262/AB

 

 

 

Die Abgeordneten Dr. HÖCHTL und Kollegen haben am 14 . März

1996 unter der Nr. 285/J an mich eine schriftliche Anfrage

betreffend "Zusammenlegung von Gendarmerieposten in NÖ"

gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

" 1 . Ist es richtig, daß Sie die Gendarmerieposten in Schwa-

dorf , Gramatneusiedl und Ebergassing schließen wollen?

 

2 . Sind noch andere Gendarmeriposten in Niederösterreich von

Schließungsplänen betroffen und wenn ja, welche?

 

3 . Wie können Sie, bei Verwirklichung der geplanten Maßnah-

men, die Sicherheit der betroffenen Bevölkerung sicher-

stellen?

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1 . :

 

Zur Zeit ist die Zusammenlegung keiner dieser Dienststellen

aktuell .

 

Zu Frage 2 . :

 

Verfügt ist die Zusammenlegung des Gendarmeriepostens Eben-

furth mit dem Gendarmerieposten Eggendorf , Bezirk Wr. Neu-

 

Stadt, ab Vorhandensein einer neuen Unterkunft, voraussichtlich

im Jahre 1997 .

 

Konkret überprüft wird gegenwärtig die Zusammenlegung des Gen-

darmeriepostens Mitterbach am Erlaufsee, Bezirk Lilienfeld, mit

dem Gendarmerieposten Annaberg. Eine Entscheidung steht noch

aus .

 

Grundsätzlich werden auch nach Abschluß des Dienststellenstruk-

turkonzeptes 1991 laufend Überprüfungen vorgenommen, inwieweit

die Dienststellenstruktur den Anforderungen einer effizienten,

straffen Verwaltung entspricht.

 

Dienststellen, die in diesem Zusammenhang zusammenzulegen wären,

stehen zur Zeit jedoch nicht fest.

 

Zu Frage 3 . :

Oberstes Ziel bei Zusammenlegungen ist die Gewährleistung eines

funktionierenden Sicherheitsdienstes . Kleine Dienststellen sind

im Regelfall weit weniger, als dies allgemein angenommen wird,

in der Lage, diesen Anspruch zu erfüllen. Eine Zusammenlegung,

mit der eine tatsächliche Schwächung des Sicherheitsdienstes in

Kauf genommen werden müßte, kommt nicht Betracht.