2775/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Ewald Stadler und Kollegen

haben am 9. Juli 1997 unter der Nummer 2700/J-NR/1997 eine schriftliche parla-

mentarische Anfrage an mich gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

„1. Ist es zutreffend, daß der ehemalige österreichische Konsul in Belgrad, Herr

Werner Lanner, bereits von diversen Dienstorten im Ausland (Genf, Bukarest,

etc.) frühzeitig einberufen werden mußte?

Wenn ja, wann, warum und von welchen Dienstorten?

2. Trifft es zu, daß Herr Fachoberinspektor Lanner an seinem Dienstort Belgrad

wiederholt dienstunfähig war bzw. durch öffentliches, exzessives Verhalten

gegenüber Sichtvermerkswerber und Botschaftsangehörige auffiel?

Wenn nein, wie erklären Sie sich die diesbezüglichen Pressemeldungen?

3. Liegen der österreichischen Botschaft in Belgrad bzw. dem Bundesministerium

für auswärtige Angelegenheiten Akten oder ärztliche Dokumentationen über

chronische, physische und mentale Krankheitsbilder bei Fachoberinspektor

Lanner vor?

Wenn ja, seit wann?

4. Teilen Sie die Auffassung, daß das wiederholte krasse Fehlverhalten des

ehemaligen österreichischen Konsuls, Herr Lanner, nicht nur massiv der Re-

putation der Republik Österreich schadet, sondern auch aufgrund seiner ver-

antwortungsvollen Tätigkeit im Bereich der Sichtvermerkserteilung ein Sicher-

heitsrisiko für die Republik Österreich darstellte?

Wenn nein, warum nicht?

5. Stellte das offensichtliche Unterlassen jeglichen Einschreitens seitens des

Letztverantwortlichen an der österreichischen Botschaft in Belgrad, Botschaf-

ter Dr. Michael Weninger, gegenüber den Entgleisungen des Herrn Konsuls

Lanner eine schwere Verletzung seiner Dienstaufsicht dar?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Konsequenzen ziehen Sie in Erwägung?

6. Ist Ihnen die Aussage des ehemaligen Konsuls Werner Lanner, wonach ein

Kollege mit ,,fremdländisch“ klingenden Namen diesen ändern möge, weil die-

ser für „normale Menschen nicht zumutbar sei“ einen Ausdruck rassistischer

Diskriminierung dar?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Konsequenzen ziehen Sie gegenüber Fachoberinspektor

Lanner in Erwägung?

7. Ist Ihnen die Ankündigung des ehemaligen Konsuls Werner Lanner gegenüber

Attaché Martin Dworak geläufig, wonach Botschafter Dr. Michael Weninger

Attaché Dworak in Wien „fertigmachen“ würde?

Wenn ja, welche Maßnahmen gedenken Sie zu setzen, um Ihre Schutzpflicht

als Vorgesetzter gegenüber eventuellen Schikanen betreffend Attaché Dworak

wahrzunehmen?

8. Weshalb wurde Fachoberinspektor Werner Lanner, trotz zahlreicher Einberu-

fungen und aktenkundigem Fehlverhalten, weiter ausländischen Dienstorten

zugemutet bzw. wem trifft die unmittelbare Verantwortung für diese Entsen-

dungen?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zur Frage 1 und 2:

Gemäß § 41 Abs. 1 BDG 1979 zählt der Auswärtige Dienst seiner Natur nach zu

jenen Dienstbereichen, in denen die Bediensteten periodisch zu anderen Dienst-

stellen versetzt werden, weshalb sie nicht im Genuß des sonst für Bundesbeamte

geltenden Versetzungsschutzes (und des Schutzes vor Verwendungsänderungen)

stehen. Der Wechsel zwischen Arbeitsplätzen im In- und Ausland stellt sohin für

die Bediensteten des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten den

Normalfall dar. Diese legen durchschnittlich zwei Drittel ihrer aktiven Laufbahn im

Ausland und rund ein Drittel ihrer Dienstzeit im Inland zurück.

