2856/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2956/J - NR/1997 betreffend "Leitung der Tech-

nologieoffensive", die die Abgeordneten Mag. TRATTNER und Kollegen am 19. September

1997 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

1. Aufgrund welcher Argumente beanspruchen Sie, Herr Bundesminister, die alleinige

Leitung der Technologieoffensive?

2. Gibt es für diesen Führungsanspruch irgendeine rechtliche Grundlage?

Die Sachangelegenheiten im Bereich Forschung ressortieren gemäß Teil 2 der Anlage zu § 2

Bundesministeriengesetz, Punkt M, Z 14 (Koordination der Forschungsvorhaben des Bundes

zur Wahrung der allen Verwaltungszweigen gemeinsamen Interessen auf diesem Gebiet sowie

die Koordination der Planung des Einsatzes von Bundesmittel zum Zwecke der Forschung),

Z 15 (Angelegenheiten der Wissenschaften, insbesondere der wissenschaftlichen Forschung

und Lehre) sowie Z 17 (Angelegenheiten der wissenschaftlichen Stiftungen und Fonds) beim

Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr.

Der Begriff "Technologie" wird im Bundesministeriengesetz nicht ausdrücklich erwähnt.

Evident ist jedoch, daß Technologie sinnvollerweise (auch kompetenzmäßig) nicht von der

Forschung zu trennen ist. Zu dem Ergebnis, daß Forschung und Technologie sachgerecht eine

Einheit bilden (müssen), gelangt auch die Europäische Union. Dies ergibt sich aus der Formu-

lierung von Titel XV ‚Forschung und technologische Entwicklung" des EG-Vertrages, sowie

aus dem Titel "Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demon-

strationen“.

Im übrigen entspricht es nicht den Tatsachen, daß ich als Bundesminister für Wissenschaft

und Verkehr die alleinige Leitung der Technologieoffensive für das ho. Ressort beanspruche;

vielmehr handelt es sich bekanntermaßen um eine Regierungsinitiative.

3. Entspricht es den Tatsachen, daß Sie, Herr Bundesminister, deshalb die alleinige

Kompetenzhoheit beanspruchen, da der Herr Bundeskanzler ja schließlich nicht zu

jedem EU-Forschungsministerrat reisen kann?

Im Rahmen der dargelegten Kompetenzen hat Österreich selbstverständlich in den für den

Forschungsbereich zuständigen Gremien der EU vertreten zu sein. Dazu gehört auch die Ver-

tretung im Rat "Forschung" als ranghöchstem Fachgremium (Fachminister), welches die Mit-

gliedsstaaten der EU repräsentiert. Daraus abzuleiten, daß ich als Bundesminister für Wissen-

schaft und Verkehr die alleinige Zuständigkeit beanspruche, entspricht nicht der Realität.

4. Um wieviele solcher Reisen zum EU-Forschungsministerrat handelt es sich denn in

einem Jahr?

Der Rat „Forschung" der EU tagt in der Regel zweimal pro (sechsmonatiger) EU-Präsident-

schaft, also viermal jährlich.

5. Welche anderen Vorteile, außer einer Zeitersparnis für den Bundeskanzler, verspre-

chen Sie sich für das BFT durch Ihre alleinige Kompetenzleitung?

Grundsätzlich ist die in Art. 76 der Bundesverfassung verankerte Ministerverantwortlichkeit

maßgeblich. Bei Errichtung eines Büros für Forschung und Technologie (BFT) als Ges.m.b.H.

sollten zumindestens die bisher in den Ministerien bestehenden Strukturen gestrafft und Dop-

pelgleisigkeiten vermieden werden. Eine Konzentration der Kompentenzen für die For-

schungs- und Technologieförderung halte ich für dringend erforderlich.

6. Garantiert denn eine Kompetenzverschiebung vom Bundeskanzleramt zu Ihrem

Ressort auch wirklich eine raschere und besser koordinierte Technologieoffensive?

Nach dem Bundesministeriengesetz hat das Bundeskanzleramt eine allgemeine Koordinie-

rungskompetenz. Man kann daher im derzeitigen Stadium der Diskussion noch keineswegs

von einer "Kompetenzverschiebung" vom Bundeskanzleramt in mein Ressort sprechen.

7. Inwieweit liegen schon die Konzepte zur Einsichtnahme vor, durch welche Art der

Finanzierung das zukünftige BFI finanziert wird?

Der Sachaufwand für die Errichtung eines BFT wäre aus den den Ressorts, und zwar dem

Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr und dem Bundesministerium für wirtschaft-

liche Angelegenheiten zugewiesenen Budgetmitteln zu finanzieren. Eine genaue Aussage über

die Art der Finanzierung kann noch nicht getroffen werden, zumal auch im Bereich des Perso-

nalaufwandes, und zwar im Zusammenhang mit Dienstzuteilung und Versetzung von Ange-

hörigen der beiden Ressorts derzeit noch Fragen offen sind.

8. Beruht die Meldung der „Presse" auf Richtigkeit, daß Sie, Herr Bundesminister, die

Forschungsausgaben mit Privatisierungserlösen finanzieren wollen?

9. Garantiert diese Art der Finanzierung eine langfristige, von einzelnen Jahresbudgets

unabhängige Technologieoffensive?

in welcher Größenordnung finanzielle Mittel 1998 und 1999 aus Privatisierungserlösen für die

Technologieoffensive zur Verfügung stehen, ist derzeit noch Gegenstand von Verhandlungen.

Der Entwurf des Bundesfinanzgesetzes 1998 sieht eine Ermächtigung für den Bundesminister

für Finanzen vor, 1998 die Zustimmung zur Überschreitung bei den VA-Ansätzen 1/14146,

1/14156, 1/14158, 1/63176, 1/63178, 1/64176, 1/64178 und 1/65226 bis zu einem Betrag von

insgesamt S 1 Mrd. zur Finanzierung einer Technologie- und Exportoffensive zu geben, wenn

die Bedeckung durch Ausgabeneinsparung in gleicher Höhe beim Paragraphen 5183 sicher-

gestellt werden kann.