262/AB
Die Abgeordneten Dr. HÖCHTL und Kollegen haben am 14 . März
1996 unter der Nr. 285/J an mich eine schriftliche Anfrage
betreffend "Zusammenlegung von Gendarmerieposten in NÖ"
gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
" 1 . Ist es richtig, daß Sie die Gendarmerieposten in Schwa-
dorf , Gramatneusiedl und Ebergassing schließen wollen?
2 . Sind noch andere Gendarmeriposten in Niederösterreich von
Schließungsplänen betroffen und wenn ja, welche?
3 . Wie können Sie, bei Verwirklichung der geplanten Maßnah-
men, die Sicherheit der betroffenen Bevölkerung sicher-
stellen?
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1 . :
Zur Zeit ist die Zusammenlegung keiner dieser Dienststellen
aktuell .
Zu Frage 2 . :
Verfügt ist die Zusammenlegung des Gendarmeriepostens Eben-
furth mit dem Gendarmerieposten Eggendorf , Bezirk Wr. Neu-
Stadt, ab Vorhandensein einer neuen Unterkunft, voraussichtlich
im Jahre 1997 .
Konkret überprüft wird gegenwärtig die Zusammenlegung des Gen-
darmeriepostens Mitterbach am Erlaufsee, Bezirk Lilienfeld, mit
dem Gendarmerieposten Annaberg. Eine Entscheidung steht noch
aus .
Grundsätzlich werden auch nach Abschluß des Dienststellenstruk-
turkonzeptes 1991 laufend Überprüfungen vorgenommen, inwieweit
die Dienststellenstruktur den Anforderungen einer effizienten,
straffen Verwaltung entspricht.
Dienststellen, die in diesem Zusammenhang zusammenzulegen wären,
stehen zur Zeit jedoch nicht fest.
Zu Frage 3 . :
Oberstes Ziel bei Zusammenlegungen ist die Gewährleistung eines
funktionierenden Sicherheitsdienstes . Kleine Dienststellen sind
im Regelfall weit weniger, als dies allgemein angenommen wird,
in der Lage, diesen Anspruch zu erfüllen. Eine Zusammenlegung,
mit der eine tatsächliche Schwächung des Sicherheitsdienstes in
Kauf genommen werden müßte, kommt nicht Betracht.