2839/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2897/J-NR/1997, betreffend Forschungszentrum

Seibersdorf, die die Abgeordneten Dr. LUKESCH und Kollegen am 11. Juli 1997 an mich

gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Das Österreichische Forschungszentrum Seibersdorf ist gesellschaftsrechtlich eine GesmbH. Für

die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft ist grundsätzlich der

Alleingeschäftsführer, Herr Univ.Prof Dipl.Ing. Dr. Franz Leberl, verantwortlich.

Nach den Bestimmungen von Gesetz und Gesellschaftsvertrag muß der Geschäftsführer für

Maßnahmen von besonderer Bedeutung wie beispielsweise die Aufnahme von Krediten oder den

Erwerb von Beteiligungen die Zustimmung des Aufsichtsrates einholen, der aus 17 Mitgliedern

besteht. Neben Vertretern des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr sind auch

Vertreter anderer Ressorts Mitglieder des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsratpräsident ist mit Herrn

Generaldirektor Hochleitner ein Vertreter der Industrie.

Darüber hinaus ist die Generalversammlung berechtigt dem Geschäftsführer in allen Belangen

Weisungen zu erteilen In der Generalversammlung hat die Republik Österreich mit 51% der

Anteilsrechte die Mehrheit, die restlichen 49% der Anteilsrechte entfallen auf 51 Gesellschafter

aus dem Bereich der Wirtschaft.

Der Betrieb der Gesellschaft, die Schließung von Geschäftsbereichen sowie die

Neukonstituierung von Handelsfeldern und auch die Aufnahme sowie die Entlassung von

Mitarbeiterinnen ist daher in erster Linie Sache der Geschäftsführung, die die anstehenden

Entscheidungen mit dem Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung abzustimmen hat.

1. Ist ein Personalabbau im Forschungszentrum Seibersdorf geplant?

2. Wenn nein, wie erklären Sie sich die Kündigungsliste?

3. Wenn ja, wieviele Personen aus welchen Geschäftsbereichen werden konkret be-

troffen sein?

Antwort:

Ja, ca. 80 Mitarbeiter sind hievon betroffen, wobei jedoch auf den natürlichen Abgang Bedacht

zu nehmen sein wird und auch ein outsourcing vorgesehen ist. Hiebei sind derzeit jedoch keine

Kündigungen aus dem wissenschaftlich-operativen Bereich vorgesehen, sondern aus dem ad-

ministrativen, wie dies von der Firma Management Engineers vorgeschlagen wurde. Ob es Kün-

digungen im wissenschaftlichen-operativen Bereich geben wird, kann derzeit nicht abgeschätzt

werden und wird primär vom Ergebnis der in Auftrag gegebenen Analyse durch das Wirtschafts-

prüftingsunternehmen KPMG bestimmt.

Ich habe die Organe des ÖFZS darum ersucht, allenfalls noch notwendige Personalrestrukturie-

rungen maßvoll und behutsam, in Abstimmung mit dem Betriebsrat und unter erstellung eines

Sozialplanes für ausscheidende Mitarbeiter vorzunehmen

4. Wie stehen Sie als Eigentümervertreter dazu?

Antwort:

Als Vertreter des Mehrheitseigentümers habe ich den Geschäftsführer des ÖFZS vorerst ange-

wiesen, mit Ausnahme der von der Firma Management Engineers vorgeschlagenen Rationalisie-

rungsmaßnahmen keine weiteren Mitarbeiter zu kündigen.

5. Welches Zukunftskonzept und welche strategische Neuausrichtung für das For-

schungszentrum Seibersdorf verfolgen Sie?

Antwort:

Wie anfangs dargestellt, ist es Aufgabe der Geschäftsführung ein Konzept zur Neuausrichtung

des ÖFZS vorzulegen. Ein soeben fertiggestelltes Arbeitspapier beinhaltet im wesentlichen eine

neue Unternehmensgliederung/Aufbauorganisation, die Auflösung einer Managementebene, eine

Verkleinerung der operativen Geschäftsbereiche, eine Ausgliederung der Kerntechnik, eine

Übertragung von Geschäftsfeldern in "Forschungs-Anwendung“, eine Einsparung durch out-

sourcing vieler Hilfsfunktionen, SAP Einführung, Stärkung der Forschungsplanung und Evaluie-

rung, ein neues Regelwerk für Budgetierung, Leistungskennziffern, Standorteinrichtungen,

Stärkung der internationalen Vernetzung, Stärkung der universitären Anbindung, Professionall-

sierung der Marketingfunktionen bzw. auch ein Leistungsangebot mit Kostenwahrheit.

6. Welchen Stellenwert werden in diesem Konzept die derzeitigen Forschungsschwer-

punkte des Forschungszentrums Seibersdorf einnehmen, wie beispielsweise die Berei-

che Umwelt -, Human-und Lebenswissenschaften?

Antwort:

Diese Frage wäre an die Geschäftsführung zu richten.

7. Welchen Stellenwert werden Sie den gemeinwirtschaftlichen Aufgaben des For-

schungszentrums Seibersdorf in Zukunft beimessen und wie wollen Sie in Hinkunft

diesen gemeinnützigen Auftrag umsetzen?

