2857/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann MAIER und Ge-

nossen haben am 19.9.1997 unter der Nummer 2980/J an mich eine

schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Mißbrauch von

Bankomatkarten‘ gerichtet die folgenden Wortlaut hat:

1. Gibt es auch in Ihrem Ministerium Anhaltspunkte dafür, daß

es kriminellen Organisationen oder Einzeltätern gelungen sein

könnte in Europa oder in Österreich, das Berechnungsverfahren

für den PIN-Code zu knacken?

2. Wieviele Fälle des Bankomatmißbrauchs (Diebstahl der Bankomat-

karte und Verwendung des PIN-Codes durch unbekannte Dritte)

sind 1990, 1991, 1992, 1993, 1994 und 1995 sowie 1996 den

Sicherheitsbehörden mitgeteilt worden?

3. Wieviele Fälle des Bankomatmißbrauchs (Diebstahl der Bankomat-

karte und Verwendung des PIN-Codes durch unbekannte Dritte)

sind 1990, 1991, 1992,1993, 1994, 1995 sowie 1996 bei den

Staatsanwaltschaften zur Anzeige gebracht worden?

4. In wievielen Fällen kam es zu gerichtlichen Klärungen und

damit zu rechtskräftigen Verurteilungen (z.B. Betrug) durch

die damit befaßten Strafgerichte?

5. In wievielen Fällen kam es dabei zu einer zurücklegung bzw.

Einstellung des Strafverfahrens?

6. Gibt es in Ihrem Ministerium Kennzahlen über die Schadens-

höhe aufgrund von Bankomatmißbrauch in Österreich?

7. Wenn nein, welches Ministerium oder welche Stelle verfügt

über diese Zahlen?

8. Wie sehen diese Zahlen im europäischen Vergleich (Vergleich

mit anderen EU-Mitgliedstaaten) aus (Fragen 2. bis 6.)?

9. Sollte kein entsprechendes statistisches Material (Fragen

2. bis 6.) zur Verfügung stehen, werden Sie in Zukunft die

Erstellung derartiger Statistiken veranlassen?

10. Hat Ihr Ministerium ein Ansteigen dieser besonderen Form

der Vermögenskriminalität nämlich Bankomatmißbrauch

(Z.B. Betrug) - sonstwie registriert?

11. Können Sie ein Ansteigen dieser Kriminalität für die Zukunft

im genannten Bereich grundsätzlich ausschließen?

12. In welchen europäischen Staaten existiert eine unabhängige

Aufsichtsbehörde für den Betrieb des Bankomatsystems?

13. Werden Sie für die Einrichtung einer unabhängigen Aufsichts-

behörde‘ für den Betrieb des Bankomatsystems in Österreich

eintreten?

14. Werden Sie dem Beispiel in der BRD folgen und aufgrund der

Kriminalitätsfälle den Einsatz einer neuen Verschlüsselungs-

software verlangen bzw. gesetzlich vorschreiben?

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Weder bei der Abteilung 11/10 (Kriminalpolizeiliche Ermittlungen)

des BM für Inneres noch bei den einzelnen Sicherheitsbehörden

liegen Hinweise vor1 wonach es gelungen sein soll, den PIN-Code

durch die in den Urteilen angeführte Methode zu berechnen.

Soweit Erkenntnisse zur Erlangung des PIN Codes vorliegen, er-

folgte dies meistens durch Manipulationen am Bankomat selbst

(Einsatz von Videokameras od. Präparierung der Tastatur), sowie

sonstige „Ausspähung‘ des PIN-Codes, etwa durch Beobachtung bei

der Behebung an Bankomaten und sonstigen Geldausgabeautomaten.

Zu Frage 2:

Auf Grund dessen wurden daher weder an die Sicherheitsdienst-

stellen noch in weiterer Folge an die jeweiligen Staatsanwalt-

schaften Anzeigen wegen Verdachtes strafbarer Handlungen, welche

auf die oa. geschilderte Weise begangen wurden, erstattet.

Zu Frage 3:

Hinsichtlich mit Bankomatkarten begangener Straftaten liegen

weder beim BM für Inneres noch bei den einzelnen Sicherheits-

dienststellen Statistiken auf.

In den Kriminalpolizeilichen Datensammlungen des BM für Inneres

ist lediglich im Deliktsbereich Diebstahl (§§ 127 bis 130 StGB)

das Tatgut Kredit-Scheckkarte angeführt; dies betrifft jedoch

nur die bekannten Täter. Auf Grund dieser Unterlagen kann ge-

sagt werden, daß lediglich von 1990 auf 1991 ein merkbarer An-

stieg von 71 auf 233 zu verzeichnen war und seither die Anzahl

etwa gleichbleibend ist (im Jahr 1996 220 Fälle).

Soweit bei strafbaren Handlungen mit Bankomatkarten der PIN-Code

Verwendung fand, stand der Täter meistens in einem Naheverhältnis

zum Karteninhaber oder der Code wurde vom Karteninhaber1 entweder

auf der Karte selbst oder in einer anderen Form (auch als Telefon

nummer „getarnt"), notiert.

Nachdem der Täter, meistens durch Diebstahl, in den Besitz der

Bankomatkarte gelangt ist, konnte diese daher auch unter Ver-

wendung des PIN-Codes eingesetzt werden.

Zu Frage 4 und 5:

Diese fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers

für Justiz.

Soweit mir bekannt ist, bestehen auch seitens der Justizbehörden

keine diesbezüglichen Statistiken.

Zu Frage 6:

Dem BM für Inneres liegen keine Zahlen über Schadenshöhen (weder

in Einzelfällen noch Gesamtschaden) vor.

Zu Frage 7:

Allenfalls könnte APSS (Austrian Payment Systems Services GesmbH)

Wien 3., Hintere Zollamtsstraße 17 etabl., über das angeführte

Zahlenmaterial verfügen.

zu Frage 8:

Auch bei: der EDU-Europol in Den Haag stehen keinerlei Statistiken

oder sonstige Daten von anderen europäischen Staaten zur Ver-

fügung.

zu Frage 9:

Bei der für die Kriminalstatistik und den Sicherheitsbericht zu-

ständigen organisationseinheit des BM für Inneres sind Bemühungen

im Gange, im Rahmen der Entwicklung des Büro-Automations und

Kommunikationssystems der letzten Generation eine Modifizierung

der polizeilichen Kriminalstatistik herbeizuführen, was jedoch

aufgrund der Vielzahl von Änderungen im EDV-Bereich seit dem

EU-Beitritt Österreichs noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

zu Frage 10:

Ein Ansteigen konnte von den Sicherheitsbehörden nicht

registriert werden.

zu Frage 11:

Ein Ansteigen dieser Kriminalitätsform kann von mir für die

Zukunft grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.

Zu Frage 12 und 13:

Diese können von mir nicht beantwortet werden, da sie in den

Zuständigkeitsbereich des BM für Finanzen fallen.

zu Frage l4:

Nach mir vorliegender Information der APSS wurde die Umstellung

(Verschlüsselung und Aufbau des PIN-Codes) in Österreich bereits

1991 durchgeführt.