2726/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Lafer, Dipl.Ing. Hofmann und Kollegen
haben am 11. Juli 1997 unter der Nr.2884/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend das leibliche Wohl des Bundeskanzlers
a.D. gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
„1. Warum wurde der Sondergastraum für den ehemaligen Bundeskanzler,
der in diesem Fall keine offizielle, sondern lediglich eine Urlaubsreise
antrat, vom Bundeskanzleramt bestellt?
2. Welche rechtliche Begründung gibt es dafür, daß Dr. Vranitzky seine
Konsumationsrechnung und die Rechnung für den Sondergastraum an
das Bundeskanzleramt gehen ließ?
3. Welche Kosten warfen die Miete für den Sondergastraum und die
Konsumation auf?
4. Hat das Bundeskanzleramt die beiden Rechnungen bereits beglichen?
Wenn ja, warum?
5. Gehört es zu den Gepflogenheiten ehemaliger Regierungsmitglieder,
private Konsumationen auf Rechnung der Republik zu tätigen oder ist
dieses Vorgehen eine persönliche Eigenheit von Bundeskanzler a.D.
Dr. Franz Vranitzky?“
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 5:
Der Sondergastraum ist von mir angemietet worden, um mit dem damaligen
Parteivorsitzenden der SPÖ, Bundeskanzler a.D. Dr. Franz Vranitzky, vor
seinem Abflug noch ein Gespräch zu führen. Die Rechnung (der Gesamtbetrag
für Miete und Konsumation betrug S 4.852,35) ist daher an das Bundeskanzler-
amt ausgestellt, von diesem bezahlt und von der SPÖ refundiert worden.