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Die Abgeordneten zum Nationalra Ing. MEISCHBERGER und Genos-

sen haben am 1.2.1996 unter der Nr. 111/J an mich eine

schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend psychologi-

scher Nachbetreuung bei Führerscheinentzug gerichtet, die

folgenden Wortlaut hat:

 

 

 

1. Werden derartige Vorfälle in Ihrem Ministerium statistisch

erfaßt?

 

2. Wie viele derartige Fälle sind Ihnen seit 1990 bekannt?

 

3. Planen Sie irgendwelche Maßnahmen um offensichtlich gefäh-

deten Menschen nach der Abnahme des Führerscheins psycholo-

logisch zu helfen ?

 

4. Wenn ja, wie werden diese Maßnahmen aussehen und wann

werden Sie voraussichtlich in Kraft treten ?

 

5. Planen Sie, die im Aussendienst befinlichen Exekutivbeam-

ten durch eine spezielle psychologische Ausbildung auf

derartige Situationen vorzubereiten ?

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

In meinem Ressort erfolgt keine statistische Erfassung jener

Fälle, in denen Menschen, die von Führerscheinabnahmen betrof-

fen sind , Kurzschlußhandlungen setzen. Fur Maßnahmen der in

den Fragen angesprochenen Art liegt im übrigen die Zuständig-

keit beim Bundesminister für öffentl. Wirtschaft und Verkehr.

 

 

Zu Frage 5:

Exekutivbeamte werden schon derzeit durch eine entsprechende

Ausbildung auf derartige Situationen vorbereitet. So werden

etwa in der Grundausbildung für Exekutivbeamte im Rahmen des

Lehrgegenstandes Angewandte Psychologie u.a. die Themen

Streß und Streßabbau sowie der Umgang mit Menschen bei schok-

kierenden Nachrichten bearbeitet. Außerhalb des Lehrfaches

"Psychologie" ist der situationsangemessene Umgang mit geistes

kranken oder alkoholisierten Personen Teil des Lehrgegenstan-

des "Vollzugsdienst" .

 

Darüberhinaus werden die Themenn Selbstmord und präsuizidales

Syndrom ausfünrlich in der Grundausbildung für leitende Beamte

behandelt.