2853/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2982/J-NR/1997 betreffend Postenbesetzungen

im Wissenschaftsministerium, die die Abgeordneten Dr. KRÜGER und Kollegen am

19. September 1997 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

1. Aufgrund welcher genauer Qualifikationen stützt sich die Bestellung von Herrn

Dr. Peter Seitz zum Leiter der Abteilung I/A/8 im BMWV?

Antwort:

Die Bestellung von Herrn OR Dr. Peter Seitz, zum Leiter der Abteilung I/A/8 erfolgte durch

meinen Amtsvorgänger auf der Grundlage eines Gutachtens als Ergebnis eines öffentlichen

Ausschreibungsverfahrens gemäß Ausschreibungsgesetz.

2. Gab es für diesen Posten eine weitere gleich qualifizierte Frau als Mitbewerberin?

a. Wenn ja, wer?

1). Wurden im Zuge des Bundesgleichbehandlungsgesetz die Gleichbehandlungs—

beauftragten in die Aufnahme- und Ernennungsentscheidungen einbezogen?

Antwort:

a. Nein.

b. Eine Anfrage der Bundesgleichbehandlungskommission an das Bundesministerium für

Wissenschaft und Verkehr im Gegenstand wurde beantwortet.

3. Entspricht es den Tatsachen, daß in Ihrem Ministerium eine Ausschreibung zum

Leiter für „gesellschaftsbezogene Forschung“ in Vorbereitung ist?

a. Wenn ja, wie lauten die konkreten Anforderungskriterien für diesen Posten?

b. Wenn nein, wann wird es zu dieser Ausschreibung kommen?

4. Wenn es schon zu einer Ausschreibung gekommen ist, wurden bereits Bewerbungen

vom zuständigen Personalbüro bearbeitet?

a. Wenn ja, wer waren die einzelnen Bewerber?

b. Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Infolge einer Karenzierung des bisherigen Leiters wurde die Abteilung VII/2 ‚gesellschafts-

bezogene Forschung1 öffentlich ausgeschrieben - in der Wiener Zeitung mit Datum vom

21. August 1997. Hinsichtlich der 11Anforderungskriterien“ siehe den Text der in der Anlage

angeschlossenen Ausschreibung (Beilage).

Die Bewerbungen werden gemäß dem Ausschreibungsgesetz nach Ablauf der Bewerbungsfrist

der Ausschreibungskommission zur Erstellung eines Gutachtens zur Verfügung gestellt wer-

den.

5. Wurden zu irgend einem Zeitpunkt die Kriterien der Ausschreibung verändert oder

individuellen Bedürfnissen angepaßt?

Antwort:

Nein, ganz im Gegenteil. Der Text der Ausschreibung, vor allem die Voraussetzungen für die

Bewerbung sind bewußt in einer solchen, für die Abteilungsleitung erforderlichen allgemeinen

Darstellung der Kriterien gehalten, um jede nicht notwendige und sachlich nicht gebotene

Einschränkung bei den Voraussetzungen (und damit auch eine „personenbezogene" Ausschrei-

bung) zu vermeiden.

6. Was werden Sie, sehr geehrter Herr Bundesminister, zur Umsetzung des von der

Bundesregierung erstellten Reinheitskataloges bei der Postenvergabe in Ihrem

Ministerium beitragen?

Antwort:

Erfüllung des Ausschreibungsgesetzes durch gesetzeskonforme Vorgangsweise.

 

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