2867/AB XX.GP
Die Abgeordneten Mag. Stadler. Dr. Partik-Pable und Kollegen
haben an mich am 18.9.1997 die schriftliche Anfrage Nr. 2905/J
betreffend „Asylwerber Elmar Vakkas“ mit folgendem Wortlaut ge-
richtet:
„1. Sind Sie über den Vorfall informiert?
Entsprechen die obengeschilderten Angaben den Tatsachen?
2. Ist es richtig, daß Elmas Vakkas bereits mehrere schwere
Straftaten verübt hat?
Wenn ja, welche und wurde darüber gegen ihn ein Gerichtsver-
fahren geführt und er entsprechend verurteilt?
3. Ging Elmas Vakkas bisher einer Berufstätigkeit in Österreich
nach?
Wenn ja, welcher, für wie lange und wieviel verdiente er?
4. Was hat Elmas Vakkas dem österreichischen Staat bisher geko
stet (aufgeschlüsselt nach Asylverfahren, Bundesbetreu-
ung...)?„
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Nach dem mir vorliegenden Bericht der Sicherheitsdirektion für
das Bundesland Salzburg und den in meinem Ressort aufliegenden
Informationen entsprechen die in der Anfrage geschilderten Anga-
ben den Tatsachen.
Der türkische Staatsangehörige reiste in das Bundesgebiet ein
und stellte in der Folge einen Asylantrag. Das Asylverfahren
wurde abweislich entschieden. Der abweisliche Bescheid ist in
Rechtskraft erwachsen, der dagegen erhobenen VwGH-Beschwerde hat
der Gerichtshof aufschiebende Wirkung zuerkannt. Der Fremde ist
somit derzeit auf Grund eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts-
hofes gemäß § 7 Abs. 1 Asylgesetz 1991 zum vorläufigen Aufenthalt
im Bundesgebiet berechtigt.
Zu Frage 2:
Der türkische Staatsangehörige wurde bisher zweimal wegen
Vergehen rechtskräftig zu Geldstrafen verurteilt.
Zu Frage 3:
Nach den mir vorliegenden Informationen war Herr F. bisher in
Österreich nicht berufstätig.
Zu Frage 4:
Da Angelegenheiten der Sozialhilfe in den Wirkungsbereich der
länder fallen, ist mir eine Beantwortung nicht möglich; Kosten
für die Bundesbetreuung sind nicht angefallen.