2856/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2956/J - NR/1997 betreffend "Leitung der Tech-
nologieoffensive", die die Abgeordneten Mag. TRATTNER und Kollegen am 19. September
1997 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
1. Aufgrund welcher Argumente beanspruchen Sie, Herr Bundesminister, die alleinige
Leitung der Technologieoffensive?
2. Gibt es für diesen Führungsanspruch irgendeine rechtliche Grundlage?
Die Sachangelegenheiten im Bereich Forschung ressortieren gemäß Teil 2 der Anlage zu § 2
Bundesministeriengesetz, Punkt M, Z 14 (Koordination der Forschungsvorhaben des Bundes
zur Wahrung der allen Verwaltungszweigen gemeinsamen Interessen auf diesem Gebiet sowie
die Koordination der Planung des Einsatzes von Bundesmittel zum Zwecke der Forschung),
Z 15 (Angelegenheiten der Wissenschaften, insbesondere der wissenschaftlichen Forschung
und Lehre) sowie Z 17 (Angelegenheiten der wissenschaftlichen Stiftungen und Fonds) beim
Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr.
Der Begriff "Technologie" wird im Bundesministeriengesetz nicht ausdrücklich erwähnt.
Evident ist jedoch, daß Technologie
sinnvollerweise (auch kompetenzmäßig) nicht von der
Forschung zu trennen ist. Zu dem Ergebnis, daß Forschung und Technologie sachgerecht eine
Einheit bilden (müssen), gelangt auch die Europäische Union. Dies ergibt sich aus der Formu-
lierung von Titel XV ‚Forschung und technologische Entwicklung" des EG-Vertrages, sowie
aus dem Titel "Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demon-
strationen“.
Im übrigen entspricht es nicht den Tatsachen, daß ich als Bundesminister für Wissenschaft
und Verkehr die alleinige Leitung der Technologieoffensive für das ho. Ressort beanspruche;
vielmehr handelt es sich bekanntermaßen um eine Regierungsinitiative.
3. Entspricht es den Tatsachen, daß Sie, Herr Bundesminister, deshalb die alleinige
Kompetenzhoheit beanspruchen, da der Herr Bundeskanzler ja schließlich nicht zu
jedem EU-Forschungsministerrat reisen kann?
Im Rahmen der dargelegten Kompetenzen hat Österreich selbstverständlich in den für den
Forschungsbereich zuständigen Gremien der EU vertreten zu sein. Dazu gehört auch die Ver-
tretung im Rat "Forschung" als ranghöchstem Fachgremium (Fachminister), welches die Mit-
gliedsstaaten der EU repräsentiert. Daraus abzuleiten, daß ich als Bundesminister für Wissen-
schaft und Verkehr die alleinige Zuständigkeit beanspruche, entspricht nicht der Realität.
4. Um wieviele solcher Reisen zum EU-Forschungsministerrat handelt es sich denn in
einem Jahr?
Der Rat „Forschung" der EU tagt in der Regel zweimal pro (sechsmonatiger) EU-Präsident-
schaft, also viermal jährlich.
5. Welche anderen Vorteile, außer einer Zeitersparnis für den Bundeskanzler, verspre-
chen Sie sich für das BFT durch Ihre alleinige Kompetenzleitung?
Grundsätzlich ist die in Art. 76 der Bundesverfassung verankerte Ministerverantwortlichkeit
maßgeblich. Bei Errichtung eines
Büros für Forschung und Technologie (BFT) als Ges.m.b.H.
sollten zumindestens die bisher in den Ministerien bestehenden Strukturen gestrafft und Dop-
pelgleisigkeiten vermieden werden. Eine Konzentration der Kompentenzen für die For-
schungs- und Technologieförderung halte ich für dringend erforderlich.
6. Garantiert denn eine Kompetenzverschiebung vom Bundeskanzleramt zu Ihrem
Ressort auch wirklich eine raschere und besser koordinierte Technologieoffensive?
Nach dem Bundesministeriengesetz hat das Bundeskanzleramt eine allgemeine Koordinie-
rungskompetenz. Man kann daher im derzeitigen Stadium der Diskussion noch keineswegs
von einer "Kompetenzverschiebung" vom Bundeskanzleramt in mein Ressort sprechen.
7. Inwieweit liegen schon die Konzepte zur Einsichtnahme vor, durch welche Art der
Finanzierung das zukünftige BFI finanziert wird?
Der Sachaufwand für die Errichtung eines BFT wäre aus den den Ressorts, und zwar dem
Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr und dem Bundesministerium für wirtschaft-
liche Angelegenheiten zugewiesenen Budgetmitteln zu finanzieren. Eine genaue Aussage über
die Art der Finanzierung kann noch nicht getroffen werden, zumal auch im Bereich des Perso-
nalaufwandes, und zwar im Zusammenhang mit Dienstzuteilung und Versetzung von Ange-
hörigen der beiden Ressorts derzeit noch Fragen offen sind.
8. Beruht die Meldung der „Presse" auf Richtigkeit, daß Sie, Herr Bundesminister, die
Forschungsausgaben mit Privatisierungserlösen finanzieren wollen?
9. Garantiert diese Art der Finanzierung eine langfristige, von einzelnen Jahresbudgets
unabhängige Technologieoffensive?
in welcher Größenordnung finanzielle Mittel 1998 und 1999 aus Privatisierungserlösen für die
Technologieoffensive zur Verfügung
stehen, ist derzeit noch Gegenstand von Verhandlungen.
Der Entwurf des Bundesfinanzgesetzes 1998 sieht eine Ermächtigung für den Bundesminister
für Finanzen vor, 1998 die Zustimmung zur Überschreitung bei den VA-Ansätzen 1/14146,
1/14156, 1/14158, 1/63176, 1/63178, 1/64176, 1/64178 und 1/65226 bis zu einem Betrag von
insgesamt S 1 Mrd. zur Finanzierung einer Technologie- und Exportoffensive zu geben, wenn
die Bedeckung durch Ausgabeneinsparung in gleicher Höhe beim Paragraphen 5183 sicher-
gestellt werden kann.