2775/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Ewald Stadler und Kollegen
haben am 9. Juli 1997 unter der Nummer 2700/J-NR/1997 eine schriftliche parla-
mentarische Anfrage an mich gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
„1. Ist es zutreffend, daß der ehemalige österreichische Konsul in Belgrad, Herr
Werner Lanner, bereits von diversen Dienstorten im Ausland (Genf, Bukarest,
etc.) frühzeitig einberufen werden mußte?
Wenn ja, wann, warum und von welchen Dienstorten?
2. Trifft es zu, daß Herr Fachoberinspektor Lanner an seinem Dienstort Belgrad
wiederholt dienstunfähig war bzw. durch öffentliches, exzessives Verhalten
gegenüber Sichtvermerkswerber und Botschaftsangehörige auffiel?
Wenn nein, wie erklären Sie sich die diesbezüglichen Pressemeldungen?
3. Liegen der österreichischen Botschaft in Belgrad bzw. dem Bundesministerium
für auswärtige Angelegenheiten Akten oder ärztliche Dokumentationen über
chronische, physische und mentale Krankheitsbilder bei Fachoberinspektor
Lanner vor?
Wenn ja, seit wann?
4. Teilen Sie die Auffassung, daß das wiederholte krasse Fehlverhalten des
ehemaligen österreichischen Konsuls, Herr Lanner, nicht nur massiv der Re-
putation der Republik Österreich schadet, sondern auch aufgrund seiner ver-
antwortungsvollen Tätigkeit im Bereich der Sichtvermerkserteilung ein Sicher-
heitsrisiko für die Republik Österreich darstellte?
Wenn nein, warum nicht?
5. Stellte das offensichtliche Unterlassen jeglichen Einschreitens seitens des
Letztverantwortlichen an der österreichischen Botschaft in Belgrad, Botschaf-
ter Dr. Michael Weninger, gegenüber den Entgleisungen des Herrn Konsuls
Lanner eine schwere Verletzung seiner Dienstaufsicht dar?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Konsequenzen ziehen Sie in Erwägung?
6. Ist Ihnen die Aussage des ehemaligen Konsuls Werner Lanner, wonach ein
Kollege mit ,,fremdländisch“ klingenden Namen diesen ändern möge, weil die-
ser für „normale Menschen nicht zumutbar sei“ einen Ausdruck rassistischer
Diskriminierung dar?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Konsequenzen ziehen Sie gegenüber Fachoberinspektor
Lanner in Erwägung?
7. Ist Ihnen die Ankündigung des ehemaligen Konsuls Werner Lanner gegenüber
Attaché Martin Dworak geläufig, wonach Botschafter Dr. Michael Weninger
Attaché Dworak in Wien „fertigmachen“ würde?
Wenn ja, welche Maßnahmen gedenken Sie zu setzen, um Ihre Schutzpflicht
als Vorgesetzter gegenüber eventuellen Schikanen betreffend Attaché Dworak
wahrzunehmen?
8. Weshalb wurde Fachoberinspektor Werner Lanner, trotz zahlreicher Einberu-
fungen und aktenkundigem Fehlverhalten, weiter ausländischen Dienstorten
zugemutet bzw. wem trifft die unmittelbare Verantwortung für diese Entsen-
dungen?“
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zur Frage 1 und 2:
Gemäß § 41 Abs. 1 BDG 1979 zählt der Auswärtige Dienst seiner Natur nach zu
jenen Dienstbereichen, in denen die
Bediensteten periodisch zu anderen Dienst-
stellen versetzt werden, weshalb sie nicht im Genuß des sonst für Bundesbeamte
geltenden Versetzungsschutzes (und des Schutzes vor Verwendungsänderungen)
stehen. Der Wechsel zwischen Arbeitsplätzen im In- und Ausland stellt sohin für
die Bediensteten des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten den
Normalfall dar. Diese legen durchschnittlich zwei Drittel ihrer aktiven Laufbahn im
Ausland und rund ein Drittel ihrer Dienstzeit im Inland zurück.