Antwort:

Die diesbezüglichen Aktivitäten des ÖFZS sollen auch in Zukunft fortgesetzt werden, zumal

neben der sehr marktorientierten Tätigkeit des ÖFZS nicht zuletzt Interesse von Seiten des

Bundes, der Länder sowie Gemeinden an laufenden Expertisen des ÖFZS besteht (z.B. Um-

weltmonitoring)

8. Welche Bedeutung hat das Forschungszentrum Seibersdorf im Hinblick auf die För-

derung von Forschung und Entwicklung für Klein- und Mittelbetriebe?

Antwort:

Das ÖFZS ist nach wie vor als größte außeruniversitäre Forschungsinstitution das wichtigste

Bindeglied im Bereich Forschungskooperation Wissenschaft-Wirtschaft und sieht zukünftig im

Rahmen des Dezentralisierungskonzeptes vor, gerade die Zusammenarbeit mit kleinen und mitt-

leren Unternehmen zu stärken.

9. Auf welche Leistungen haben die Mitarbeiter des Forschungszentrums Seibersdorf

seit dem letzten Jahr im Detail verzichtet und wie hoch sind diese Belegschaftsleistun -

gen?

Antwort:

Im Einvernehmen mit dem Betriebsrat wurden seitens der Geschäftsführung für die Mitarbeiter

der ÖFZS Ges.m.b.H. finanzielle Leistungsvergütungen wie etwa Prämien Betriebsfahrten-

regelung, Kantinenzuschuß, pauschalierter Zeitausgleich und Gehaltsregelungen, abgeändert.

Die Summe dieser Maßnahmen beträgt rund öS 58,7 Millionen. Detaillierte Auskünfte sind bei

der Geschäftsführung einzuholen.

10. Sind Ihnen konkrete Reaktionen von Kunden/Auftraggebern des Forschungszen-

trums Seibersdorf im Zusammenhang mit der öffentlichen Diskussion um die Neu-

ausrichtung bekannt?

Antwort:

Die Aktivitäten in bezug auf das ÖFZS werden, wie mir bekannt ist, natürlich kritisch hinter-

fragt, jedoch mit der Erwartungshaltung, daß die geplanten Restruktuierungsmaßnahmen das

Potential des ÖFZS zu stärken in der Lage sein werden.

11. Wie stehen Sie angesichts der mehr als angespannten finanziellen Lage des For-

schungszentrums Seibersdorf zu Beteiligungsangeboten und welche Angebote liegen

derzeit vor?

Antwort:

Etwaigen Beteiligungsangeboten anderer Gebietskörperschaften stehe ich grundsätzlich positiv

gegenüber, sofern sie mit der Bereitschaft verbunden sind, in entsprechender prozentueller Höhe

die jährlich erforderlichen Betriebskostenzuschüsse mit zu finanzieren. Es liegt ein Angebot des

Landes Niederösterreich vor.

12. Warum haben Sie das Beteiligungsangebot des Landes Niederösterreich bislang abge-

lehnt?

Antwort:

Das Beteiligungsangebot des Landes Niederösterreich wurde von mir nicht abgelehnt. Es liegen

mir jedoch derzeit noch keine konkreten finanziellen Angebote über eine Beteiligung aus jähr-

lichen Betriebskostenzuschußes vor.

13. Wie wird die geplante Ausgliederung des Kerntechnikbereiches vor sich gehen und

welche Konsequenzen (insbesondere Kosten, Personal) sind damit verbunden?

Antwort:

Eine Ausgliederung des Kerntechnikbereiches ist derzeit gemeinsam mit der Gesellschaft des

Bundes für industriepolitische Maßnahmen Ges.m.b.H. in Prüfung.

14. Wie wird das im Kerntechnikbereich erworbene Know-how in Zukunft genützt wer-

den?

Antwort:

Gemäß den Ergebnissen der obgenannten Prüfling allenfalls im Wege einer eigenständigen Ge-

sellschaft.

15. Wie beurteilen Sie die Verschlechterung des Betriebsklimas im Forschungszentrum

Seibersdorf in den letzten Monaten?

Antwort:

Wie bekannt, sind sämtliche Restrukturierungsmaßnahmen mit Turbulenzen im Bereich des

Betriebsklimas verbunden. Ms Eigentümervertreter lege ich jedoch großen Wert darauf, die

Auswirkungen der erforderlichen Maßnahmen flir die betroffenen Mitarbeiter auf ein vom sozia-

len Standpunkt erträgliches Maß zu reduzieren.

16. Wie stehen Sie zur internen Informationspolitik der Geschäftsführung gegenüber den

Mitarbeitern, insbesondere die Beschränkung des Teilnahmerechtes des Betriebsrates

an Sitzungen des Aufsichtsrates?

Antwort:

Der Betriebsrat hat im Wirtschaftsjahr 1996 und 1997 an allen Aufsichtsratssitzungen teilgenom-

men. Bei einer einzigen Sitzung wurde der Betriebsrat lediglich bei einem Tagesordnungspunkt

gebeten, nicht teilzunehmen. Dies war ein Tagesordnungspunkt, bei welchem sich die Aufsichts-

räte allein abstimmen wollten. Die interne Informationspolitik ist jedoch alleinige Aufgabe der

Geschäftsführung und des Aufsichtsrates.

17. Halten Sie den zeitweiligen Ausschluß des Betriebsrates von der Teilnahme an Auf-

sichtsratssitzungen für gerechtfertigt bzw. gesetzlich - auch seit der überwiegend

gewinnorientierten Ausrichtung des Forschungszentrums Seibersdorf - für gedeckt?

Antwort:

Ich verweise auf meine Antwort zu Frage 16.