2701/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Reinhart Gaugg und Genossen vom 8. Juli 1997,
Nr. 2680/J, betreffend ausstehende Personalvertretungswahlen im Bereich der Zollwache, beehre ich
mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1. 3. und 4.:
In den letzten 1 1/2 Jahren sind zur Aufstockung der Grenzgendarmerie rund 1.500 Zollwachebeamte
etappenweise zum Bundesministerium für Inneres versetzt worden, wobei die letzte große Aktion mit
Wirksamkeit vom 1. Juli 1997 stattfand.
Im angeführten Zeitraum wurde der Personalstand von ungefähr 3.900 Zollwachebeamten auf einen
Stand (1. Juli 1997) von ungefähr 2.400 Beamten reduziert, so daß der im Regierungsübereinkommen
festgehaltene endgültige Gesamtpersonalstand der Zollwache von 2.300 Bediensteten beinahe erreicht
ist.
Bezüglich der angefragten Zeitpunkte, zu denen sich seit der letzten Wahl die Zahl der wahlberechtigten
Bediensteten um mehr als 25% verändert hat, möchte ich darauf hinweisen, daß die Versetzungen, wie
bereits angeführt, etappenweise erfolgten, wobei die Auswahl der Bediensteten durch eine Abstimmung
stattfand, bei der alle Zollwachebeamten ihren Übertrittswillen bekanntgeben konnten. Die Reihung der
Übertrittswilligen hinsichtlich des Übertrittstermines erfolgte einvernehmlich mit dem Zentralausschuß
(ZAUS) Zollwache.
Aufgrund vieler Zurückziehungen der Übertrittserklärungen sowie nachträglichen Erklärungen für einen
Übertritt kann ein genauer Termin des Überschreitens der 25%-Grenze bei der Veränderung der
Bedienstetenanzahl bei den einzelnen Dienstststellenausschüssen (DAUS) / Fachausschüssen (FAUS)
nur sehr schwer festgestellt werden. Ich
ersuche daher um Verständnis, wenn in der folgenden Tabelle
nicht die genauen Zeitpunkte angegeben werden, zu denen jeweils die 25%-Grenze überschritten wurde1
sondern (mit Ausnahme von Wien, NÖ. und Bgld.) die Zeitpunkte ab denen Veränderungen eingetreten
sind. Für Wien, NÖ. und Bgld (ausgenommen DAUS-FLD) ist die Überschreitung der 25%-Grenze mit
1. Juli 1996, nach Abschluß des ersten bundesweiten Kontingentes, anzunehmen. Um aber trotz dieses
Umstandes eine möglichst genaue Information zu geben, erfolgen als zusätzliche Information
Zeitangaben über die Auflösung von Dienststellen.
Im einzelnen stellen sich die Dienststellen- und Fachausschußbereiche in denen sich
Personalveränderungen um mehr als 25% ergeben haben, die bereits definierten Zeitpunkte, die
Personalstände sowie die Mandatsverringerung (gegliedert nach FLD-Bereichen) wie folgt dar, wobei die
in der folgenden Tabelle verwendeten Abkürzungen folgende Bedeutung haben:
BMF; Bundesministerium für Finanzen
FLD; Finanzlandesdirektion
HZA; Hauptzollamt
ZA; Zollamt
ZWSt; Zweigstelle
MÜG; Mobile Überwachungsgruppe
Ast; Außenstelle
ZP; Zollposten
ZWA; Zollwacheabteilung
SEG; Sondereinsatzgruppe
VP; Vertrauensperson
Sitz DAUS gibt den Sitz der gemeinsamen Personalvertretung (DAUS) für die zusammengefaßten
Dienststellen an, die in der 2. Spalte
angeführt sind.
10seitige Tabellen wurden nicht gescannt!!!
Der Fachausschußbereich/Zollwache bei der FLD für Kärnten weist zum 1. Juli 1997 insgesamt 303
Wahlberechtigte auf. Mit Stichtag 1. Juli 1997 würden gegenüber der letzten Personalvertretungswahl be
den Dienststellenausschüssen 2 Mandate und beim FAUS kein Mandat wegfallen.
Zu 2.:
Gegenüber den Personalvertretungswahlen am 29. und 30. November 1995 hat sich die Zahl der
Wahlberechtigten am 1. Februar 1997 um mehr als 25% verringert.
Zu 5.:
Das Ergebnis der Personalvertretungswahlen vom 29. und 30. November 1995 lautete;
Wählergruppe Gewerkschaft Öffentlicher Dienst - Fraktion Christlicher Gewerkschafter - Kameradschaft
der Exekutive Österreichs (FCG):
1.379 Stimmen (43%) 3 Mandate
Wählergruppe Gewerkschaft Öffentlicher Dienst - Fraktion Sozialistischer Gewerkschafter/innen - Klub
der Exekutive (FSG)
1.029 Stimmen (32%) 2 Mandate
Wählergruppe Aktionsgemeinschaft Unabhängiger und Freiheitlicher (AUF)
811 Stimmen (25%) 1 Mandat.
Der Zentralausschuß/Zollwache ist somit aus 6 Mitgliedern zusammengesetzt, wobei gemäß
§ 25 Abs. 4 PVG drei Mitglieder ex lege und gemäß § 25 Abs. 5 PVG zwei Mitglieder gemäß der
Verordnung der Bundesregierung vom 6. Juli 1976, BGBI.Nr. 379, in der Fassung der Verordnung vom
28. August 1984, BGBI.Nr. 359, vom Dienst freigestellt sind.
Auf Vorschlag des ZAUS/Zollwache sind dies die 3 Mitglieder der FCG und die 2 Mitglieder der FSG.
