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Die Abgeordneten zum Nationalra Ing. MEISCHBERGER und Genos-
sen haben am 1.2.1996 unter der Nr. 111/J an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend psychologi-
scher Nachbetreuung bei Führerscheinentzug gerichtet, die
folgenden Wortlaut hat:
1. Werden derartige Vorfälle in Ihrem Ministerium statistisch
erfaßt?
2. Wie viele derartige Fälle sind Ihnen seit 1990 bekannt?
3. Planen Sie irgendwelche Maßnahmen um offensichtlich gefäh-
deten Menschen nach der Abnahme des Führerscheins psycholo-
logisch zu helfen ?
4. Wenn ja, wie werden diese Maßnahmen aussehen und wann
werden Sie voraussichtlich in Kraft treten ?
5. Planen Sie, die im Aussendienst befinlichen Exekutivbeam-
ten durch eine spezielle psychologische Ausbildung auf
derartige Situationen vorzubereiten ?
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
In meinem Ressort erfolgt keine statistische Erfassung jener
Fälle, in denen Menschen, die von Führerscheinabnahmen betrof-
fen sind , Kurzschlußhandlungen setzen. Fur Maßnahmen der in
den Fragen angesprochenen Art liegt im übrigen die Zuständig-
keit beim Bundesminister für öffentl. Wirtschaft und Verkehr.
Zu Frage 5:
Exekutivbeamte werden schon derzeit durch eine entsprechende
Ausbildung auf derartige Situationen vorbereitet. So werden
etwa in der Grundausbildung für Exekutivbeamte im Rahmen des
Lehrgegenstandes Angewandte Psychologie u.a. die Themen
Streß und Streßabbau sowie der Umgang mit Menschen bei schok-
kierenden Nachrichten bearbeitet. Außerhalb des Lehrfaches
"Psychologie" ist der situationsangemessene Umgang mit geistes
kranken oder alkoholisierten Personen Teil des Lehrgegenstan-
des "Vollzugsdienst" .
Darüberhinaus werden die Themenn Selbstmord und präsuizidales
Syndrom ausfünrlich in der Grundausbildung für leitende Beamte
behandelt.