2682/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

2771/J betreffend Umweltverträglichkeitserklärung zur B 169,

welche die Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde am 10.

Juli 1997 an mich richteten und aus Gründen der besseren Über-

sichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Das Vorverfahren (Abklärung des Untersuchungsrahmens nach § 4

UVP-Gesetz) ist eingeleitet worden, die Rückmeldungen wurden von

der Bundesstraßenverwaltung Tirol mit Kommentar dem Bundesmini-

sterium für wirtschaftliche Angelegenheiten vorgelegt. - Die

vorläufige Prüfung durch das Bundesministerium für wirtschaft-

liche Angelegenheiten ist abgeschlossen. Die weiteren Verfahrens-

schritte werden derzeit gemeinsam mit Tirol vorbereitet.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Die erforderlichen Unterlagen zur Abklärung des Untersuchungsrah-

mens liegen vollständig vor.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Im Zuge der generellen Projektierung wurde bezüglich der Kosten-

teilung für den Knoten Fügen vereinbart, daß die Kosten für die

Umlegung und Einbindung der Landesstraße, die auch den Kreisver-

kehr beinhaltet, vom Land Tirol getragen werden.

Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:

Dem Wirtschaftsministerium sind keine neuen Trassenvorschläge

bekannt und können daher auch über allfällige damit im Zusammen-

hang stehende - gegenüber den bisherigen Planungen entbehrliche -

Maßnahmen keine Aussagen getroffen werden.