2682/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
2771/J betreffend Umweltverträglichkeitserklärung zur B 169,
welche die Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde am 10.
Juli 1997 an mich richteten und aus Gründen der besseren Über-
sichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Das Vorverfahren (Abklärung des Untersuchungsrahmens nach § 4
UVP-Gesetz) ist eingeleitet worden, die Rückmeldungen wurden von
der Bundesstraßenverwaltung Tirol mit Kommentar dem Bundesmini-
sterium für wirtschaftliche Angelegenheiten vorgelegt. - Die
vorläufige Prüfung durch das Bundesministerium für wirtschaft-
liche Angelegenheiten ist abgeschlossen. Die weiteren Verfahrens-
schritte werden derzeit gemeinsam mit Tirol
vorbereitet.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Die erforderlichen Unterlagen zur Abklärung des Untersuchungsrah-
mens liegen vollständig vor.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Im Zuge der generellen Projektierung wurde bezüglich der Kosten-
teilung für den Knoten Fügen vereinbart, daß die Kosten für die
Umlegung und Einbindung der Landesstraße, die auch den Kreisver-
kehr beinhaltet, vom Land Tirol getragen werden.
Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:
Dem Wirtschaftsministerium sind keine neuen Trassenvorschläge
bekannt und können daher auch über allfällige damit im Zusammen-
hang stehende - gegenüber den bisherigen Planungen entbehrliche -
Maßnahmen keine Aussagen getroffen werden.