2701/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Reinhart Gaugg und Genossen vom 8. Juli 1997,

Nr. 2680/J, betreffend ausstehende Personalvertretungswahlen im Bereich der Zollwache, beehre ich

mich folgendes mitzuteilen:

Zu 1. 3. und 4.:

In den letzten 1 1/2 Jahren sind zur Aufstockung der Grenzgendarmerie rund 1.500 Zollwachebeamte

etappenweise zum Bundesministerium für Inneres versetzt worden, wobei die letzte große Aktion mit

Wirksamkeit vom 1. Juli 1997 stattfand.

Im angeführten Zeitraum wurde der Personalstand von ungefähr 3.900 Zollwachebeamten auf einen

Stand (1. Juli 1997) von ungefähr 2.400 Beamten reduziert, so daß der im Regierungsübereinkommen

festgehaltene endgültige Gesamtpersonalstand der Zollwache von 2.300 Bediensteten beinahe erreicht

ist.

Bezüglich der angefragten Zeitpunkte, zu denen sich seit der letzten Wahl die Zahl der wahlberechtigten

Bediensteten um mehr als 25% verändert hat, möchte ich darauf hinweisen, daß die Versetzungen, wie

bereits angeführt, etappenweise erfolgten, wobei die Auswahl der Bediensteten durch eine Abstimmung

stattfand, bei der alle Zollwachebeamten ihren Übertrittswillen bekanntgeben konnten. Die Reihung der

Übertrittswilligen hinsichtlich des Übertrittstermines erfolgte einvernehmlich mit dem Zentralausschuß

(ZAUS) Zollwache.

Aufgrund vieler Zurückziehungen der Übertrittserklärungen sowie nachträglichen Erklärungen für einen

Übertritt kann ein genauer Termin des Überschreitens der 25%-Grenze bei der Veränderung der

Bedienstetenanzahl bei den einzelnen Dienstststellenausschüssen (DAUS) / Fachausschüssen (FAUS)

nur sehr schwer festgestellt werden. Ich ersuche daher um Verständnis, wenn in der folgenden Tabelle

nicht die genauen Zeitpunkte angegeben werden, zu denen jeweils die 25%-Grenze überschritten wurde1

sondern (mit Ausnahme von Wien, NÖ. und Bgld.) die Zeitpunkte ab denen Veränderungen eingetreten

sind. Für Wien, NÖ. und Bgld (ausgenommen DAUS-FLD) ist die Überschreitung der 25%-Grenze mit

1. Juli 1996, nach Abschluß des ersten bundesweiten Kontingentes, anzunehmen. Um aber trotz dieses

Umstandes eine möglichst genaue Information zu geben, erfolgen als zusätzliche Information

Zeitangaben über die Auflösung von Dienststellen.

Im einzelnen stellen sich die Dienststellen- und Fachausschußbereiche in denen sich

Personalveränderungen um mehr als 25% ergeben haben, die bereits definierten Zeitpunkte, die

Personalstände sowie die Mandatsverringerung (gegliedert nach FLD-Bereichen) wie folgt dar, wobei die

in der folgenden Tabelle verwendeten Abkürzungen folgende Bedeutung haben:

BMF;     Bundesministerium für Finanzen

FLD;       Finanzlandesdirektion

HZA;     Hauptzollamt

ZA;        Zollamt

ZWSt;    Zweigstelle

MÜG;     Mobile Überwachungsgruppe

Ast;        Außenstelle

ZP;         Zollposten

ZWA;    Zollwacheabteilung

SEG;       Sondereinsatzgruppe

VP;         Vertrauensperson

Sitz DAUS gibt den Sitz der gemeinsamen Personalvertretung (DAUS) für die zusammengefaßten

Dienststellen an, die in der 2. Spalte angeführt sind.

10seitige Tabellen wurden nicht gescannt!!!

 

 

Der Fachausschußbereich/Zollwache bei der FLD für Kärnten weist zum 1. Juli 1997 insgesamt 303

Wahlberechtigte auf. Mit Stichtag 1. Juli 1997 würden gegenüber der letzten Personalvertretungswahl be

den Dienststellenausschüssen 2 Mandate und beim FAUS kein Mandat wegfallen.

Zu 2.:

Gegenüber den Personalvertretungswahlen am 29. und 30. November 1995 hat sich die Zahl der

Wahlberechtigten am 1. Februar 1997 um mehr als 25% verringert.

Zu 5.:

Das Ergebnis der Personalvertretungswahlen vom 29. und 30. November 1995 lautete;

Wählergruppe Gewerkschaft Öffentlicher Dienst - Fraktion Christlicher Gewerkschafter - Kameradschaft

der Exekutive Österreichs (FCG):

1.379 Stimmen (43%) 3 Mandate

Wählergruppe Gewerkschaft Öffentlicher Dienst - Fraktion Sozialistischer Gewerkschafter/innen - Klub

der Exekutive (FSG)

1.029 Stimmen (32%) 2 Mandate

Wählergruppe Aktionsgemeinschaft Unabhängiger und Freiheitlicher (AUF)

811 Stimmen (25%) 1 Mandat.

Der Zentralausschuß/Zollwache ist somit aus 6 Mitgliedern zusammengesetzt, wobei gemäß

§ 25 Abs. 4 PVG drei Mitglieder ex lege und gemäß § 25 Abs. 5 PVG zwei Mitglieder gemäß der

Verordnung der Bundesregierung vom 6. Juli 1976, BGBI.Nr. 379, in der Fassung der Verordnung vom

28. August 1984, BGBI.Nr. 359, vom Dienst freigestellt sind.

Auf Vorschlag des ZAUS/Zollwache sind dies die 3 Mitglieder der FCG und die 2 Mitglieder der FSG.

