2853/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2982/J-NR/1997 betreffend Postenbesetzungen
im Wissenschaftsministerium, die die Abgeordneten Dr. KRÜGER und Kollegen am
19. September 1997 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
1. Aufgrund welcher genauer Qualifikationen stützt sich die Bestellung von Herrn
Dr. Peter Seitz zum Leiter der Abteilung I/A/8 im BMWV?
Antwort:
Die Bestellung von Herrn OR Dr. Peter Seitz, zum Leiter der Abteilung I/A/8 erfolgte durch
meinen Amtsvorgänger auf der Grundlage eines Gutachtens als Ergebnis eines öffentlichen
Ausschreibungsverfahrens gemäß Ausschreibungsgesetz.
2. Gab es für diesen Posten eine weitere gleich qualifizierte Frau als Mitbewerberin?
a. Wenn ja, wer?
1). Wurden im Zuge des Bundesgleichbehandlungsgesetz die Gleichbehandlungs—
beauftragten in die Aufnahme- und
Ernennungsentscheidungen einbezogen?
Antwort:
a. Nein.
b. Eine Anfrage der Bundesgleichbehandlungskommission an das Bundesministerium für
Wissenschaft und Verkehr im Gegenstand wurde beantwortet.
3. Entspricht es den Tatsachen, daß in Ihrem Ministerium eine Ausschreibung zum
Leiter für „gesellschaftsbezogene Forschung“ in Vorbereitung ist?
a. Wenn ja, wie lauten die konkreten Anforderungskriterien für diesen Posten?
b. Wenn nein, wann wird es zu dieser Ausschreibung kommen?
4. Wenn es schon zu einer Ausschreibung gekommen ist, wurden bereits Bewerbungen
vom zuständigen Personalbüro bearbeitet?
a. Wenn ja, wer waren die einzelnen Bewerber?
b. Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Infolge einer Karenzierung des bisherigen Leiters wurde die Abteilung VII/2 ‚gesellschafts-
bezogene Forschung1 öffentlich ausgeschrieben - in der Wiener Zeitung mit Datum vom
21. August 1997. Hinsichtlich der 11Anforderungskriterien“ siehe den Text der in der Anlage
angeschlossenen Ausschreibung (Beilage).
Die Bewerbungen werden gemäß dem Ausschreibungsgesetz nach Ablauf der Bewerbungsfrist
der Ausschreibungskommission zur Erstellung eines Gutachtens zur Verfügung gestellt wer-
den.
5. Wurden zu irgend einem Zeitpunkt die Kriterien der Ausschreibung verändert oder
individuellen Bedürfnissen angepaßt?
Antwort:
Nein, ganz im Gegenteil. Der Text der Ausschreibung, vor allem die Voraussetzungen für die
Bewerbung sind bewußt in einer solchen,
für die Abteilungsleitung erforderlichen allgemeinen
Darstellung der Kriterien gehalten, um jede nicht notwendige und sachlich nicht gebotene
Einschränkung bei den Voraussetzungen (und damit auch eine „personenbezogene" Ausschrei-
bung) zu vermeiden.
6. Was werden Sie, sehr geehrter Herr Bundesminister, zur Umsetzung des von der
Bundesregierung erstellten Reinheitskataloges bei der Postenvergabe in Ihrem
Ministerium beitragen?
Antwort:
Erfüllung des Ausschreibungsgesetzes durch gesetzeskonforme Vorgangsweise.
Beilage wurde nicht gescannt