2781/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2810/J-NR/1997, betreffend Niveaufreimachung

der Hietzinger Hauptstraße im Bereich der Verbindungsbahn, die die Abgeordneten Petrovic

Freundinnen und Freunde am 11. Juli 1997 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt

zu beantworten:

1. und 3. Welche Maßnahmen sind im Bereich der Verbindungsbahn im Zuge der

Errichtung des Projekts „Lainzer Tunnel“ geplant?

Falls es doch zu. keiner Niveaufreimachung der Hietzinger Hauptstraße

kommen sollte: Halten Sie die Errichtung eines Fußgängerüberganges für

sinnvoll, zumal ja nach Fertigstellung des Lainzer Tunnles eine Intervall-

verdichtung des Schnellzugverkehrs geplant ist und damit ein Überqueren

der Verbindungsbahn noch schwieriger wird?

Antwort:

Seitens der ÖBB können während der Errichtung des Projektes „Lainzer Tunnel" vorbereitende

Maßnahmen für den Bau einer Haltestelle an der Hietzinger Hauptstraße mit einer Fußgänger-

unterführung getroffen werden.

2. Bis wann kann mit einer Niveaufreimachung der Hietzinger Hauptstraße

gerechnet werden? Wie hoch sind die damit verbundenen Kosten?

Antwort:

Eine Niveaufreimachung der Hietzinger Hauptstraße für den Straßenverkehr kann erst nach

Fertigstellung des Lainzer Tunnels und auf der Grundlage eines entsprechenden Überein-

kommens mit der Stadt Wien in Angriff genommen werden

Die damit verbundene Kostenfrage wird in die Gespräche mit der Stadt Wien einfließen.