Zu 6. bis 8.
Am 1. Juli 1997, also nach dem vorläufigen Abschluß der Versetzungsetappen, beträgt der
Personalstand der Zollwache 2.406 Beamte. Gemäß § 25 Abs. 4 PVG wären auf Antrag des
Zentralausschusses 2 Bedienstete vom Dienst freizustellen. Dazu kämen die möglichen Freistellungen
aufgrund der angeführten Verordnung, wenn sie beantragt und stichhaltig begründet werden.
Zu 9.:
Die monatlichen Durchschnittskosten für die fünf vom Dienst freigestellten Mitglieder des
Zentralausschusses belaufen sich (inklusive
Zulagen und Zuteilungsgebühr) auf 210.479,27 S.
Zu 10.:
Die Reisekosten der fünf vom Dienst freigestellten Mitglieder des Zentralausschusses betrugen für die
Zeit vom Jänner 1996 bis Juni 1997 (18 Monate) insgesamt 178.690,90 S.
Zu 11.:
Mitglieder des Zentralausschusses/Zollwache haben zusätzlich für ihre Tätigkeiten in den
Fachausschüssen/Zollwache für Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Oberösterreich bei ihren dafür
zuständigen Finanzlandesdirektionen für die Zeit vom Jänner 1996 bis Mai/Juni 1997 Reisekosten in
Höhe von insgesamt 326.991,30 S geltend gemacht.
Zu 12.:
Den vom Dienst freigestellten Mitgliedern des Zentralausschusses/Zollwache wurde Kilometergeld für
28.742 km ausbezahlt.
Zu 13.:
Den Vorsitzenden der Fachausschußbereiche / Zollwache für die FLD-Bereiche Vorarlberg, Tirol und
Salzburg wurde Kilometergeld für 5.336 km ausbezahlt.
Zu 14.:
Es trifft zu, daß der Fachausschuß für die Bediensteten des Zollwachdienstes bei der FLD für Salzburg
dem Zentralwahlausschuß mit Schreiben vom 15. Jänner 1996 bekanntgegeben hat, daß sich mit
1. Jänner 1996 der Personalstand im Zuständigkeitsbereich um 25% verringert hat. Aus den unter Punkt
16 der vorliegenden Anfragebeantwortung dargelegten Gründen hat der Zentralwahlausschuß aus
verwaltungsökonomischen und aus rechtlichen Überlegungen von der Ausschreibung von Neuwahlen bis
zum Abschluß der Versetzungen von ungefähr 1.500 Zollwachebeamten in den Planstellenbereich des
Bundesministeriums für Inneres Abstand genommen.
Zu 15.:
Es trifft zu, daß Bezlnsp. RAUTER, damals Mitglied des Zentralausschusses/Zollwache, am 2. Mai 1996
eine Beschwerde gegen den Zentralwahlausschuß bei der Personalvertretungs-Aufsichtskommission
eingebracht hat. Die Personalvertretungs-Aufsichtskommission hat mit Bescheid vom 7. April 1997,
GZ A 31-PVAK/96-9, die Beschwerde mit der Begründung zurückgewiesen, daß sie in eine Entscheidung
über eine allfällige Säumnis des Zentralwahlausschusses nicht einzutreten habe. Aus § 41 Abs. 3 PVG
ergebe sich, daß im Wahlverfahren ergehende Bescheide nicht vor der Personalvertretungs-
Aufsichtskommission anfechtbar seien.
Zu 16.:
Wie bereits dargelegt, sind in den letzten 1 1/2 Jahren zirka 1.500 Zollwachebeamte etappenweise zum
Bundesministerium für Inneres versetzt worden. Diese Versetzungen, die interministeriell vorgegeben
waren, konnten nur gemeinsam mit der Personalvertretung bewältigt werden und wären bei Neuwahlen,
die mit einem Wahlkampf verbunden sind, zumindest erschwert gewesen.
Vom Zentralwahlausschuß wurde sowohl aus rechtlichen als auch aus verwaltungsökonomischen
Gründen von der Ausschreibung von Neuwahlen Abstand genommen.
Aus rechtlichen Gründen, weil bereits bei der Ausschreibung absehbar gewesen wäre, daß wegen des
fortlaufenden Wechsels von Bediensteten und aufgrund der durch das Personalvertretungsgesetz
normierten Fristen das Wahlergebnis nicht mehr auf den dem Personalvertretungsrecht entsprechenden
Personalzahlen beruht hätte.
Aus verwaltungsökonomischen Gründen wäre es nicht sinnvoll aber auch nicht zumutbar gewesen, im
Abstand von etwa drei Monaten Neuwahlen abzuhalten. Nicht zuletzt aus Gründen der Sparsamkeit
wurde daher das Wahlverfahren mit den damit zusätzlich verbundenen verwaltungsinternen Belastungen
im Zusammenhang mit der Erfassung und Gliederung der Dienststellen im Sinne des
Personalvertretungsgesetzes, der Erhebung der Bediensteten, dem Ausschreibungs- und
Ermittlungsverfahren aufgeschoben.
Da mit 1. Juli 1997 der vereinbarte Personalstand der Zollwache annähernd erreicht ist, beabsichtigt der
Zentralwahlausschuß, nach Ablauf der Sommerferienzeit die notwendigen Neuwahlen für die
Bediensteten des Zollwachdienstes zur Ausschreibung zu bringen.