2827/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2770/J-NR/1997, betreffend Finanzierung der
Unterinntalbahn die die Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde am 10. Juli 1997
an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
1. Wie hoch sind die finanziellen Mittel des Bundes, die für die Planung der
Unterinntalbahn (Abschnitt Wörgl - Baumkirchen) für a) 1997, b) 1998 und c) 1999
vorgesehen sind?
Antwort:
Die Baureifplanungen für den Abschnitt Kundl/Radfeld - Baumkirchen wurden am 1.1.1996
aufgenommen.
Hiefür wurden 1996 finanzielle Mittel in der Höhe von 80 Mio ATS aufgewendet. Für 1997
sind Aufwendungen von 120 Mio ATS geplant.
Für 1998 sind 190 Mio ATS und für 1999 310 Mio ATS an Ausgaben für die Baureifmachung
vorgesehen. Für die ersten 3 Planungsjahre werden von den Ausgaben (80+120+190—390 Mio
ATS) Förderungen der FU aus den
TEN-Haushaltsmitteln in der Höhe von 24 Mio ECU 3 12
Mio ATS einfließen. Weiters stehen für etwaige Finanzierungs-Deltas, die sich aus Arbeitsfort-
schritten oder langsameren Mittelbereitstellungen ergeben, Mittel der Schieneninfrastruktur-
finanzierungsgesellschaft zur Verfügung.
2. Wie hoch sind nach aktuellem Planungsstand die gesamten Baukosten für den
Abschnitt Wörgl - Baumkirchen?
Antwort:
Die Kosten für den Bahnabsehnitt Wörgl - Baumkirchen (in der Planung heißt dieser Abschnitt
konkret Kundl."Radfeld - Baumkirchen) werden auf Grundlage der Machbarkeitsstudie, valori-
siert auf 1.1.1996, mit 15,8 Mrd ATS angegeben.
3. Gibt es bereits Überlegungen für die Budgets der Folgejahre, um die Umsetzung
des Projektes finanziell abzusichern? Wenn ja, welche Finanzmittel sind für die
Umsetzung geplant?
Antwort:
Es ist beabsichtigt, daß zur Sicherung des weiteren Schieneninfrastrukturausbaues Mittel aus
der Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesellschaft zur Verfügung gestellt werden. Derzeit
beträgt der bundesgarantierte Gesamtrahmen der SCHIG 60 Mrd ÖS.
4. Gibt es seitens der EU schriftliche Zusagen, daß sie sich an der Umsetzung des
Projektes beteiligen wird? Wenn ja, in welcher Höhe wird sich diese finanzielle
Beteiligung bewegen (allenfalls gelistet nach Jahren)?
Antwort:
Seitens der EU wurde dieses Vorhaben unter den „Spezifischen Vorhaben“ (sogenannter Korb
1) im Rahmen der Transeuropäischen Verkehrsnetze gereiht und hat damit die Grundlage der
bisherigen Finanzierung (siehe Punkt 1) erhalten. Auf dieser Grundlage werden im Sinne der
EU Haushaltsrichtlinien die jährlich zu beschließenden Zuschüsse ausverhandelt.