2750/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Anschober, Freundinnen und Freunde haben am

8.7.1997 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2664/J betreffend

„Wassersituation in Oberösterreich“ gerichtet. Auf die - aus Gründen der besseren

Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, folgendes mit-

zuteilen:

Da an den in Angelegenheiten des Vollzugs des Wasserrechtes primär zuständigen

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft eine gleichlautende parlamentarische

Anfrage gerichtet worden ist und die einzelnen Fragen nur zum Teil in meinen Voll-

ziehungsbereich fallen, erlauben Sie mir, von der Beantwortung der entsprechenden

Fragen Abstand zu nehmen. Ich darf diesbezüglich auf die Anfragebeantwortung des

Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft und darüber hinaus auf meine Beant-

wortung der parlamentarischen Anfragen Nm. 2244/J und 1289/J, die unter dem Titel

„Altlasten in Oberösterreich“ auch das Thema Grundwasser beinhalten, sowie auf

die beiden im Landesgesetzblatt ausgewiesenen Grundwassersanierungsgebiete

verweisen.

ad 1

In Vollziehung des Wasserrechtsgesetzes wurden bisher die beiden Grundwasser-

Sanierungsgebiete hinsichtlich Nitrat „Westliches Machland“ (LGBl.Nr. 20/1996) und

„Südliches Eferdinger Becken“ (LGBl.Nr. 78/1997) ausgewiesen.

ad 2

Bezüglich der konkreten Anordnungen und der konkreten räumlichen Abgrenzung

der beiden verordneten Sanierungsgebiete darf ich auf die oben zitierten Landesge-

setzblätter verwiesen.

ad 3

Die Bedingungen für die Gewährung von Zuschüssen sind in § 33f Abs. 6 Wasser-

rechtsgesetz geregelt. Die Zusicherung derartiger Zuschüsse fällt jedoch nicht in

meinen Kompetenzbereich.

ad 4 bis 6

Bezüglich der Beantwortung dieser Fragen darf ich auf die Beantwortung der parla-

mentarischen Anfrage Nr. 2665/J durch den Bundesminister für Land- und Forstwirt-

schaft verweisen.

ad 7 bis 11

Für den Zeitraum 1990 - 1991 liegen keine vergleichbaren Daten vor und für das

Jahr 1997 sind noch keine repräsentativen Aussagen möglich.

Abhängig von der spezifischen hydrologischen und geologischen Situation verläuft

die Entwicklung der Atrazin- und Desethylatrazinwerte je nach Grundwasservor-

kommen mit unterschiedlicher Geschwindigkeit. In den Grundwassergebieten mit

geringer Überdeckung und hoher Durchsträmung1 insbesonders im OÖ Zentralraum,

kann bereits ein signifikantes Absinken der Atrazin- und Desethylatrazinwerte beob-

achtet werden.

Folgende Grundwasserschwellenwertüberschreitungen (% aller Meßwerte,

> 45 µl) von Nitrat liegen für die Jahre 92 - 96 vor:

1992:     19,8%

1993:     10,6%

1994:     15,3%

1995:     17,1 %

1996:     18,3%

Folgende Grundwasserschwellenwertüberschreitungen (% aller Meßwerte,

> 0,06 µl) von Nitrit liegen für die Jahre 92 - 96 vor:

1992:       4,3%

1993:       2,1 %

1994:       1,8%

1995:       1,9%

1996:       2,4%

Ein eindeutiger Trend in der Entwicklung der Grundwasserschwellenwertüberschrei-

tungen für Nitrat und Nitrit ist nicht ablesbar.

Die Grundwasserschwellenwertüberschreitungen der Pestizide (außer Atrazin +

Metabolite) liegen zumeist weit unter 1 % der gemessenen Werte. Eine Ausnahme

bildet der Wirkstoff Bentazon (4,2 % Überschreitungen), dieser wird ab dem 3.

Quartal 1996 in Oberösterreich flächendeckend beobachtet, ein allfälliger Trend

kann daher noch nicht abgeleitet werden.

Folgende Grundwasserschwellenwertüberschreitungen (% aller Meßwerte,

> 0,1 µl) von Atrazinliegen für die Jahre 92 - 96 vor:

1992:     52,8%

1993:     49,7%

1994:     29,3%

1995:     28,5%

1996:     27,1 %

Die Ergebnisse zeigen einen (wenn auch langsamen) Rückgang der Belastung.

Als Hauptabbauprodukte von Atrazin werden Desethylatrazin und DesisoproDvlatra-

zin gemessen. Folgende Grundwasserschwellenwertüberschreitungen (% alle Meß-

werte, > 0,1 µl) davon liegen für die Jahre 92 - 96 vor:

Desethylatratzin Desisopropylatrazin

1992:      73,4% 2,3%

1993:      54,5% 2,3%

1994:      45,8% 2,3%

1995:       43 % 0,8%

1996:       43,4% 1,5%

Die Ergebnisse entsprechen denen von Atrazin.

ad 12

Insbesonders Stoffe aus der Gruppe der chlorierten aliphatischen Kohlenwasser-

stoffe sind häufig im Grundwasser anzutreffen. Die Konzentrationen liegen jedoch

überwiegend deutlich unterhalb der Trinkwassergrenzwerte.

ad 13

Der Wasserverbrauch (Grund- und Oberflächenwasser) in Oberösterreich in den

Jahren 1990 bis 1996, aufgeteilt auf den gewerblichen, industriellen und privaten

Bereich wird für das Jahr 1994 (ÖSTAT) mit 3,1 Mio m³/a für den großgewerblichen

Bereich, 870 Mio. m3/a für den industriellen Bereich und ca. 70 Mio. m3Ia für den

privaten Bereich angegeben. Beim Haushaltsverbrauch weist der Kopfliterverbrauch

eine leicht steigende Tendenz von etwa 0,5 I/a auf. Zur zeitlichen Entwicklung des

gewerblichen und industriellen Jahresverbrauchs liegen keine genauen Zahlen vor.

ad 14

Da keine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich ist, kann die Anzahl der Eigenver-

sorger mittels Brunnenanlagen in Oberösterreich nur geschätzt bzw. aus aktuellen

Volkszählungen abgeleitet werden. Seitens der Beratungsstelle OÖ WASSER wird

von über 100.000 Einzelwasserversorgungsanlagen ausgegangen.

Die Aktion "Für Ihr Trinkwasser unterwegs" der Beratungsstelle OÖ WASSER, war

im Zeitraum von 1991 bis einschließlich 1996 in 233 Gemeinden bei der Begutach-

tung von Hauswasserversorgungsanlagen, bei der Trinkwasserprobennahme und

deren Untersuchung, im Einsatz. Insgesamt wurden so 10.800 Hausbrunnen begut-

achtet und die Hausbrunnenbesitzer eingehend beraten. Da Einzelversorgungsanla-

gen in der Regel nur einmal im Zuge dieser Aktion beprobt wurden, ist eine Aussage

über die Entwicklung der Schadstofffrachten nicht möglich.

Folgende Ergebnisse dieser Begutachtung liegen vor:

Nitrat (10.800 Proben):                 67 % < 25 mg/l

                                                      23%>25<50mg/1

                                                      10%> 50 mg/l

Bakteriologle (8.963 Proben):                    62 % tauglich

                                                                  12 % bedingt tauglich

                                                                  26 % nicht tauglich

Triazine (3.890 Proben>                            83 % <0,1 µg/l

                                                                  17%>0,1 µg/l

Baulicher Zustand (9.192 Begutachtungen):

                                                                 75 % Sanierung empfohlen

                                                                 25 % keine Mängel