2827/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2770/J-NR/1997, betreffend Finanzierung der

Unterinntalbahn die die Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde am 10. Juli 1997

an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

1. Wie hoch sind die finanziellen Mittel des Bundes, die für die Planung der

Unterinntalbahn (Abschnitt Wörgl - Baumkirchen) für a) 1997, b) 1998 und c) 1999

vorgesehen sind?

Antwort:

Die Baureifplanungen für den Abschnitt Kundl/Radfeld - Baumkirchen wurden am 1.1.1996

aufgenommen.

Hiefür wurden 1996 finanzielle Mittel in der Höhe von 80 Mio ATS aufgewendet. Für 1997

sind Aufwendungen von 120 Mio ATS geplant.

Für 1998 sind 190 Mio ATS und für 1999 310 Mio ATS an Ausgaben für die Baureifmachung

vorgesehen. Für die ersten 3 Planungsjahre werden von den Ausgaben (80+120+190—390 Mio

ATS) Förderungen der FU aus den TEN-Haushaltsmitteln in der Höhe von 24 Mio ECU 3 12

Mio ATS einfließen. Weiters stehen für etwaige Finanzierungs-Deltas, die sich aus Arbeitsfort-

schritten oder langsameren Mittelbereitstellungen ergeben, Mittel der Schieneninfrastruktur-

finanzierungsgesellschaft zur Verfügung.

2. Wie hoch sind nach aktuellem Planungsstand die gesamten Baukosten für den

Abschnitt Wörgl - Baumkirchen?

Antwort:

Die Kosten für den Bahnabsehnitt Wörgl - Baumkirchen (in der Planung heißt dieser Abschnitt

konkret Kundl."Radfeld - Baumkirchen) werden auf Grundlage der Machbarkeitsstudie, valori-

siert auf 1.1.1996, mit 15,8 Mrd ATS angegeben.

3. Gibt es bereits Überlegungen für die Budgets der Folgejahre, um die Umsetzung

des Projektes finanziell abzusichern? Wenn ja, welche Finanzmittel sind für die

Umsetzung geplant?

Antwort:

Es ist beabsichtigt, daß zur Sicherung des weiteren Schieneninfrastrukturausbaues Mittel aus

der Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesellschaft zur Verfügung gestellt werden. Derzeit

beträgt der bundesgarantierte Gesamtrahmen der SCHIG 60 Mrd ÖS.

4. Gibt es seitens der EU schriftliche Zusagen, daß sie sich an der Umsetzung des

Projektes beteiligen wird? Wenn ja, in welcher Höhe wird sich diese finanzielle

Beteiligung bewegen (allenfalls gelistet nach Jahren)?

Antwort:

Seitens der EU wurde dieses Vorhaben unter den „Spezifischen Vorhaben“ (sogenannter Korb

1) im Rahmen der Transeuropäischen Verkehrsnetze gereiht und hat damit die Grundlage der

bisherigen Finanzierung (siehe Punkt 1) erhalten. Auf dieser Grundlage werden im Sinne der

EU Haushaltsrichtlinien die jährlich zu beschließenden Zuschüsse ausverhandelt.