2645/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin Graf und Genossen vom 9. Juli 1997,

Nr. 27241J, betreffend Heeresspital in Wien-Floridsdorf, beehre ich mich folgendes

mitzuteilen:

Zu 1. bis 4.:

Das Bundesministerium für Finanzen ist bis jetzt mit dem in der Anfrage angesprochenen

Thema nicht befaßt worden. In meinem Ressort sind daher diesbezüglich auch keinerlei

Kosten- bzw. Einnahmenschätzungen und auch keine unterschiedlichen Kompetenzauf-

fassungen bekannt. Ich ersuche deshalb um Verständnis dafür, daß ich die Fragen nicht

konkret beantworten kann.

Generell möchte ich aber auf folgendes hinweisen:

Da zu den derzeitigen Tarifen keine volle Kostendeckung in den Krankenanstalten erreicht

wird, erscheint (unabhängig von der rechtlichen Beurteilung) die Übernahme einer zivilen

Patientenversorgung durch das Heeresspital aus budgetärer Sicht grundsätzlich nicht vertret-

bar. Das Bundesbudget würde durch die Übernahme einer nicht in der Bundeskompetenz

stehenden Aufgabe durch Mehraufwendungen belastet, was im Widerspruch zu den Be-

strebungen um die Budgetkonsolidierung steht.