2814/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2743/J-NR/1997 betreffend parteipolitische Ein-

flußnahme LH Weingartners auf Schüler des Gymnasiums der Franziskaner in Hall in Tirol, die

die Abgeordneten Mag. Gilbert Trattner und KollegInnen am 10. Juli 1997 an mich richteten,

wird wie folgt beantwortet:

1. Verstößt der parteipolitische Auftritt von LH Weingartner und der Partei-

funktionäre gegen das Schulunterrichtsgesetz?

2. Wenn ja, welche Konsequenzen werden sich daraus ergeben?

3. Für welche der beteiligten Personen werden sich allfällige Konsequenzen ergeben?

4. Wieviele andere Bundesschulen hat LH Weingartner schon seit seinem Amtsantritt

als Tiroler Landeshauptmann mit seinem Besuch beehrt?

5. Welche Personen hatte LH Weingartner dabei immer mitgenommen?

6. Ist es als üblich anzusehen, daß bei einem derartigen Schulbesuch der jeweilige

VP-Bezirkssekretär mitgeht?

7. In welcher Funktion nimmt der VP-Bezirkssekretär an einer solchen Schul-

veranstaltung teil?

8. Kommt es im Rahmen solcher Schulbesuche zu einer versteckten bzw. offenen

Parteiwerbung?

9. Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie dagegen setzen?

10. Welche anderen Bundespolitiker bzw. Landespolitiker besuchten im vergangenen

Schuljahr Bundesschulen im Bundesland Tirol?

11. Hatten auch diese Politiker ihre jeweiligen Parteisekretäre zur moralischen Unter-

stützung mitgenommen?

12. Kam ÖVP LH Weingartner auf Einladung der Schule mit seinem

VP-Bezirkssekretär zu dieser Veranstaltung?

13. Wenn ja, wie stehen Sie zu dieser Maßnahme des Franziskaner Gymnasiums Hall?

Antwort:

Zunächst darf festgehalten werden, daß es wohl zu den selbstverständlichen Aufgaben des

Präsidenten eines Landesschulrates gehört, Schulen zu besuchen. Dazu bedarf es weder einer

Einladung noch einer Genehmigung.

Landeshauptmann Weingartner besuchte über Einladung der Schule das Haller Gymnasium.

Daß er in seiner Funktion als Präsident des LSR Tirol einen Haller Stadtvertreter und einen

Bezirkssekretär in die Gesprächsrunde einbindet, obliegt seinem eigenen Ermessen und

verstößt nicht gegen das Schulunterrichtsgesetz.

Im Rahmen des Unterrichtsprinzips „Politische Bildung“ können auch Vertreter der Bezirks-

oder Stadtverwaltung mit den Schülern aktuelles politisches Geschehen diskutieren und somit

dem Bedürfnis der Schüler nach Information nachkommen. Es ist mir auch nicht bekannt, daß

es in diesem Zusammenhang zur politischen Einflußnahme gekommen ist. Den Schülern wird

vielmehr die Möglichkeit geboten, das tagespolitische Geschehen mit Politikern zu diskutieren

und kritisch zu hinterfragen und auf diese Weise ihren eigenen Meinungsbildungsprozeß

weiterzuentwickeln. Im Rahmen solcher Diskussionen kommt es häufig zur kritischen

Auseinandersetzung mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Handel oder Industrie bzw.

Vertretern des öffentlichen Dienstes. Das rege Interesse, das Schüler an solchen Diskussionen

haben, und die Fragen, die im Laufe derartiger Veranstaltungen gestellt werden, beweisen, wie

wichtig es ist, den Schülerinnen und Schülern umfassende Informationen zu bieten, auf ihre

persönlichen Anliegen einzugehen und sie zu mündigen Staatsbürgern mit dem Mut zur

eigenständigen Meinung zu erziehen.