FI Lanner ist seit 1. Juni 1983 im Bundesministerium für auswärtige Angelegen-
heiten tätig und war seither rund drei Jahre an der Österreichischen Botschaft in
Bagdad sowie im unmittelbaren Anschluß daran mehr als vier Jahre am Österrei-
chischen Generalkonsulat in Hamburg verwendet. Er hat seine dienstlichen Auf-
gaben an beiden vorgenannten Dienststellen zur Zufriedenheit seiner Vorgesetz-
ten wahrgenommen und in Hamburg kurzfristig auch höherwertige Funktionen
ausgeübt, für die ihm die gesetzlich vorgesehene Verwendungsabgeltung zuer-
kannt wurde. Als einige Zeit vor dem routinemäßigen Ablauf seiner Dienstverwen-
dung am Generalkonsulat in Hamburg die Funktion des Kanzleileiters an der
Ständigen Vertretung Österreichs in Genf frei wurde, wurde er im Anschluß an
seine Tätigkeit in Hamburg zu dieser Dienststelle versetzt. Bedauerlicherweise
erkrankte er in Genf im Winter 1990/91, sodaß er per 12. August 1991 nach Wien
einberufen werden mußte.
Die anschließende Dienstleistung in einer Abteilung des Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten in Wien wurde im Frühjahr 1992 von seinem damali-
gen Vorgesetzten so gut beurteilt, daß er per 1. Juli 1992 in die höchste Dienst-
klasse seiner Verwendungsgruppe befördert werden konnte. Er wurde auch für
geeignet erachtet, einen im Sommer 1992 an der Österreichischen Botschaft in
Bukarest aufgetretenen Personalengpaß durch eine auf rund zwei Monate befri-
stete Dienstzuteilung überbrücken zu helfen.
Im Februar 1993 wurde er für eine zunächst auf rund ein halbes Jahr befristete
Dienstzuteilung zur Österreichischen Botschaft in Belgrad herangezogen. Diese
Dienstzuteilung wurde in der Folge in eine Versetzung umgewandelt, sodaß die
Dienstverwendung von Konsul Lanner in Belgrad mehr als vier Jahre dauerte.
Der in Frage 7 genannte Vertragsbedienstete M. Dworak hat im Bundesministeri-
um für auswärtige Angelegenheiten in einer Gesamtdienstzeit von bald acht Jah-
ren knapp drei Jahre Auslandsverwendung an fünf verschiedenen Dienstorten ab-
solviert.
Anderslautende Pressemeldungen dürften im wesentlichen auf unzutreffende, im
Magazin ,,TOP“ veröffentlichte Informationen durch einen Angehörigen der Öster-
reichischen Botschaft in Belgrad zurückgehen.
Zur Frage 3:
Wie jeder Dienstbehörde des Bundes liegen auch dem Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten ärztliche Befunde über die seinem Personalstand
angehörenden Bediensteten vor. Diese Informationen unterliegen als personenbe-
zogene Daten dem Datenschutz, sodaß hierüber keine Auskünfte erteilt werden
können.
Zur Frage 4 und 5:
Es sind dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten weder während
der langjährigen Auslandsverwendung von FI Lanner noch in dem seit seiner
Rückkehr nach Wien verstrichenen Zeitraum von rund vier Monaten Beweise vor-
gelegt worden, die eine Qualifikation als ,,Sicherheitsrisiko“ rechtfertigen würden,
weshalb auch keine Verletzung von Dienstaufsichtspflichten erkennbar ist.
Zur Frage 6 und 7:
Der längerfristige persönliche Konflikt zwischen FI Lanner und VB M. Dworak ist
aktenkundig. Auch diese Äußerung stammt aus einer "Sachverhaltsdarstellung“
von VB M. Dworak. Soweit daraus ersichtlich, konnte die Personalsektion des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten keine „rassistische Diskrimi-
nierung“ erkennen.
Die genannten Bediensteten werden in der Zentrale des Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten in unterschiedlichen Organisationseinheiten verwen-
det und daher nicht in unmittelbarem dienstlichen Kontakt stehen.
Zur Frage 8:
Die Versetzung von Bediensteten des Fachdienstes wird im Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten über Vorschlag der Personalabteilung und unter Mit-
wirkung des Dienststellenausschusses der Personalvertretung vom jeweiligen
Leiter der Sektion VI verfügt. Diese Vorgangsweise hat nachweislich auch bei der
im Frühjahr 1993 erfolgten Versetzung des in Rede stehenden Beamten des
Fachdienstes nach Belgrad Platz gegriffen.
Wie sich aus den Darlegungen zu den Fragen 1 und 2 ergibt, bestand kein Grund,
FI Lanner eine Dienstverwendung im Ausland zu verweigern.