanziert auch
Tagungen zum biologischen Landbau, wobei den Bauern aktuelle Infor-
mationen und Diskussionen hierüber angeboten werden. Im Rahmen des
ÖPUL können auch Weiterbildungsmaßnahmen (ua. im Bereich des biolo-
gischen Landbaus) gefördert werden.
Zu Frage 5:
Die Förderung von Erzeugergemeinschaften richtet sich nach den ein-
schlägigen Vorschriften der EU1 die auch gewisse Anforderungen
(z.B. betreffend die Größe der Erzeugergemeinschaft, Umsatz etc.)
festlegt. Diese Voraussetzung konnte nach Kenntnis des Bundes-
ministeriums für Land- und
Forstwirtschaft derzeit nur von
der Erzeugergemeinschaft eines Verbandes erfüllt werden. Welche
Kontrollstelle dieser Verband im Rahmen seines Mitgliedervertrages
vorschreibt, kann vom Bundesministerium für Land- und Forst-
wirtschaft nicht beeinflußt werden.