2781/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2810/J-NR/1997, betreffend Niveaufreimachung
der Hietzinger Hauptstraße im Bereich der Verbindungsbahn, die die Abgeordneten Petrovic
Freundinnen und Freunde am 11. Juli 1997 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt
zu beantworten:
1. und 3. Welche Maßnahmen sind im Bereich der Verbindungsbahn im Zuge der
Errichtung des Projekts „Lainzer Tunnel“ geplant?
Falls es doch zu. keiner Niveaufreimachung der Hietzinger Hauptstraße
kommen sollte: Halten Sie die Errichtung eines Fußgängerüberganges für
sinnvoll, zumal ja nach Fertigstellung des Lainzer Tunnles eine Intervall-
verdichtung des Schnellzugverkehrs geplant ist und damit ein Überqueren
der Verbindungsbahn noch schwieriger wird?
Antwort:
Seitens der ÖBB können während der Errichtung des Projektes „Lainzer Tunnel" vorbereitende
Maßnahmen für den Bau einer Haltestelle an der Hietzinger Hauptstraße mit einer Fußgänger-
unterführung getroffen werden.
2. Bis wann kann mit einer Niveaufreimachung der Hietzinger Hauptstraße
gerechnet werden? Wie hoch sind die damit
verbundenen Kosten?
Antwort:
Eine Niveaufreimachung der Hietzinger Hauptstraße für den Straßenverkehr kann erst nach
Fertigstellung des Lainzer Tunnels und auf der Grundlage eines entsprechenden Überein-
kommens mit der Stadt Wien in Angriff genommen werden
Die damit verbundene Kostenfrage wird in die Gespräche mit der Stadt Wien einfließen.