2862/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Helmut Haigermoser und Kollegen haben am 9.

Oktober 1997 unter der Nr. 3106/J-NR/1997 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend

die Begnadigung ehemaliger österreichischer Südtirolaktivisten gerichtet, die folgenden

Wortlaut hat:

‚1. Wie viele österreichische Südtirolaktivisten wurden wegen ihrer politisch motivierten

Aktionen in Italien verurteilt?

2. Wie viele davon sind derzeit inhaftiert?

3. Gegen wie viele Österreicher existieren noch aufrechte internationale Haftbefehle

aus den oben genannten Gründen?

4. Sind Sie der Ansicht, daß sowohl die Inhaftierten als auch die zur Verhaftung

Ausgeschriebenen dreißig Jahre nach der Beendigung der Widerstandsbewegung

von dieser Last befreit werden sollten?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, welche konkreten Schritte werden Sie zur Erreichung dieses Zieles

setzen?“

Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:

Was die in der Einleitung zitierte Anfrage Nr. 2699/J anlangt, so hat sie der Herr

Bundeskanzler am 4. September d.J. unter ZI. 2747/AB beantwortet.

ad 1): Der Kreis ehemaliger Südtirolaktivisten der 60er Jahre, welche die österreichische

Staatsbürgerschaft besitzen und in Italien in Abwesenheit zu Haftstrafen verurteilt

wurden, umfaßt 14 Personen. Die Bundesregierung setzt sich bereits seit dem

Paketabschluß im Jahre 1992 intensiv für eine Begnadigung dieser Gruppe ein.

ad 2): Keiner. Die Mitglieder des unter 1) genannten Personenkreises wurden alle in .

Abwesenheit verurteilt und haben keine Strafe in Italien verbüßt.

Die einzige österreichische Staatsbürgerin, die sich derzeit im Zusammenhang mit

einer südtirolpolitischen Aktivität in Italien in Haft befindet, ist Karola Unterkircher.

Die ihr zur Last gelegten Straftaten beziehen sich auf einen späteren Zeitpunkt,

weswegen die Genannte nicht in den in der Anfrage angesprochenen Kreis der

Südtirolaktivisten der 60er Jahre fällt.

ad 3): Die internationale Fahndung gegen diese 14 Personen wurde per Jänner 1993

eingestellt. Lediglich im Falle einer Einreise nach Italien würde ihnen weiterhin die

Verhaftung drohen.

ad 4): Ich bin wie mein Amtsvorgänger Alois Mock der Meinung, daß die Frage der

Begnadigung der ehemaligen Südtirolaktivisten österreichischer

Staatsbürgerschaft ehestbaldig einer Lösung zugeführt werden sollte. Bezüglich

der seit 1992 unternommenen Interventionen verweise ich auf die entsprechende

Aufzählung in der am 20. August 1996 erfolgten Beantwortung der

Parlamentarischen Anfrage Nr. 1005/J-NR/1996 vom 10.Juli 1996. Österreich wird

diese Bemühungen fortsetzen und den politisch Verantwortlichen in Italien

gegenüber die gegenständliche Frage weiterhin thematisieren.