2645/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin Graf und Genossen vom 9. Juli 1997,
Nr. 27241J, betreffend Heeresspital in Wien-Floridsdorf, beehre ich mich folgendes
mitzuteilen:
Zu 1. bis 4.:
Das Bundesministerium für Finanzen ist bis jetzt mit dem in der Anfrage angesprochenen
Thema nicht befaßt worden. In meinem Ressort sind daher diesbezüglich auch keinerlei
Kosten- bzw. Einnahmenschätzungen und auch keine unterschiedlichen Kompetenzauf-
fassungen bekannt. Ich ersuche deshalb um Verständnis dafür, daß ich die Fragen nicht
konkret beantworten kann.
Generell möchte ich aber auf folgendes hinweisen:
Da zu den derzeitigen Tarifen keine volle Kostendeckung in den Krankenanstalten erreicht
wird, erscheint (unabhängig von der rechtlichen Beurteilung) die Übernahme einer zivilen
Patientenversorgung durch das Heeresspital aus budgetärer Sicht grundsätzlich nicht vertret-
bar. Das Bundesbudget würde durch die Übernahme einer nicht in der Bundeskompetenz
stehenden Aufgabe durch Mehraufwendungen belastet, was im Widerspruch zu den Be-
strebungen um die Budgetkonsolidierung steht.