FI Lanner ist seit 1. Juni 1983 im Bundesministerium für auswärtige Angelegen-

heiten tätig und war seither rund drei Jahre an der Österreichischen Botschaft in

Bagdad sowie im unmittelbaren Anschluß daran mehr als vier Jahre am Österrei-

chischen Generalkonsulat in Hamburg verwendet. Er hat seine dienstlichen Auf-

gaben an beiden vorgenannten Dienststellen zur Zufriedenheit seiner Vorgesetz-

ten wahrgenommen und in Hamburg kurzfristig auch höherwertige Funktionen

ausgeübt, für die ihm die gesetzlich vorgesehene Verwendungsabgeltung zuer-

kannt wurde. Als einige Zeit vor dem routinemäßigen Ablauf seiner Dienstverwen-

dung am Generalkonsulat in Hamburg die Funktion des Kanzleileiters an der

Ständigen Vertretung Österreichs in Genf frei wurde, wurde er im Anschluß an

seine Tätigkeit in Hamburg zu dieser Dienststelle versetzt. Bedauerlicherweise

erkrankte er in Genf im Winter 1990/91, sodaß er per 12. August 1991 nach Wien

einberufen werden mußte.

Die anschließende Dienstleistung in einer Abteilung des Bundesministeriums für

auswärtige Angelegenheiten in Wien wurde im Frühjahr 1992 von seinem damali-

gen Vorgesetzten so gut beurteilt, daß er per 1. Juli 1992 in die höchste Dienst-

klasse seiner Verwendungsgruppe befördert werden konnte. Er wurde auch für

geeignet erachtet, einen im Sommer 1992 an der Österreichischen Botschaft in

Bukarest aufgetretenen Personalengpaß durch eine auf rund zwei Monate befri-

stete Dienstzuteilung überbrücken zu helfen.

Im Februar 1993 wurde er für eine zunächst auf rund ein halbes Jahr befristete

Dienstzuteilung zur Österreichischen Botschaft in Belgrad herangezogen. Diese

Dienstzuteilung wurde in der Folge in eine Versetzung umgewandelt, sodaß die

Dienstverwendung von Konsul Lanner in Belgrad mehr als vier Jahre dauerte.

Der in Frage 7 genannte Vertragsbedienstete M. Dworak hat im Bundesministeri-

um für auswärtige Angelegenheiten in einer Gesamtdienstzeit von bald acht Jah-

ren knapp drei Jahre Auslandsverwendung an fünf verschiedenen Dienstorten ab-

solviert.

Anderslautende Pressemeldungen dürften im wesentlichen auf unzutreffende, im

Magazin ,,TOP“ veröffentlichte Informationen durch einen Angehörigen der Öster-

reichischen Botschaft in Belgrad zurückgehen.

Zur Frage 3:

Wie jeder Dienstbehörde des Bundes liegen auch dem Bundesministerium für

auswärtige Angelegenheiten ärztliche Befunde über die seinem Personalstand

angehörenden Bediensteten vor. Diese Informationen unterliegen als personenbe-

zogene Daten dem Datenschutz, sodaß hierüber keine Auskünfte erteilt werden

können.

Zur Frage 4 und 5:

Es sind dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten weder während

der langjährigen Auslandsverwendung von FI Lanner noch in dem seit seiner

Rückkehr nach Wien verstrichenen Zeitraum von rund vier Monaten Beweise vor-

gelegt worden, die eine Qualifikation als ,,Sicherheitsrisiko“ rechtfertigen würden,

weshalb auch keine Verletzung von Dienstaufsichtspflichten erkennbar ist.

Zur Frage 6 und 7:

Der längerfristige persönliche Konflikt zwischen FI Lanner und VB M. Dworak ist

aktenkundig. Auch diese Äußerung stammt aus einer "Sachverhaltsdarstellung“

von VB M. Dworak. Soweit daraus ersichtlich, konnte die Personalsektion des

Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten keine „rassistische Diskrimi-

nierung“ erkennen.

Die genannten Bediensteten werden in der Zentrale des Bundesministeriums für

auswärtige Angelegenheiten in unterschiedlichen Organisationseinheiten verwen-

det und daher nicht in unmittelbarem dienstlichen Kontakt stehen.

Zur Frage 8:

Die Versetzung von Bediensteten des Fachdienstes wird im Bundesministerium für

auswärtige Angelegenheiten über Vorschlag der Personalabteilung und unter Mit-

wirkung des Dienststellenausschusses der Personalvertretung vom jeweiligen

Leiter der Sektion VI verfügt. Diese Vorgangsweise hat nachweislich auch bei der

im Frühjahr 1993 erfolgten Versetzung des in Rede stehenden Beamten des

Fachdienstes nach Belgrad Platz gegriffen.

Wie sich aus den Darlegungen zu den Fragen 1 und 2 ergibt, bestand kein Grund,

FI Lanner eine Dienstverwendung im Ausland zu verweigern.