2726/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Lafer, Dipl.Ing. Hofmann und Kollegen

haben am 11. Juli 1997 unter der Nr.2884/J an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend das leibliche Wohl des Bundeskanzlers

a.D. gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

„1. Warum wurde der Sondergastraum für den ehemaligen Bundeskanzler,

der in diesem Fall keine offizielle, sondern lediglich eine Urlaubsreise

antrat, vom Bundeskanzleramt bestellt?

2. Welche rechtliche Begründung gibt es dafür, daß Dr. Vranitzky seine

Konsumationsrechnung und die Rechnung für den Sondergastraum an

das Bundeskanzleramt gehen ließ?

3. Welche Kosten warfen die Miete für den Sondergastraum und die

Konsumation auf?

4. Hat das Bundeskanzleramt die beiden Rechnungen bereits beglichen?

Wenn ja, warum?

5. Gehört es zu den Gepflogenheiten ehemaliger Regierungsmitglieder,

private Konsumationen auf Rechnung der Republik zu tätigen oder ist

dieses Vorgehen eine persönliche Eigenheit von Bundeskanzler a.D.

Dr. Franz Vranitzky?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 5:

Der Sondergastraum ist von mir angemietet worden, um mit dem damaligen

Parteivorsitzenden der SPÖ, Bundeskanzler a.D. Dr. Franz Vranitzky, vor

seinem Abflug noch ein Gespräch zu führen. Die Rechnung (der Gesamtbetrag

für Miete und Konsumation betrug S 4.852,35) ist daher an das Bundeskanzler-

amt ausgestellt, von diesem bezahlt und von der SPÖ refundiert worden.