Zu 6. bis 8.

Am 1. Juli 1997, also nach dem vorläufigen Abschluß der Versetzungsetappen, beträgt der

Personalstand der Zollwache 2.406 Beamte. Gemäß § 25 Abs. 4 PVG wären auf Antrag des

Zentralausschusses 2 Bedienstete vom Dienst freizustellen. Dazu kämen die möglichen Freistellungen

aufgrund der angeführten Verordnung, wenn sie beantragt und stichhaltig begründet werden.

Zu 9.:

Die monatlichen Durchschnittskosten für die fünf vom Dienst freigestellten Mitglieder des

Zentralausschusses belaufen sich (inklusive Zulagen und Zuteilungsgebühr) auf 210.479,27 S.

Zu 10.:

Die Reisekosten der fünf vom Dienst freigestellten Mitglieder des Zentralausschusses betrugen für die

Zeit vom Jänner 1996 bis Juni 1997 (18 Monate) insgesamt 178.690,90 S.

Zu 11.:

Mitglieder des Zentralausschusses/Zollwache haben zusätzlich für ihre Tätigkeiten in den

Fachausschüssen/Zollwache für Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Oberösterreich bei ihren dafür

zuständigen Finanzlandesdirektionen für die Zeit vom Jänner 1996 bis Mai/Juni 1997 Reisekosten in

Höhe von insgesamt 326.991,30 S geltend gemacht.

Zu 12.:

Den vom Dienst freigestellten Mitgliedern des Zentralausschusses/Zollwache wurde Kilometergeld für

28.742 km ausbezahlt.

Zu 13.:

Den Vorsitzenden der Fachausschußbereiche / Zollwache für die FLD-Bereiche Vorarlberg, Tirol und

Salzburg wurde Kilometergeld für 5.336 km ausbezahlt.

Zu 14.:

Es trifft zu, daß der Fachausschuß für die Bediensteten des Zollwachdienstes bei der FLD für Salzburg

dem Zentralwahlausschuß mit Schreiben vom 15. Jänner 1996 bekanntgegeben hat, daß sich mit

1. Jänner 1996 der Personalstand im Zuständigkeitsbereich um 25% verringert hat. Aus den unter Punkt

16 der vorliegenden Anfragebeantwortung dargelegten Gründen hat der Zentralwahlausschuß aus

verwaltungsökonomischen und aus rechtlichen Überlegungen von der Ausschreibung von Neuwahlen bis

zum Abschluß der Versetzungen von ungefähr 1.500 Zollwachebeamten in den Planstellenbereich des

Bundesministeriums für Inneres Abstand genommen.

Zu 15.:

Es trifft zu, daß Bezlnsp. RAUTER, damals Mitglied des Zentralausschusses/Zollwache, am 2. Mai 1996

eine Beschwerde gegen den Zentralwahlausschuß bei der Personalvertretungs-Aufsichtskommission

eingebracht hat. Die Personalvertretungs-Aufsichtskommission hat mit Bescheid vom 7. April 1997,

GZ A 31-PVAK/96-9, die Beschwerde mit der Begründung zurückgewiesen, daß sie in eine Entscheidung

über eine allfällige Säumnis des Zentralwahlausschusses nicht einzutreten habe. Aus § 41 Abs. 3 PVG

ergebe sich, daß im Wahlverfahren ergehende Bescheide nicht vor der Personalvertretungs-

Aufsichtskommission anfechtbar seien.

Zu 16.:

Wie bereits dargelegt, sind in den letzten 1 1/2 Jahren zirka 1.500 Zollwachebeamte etappenweise zum

Bundesministerium für Inneres versetzt worden. Diese Versetzungen, die interministeriell vorgegeben

waren, konnten nur gemeinsam mit der Personalvertretung bewältigt werden und wären bei Neuwahlen,

die mit einem Wahlkampf verbunden sind, zumindest erschwert gewesen.

Vom Zentralwahlausschuß wurde sowohl aus rechtlichen als auch aus verwaltungsökonomischen

Gründen von der Ausschreibung von Neuwahlen Abstand genommen.

Aus rechtlichen Gründen, weil bereits bei der Ausschreibung absehbar gewesen wäre, daß wegen des

fortlaufenden Wechsels von Bediensteten und aufgrund der durch das Personalvertretungsgesetz

normierten Fristen das Wahlergebnis nicht mehr auf den dem Personalvertretungsrecht entsprechenden

Personalzahlen beruht hätte.

Aus verwaltungsökonomischen Gründen wäre es nicht sinnvoll aber auch nicht zumutbar gewesen, im

Abstand von etwa drei Monaten Neuwahlen abzuhalten. Nicht zuletzt aus Gründen der Sparsamkeit

wurde daher das Wahlverfahren mit den damit zusätzlich verbundenen verwaltungsinternen Belastungen

im Zusammenhang mit der Erfassung und Gliederung der Dienststellen im Sinne des

Personalvertretungsgesetzes, der Erhebung der Bediensteten, dem Ausschreibungs- und

Ermittlungsverfahren aufgeschoben.

Da mit 1. Juli 1997 der vereinbarte Personalstand der Zollwache annähernd erreicht ist, beabsichtigt der

Zentralwahlausschuß, nach Ablauf der Sommerferienzeit die notwendigen Neuwahlen für die

Bediensteten des Zollwachdienstes zur Ausschreibung zu bringen.