2795/AB XX.GP

 

zur Zahl 2889/J-NR/1997

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Gerfried Müller und Genossen haben an

mich eine schriftliche Anfrage1 betreffend Unregelmäßigkeiten bei der Bauabrech-

nung der Kärntner Karawankenautobahn, gerichtet und folgende Fragen gestellt:

„1 Gab es von Seite der Justiz gegenüber Vertretern politischer Parteien Einsicht-

nahme im besagten Protokoll?

2. Wenn ja, von wem?

3. Wie können Sie sich erklären, daß ein Protokoll, das dem Gericht vorliegt, von

Abgeordneten zum Nationalrat medial ausgewertet wurde?“

Ich beantworte diese Fragen wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Ich gehe davon aus, daß mit dem in der Anfrage erwähnten Protokoll die am 1. Juni

1995 vom zuständigen Sachbearbeiter des Rechnungshofes mit den Beamten K.

und W. aufgenommenen Niederschriften gemeint sind, und verweise auf meine Ant-

wort zur Frage 6 der schriftlichen Anfrage, der Abgeordneten zum Nationalrat An-

schober, Freundinnen und Freunde, ZI. 2660/J-NR/1997. Dort geht hervor, daß die-

se Niederschriften weder der Staatsanwaltschaft Klagenfurt noch dem Landesge-

richt Klagenfurt übermittelt worden sind. Die zuständige Untersuchungsrichterin hat

jedoch den Beamten K. am 23. November 1995 und den Beamten W. am 5. Dezem-

ber 1995 (Letzteren ergänzend auch noch am 1. Juli 1997) einvernommen. In diese

gerichtlichen Vernehmungsprotokolle wurde keine Akteneinsicht gewährt, wohl aber

wurden diese Protokolle Anfang Juli 1997 dem Untersuchungsausschuß des Kärnt-

ner Landtages auf dessen Ersuchen übermittelt.