2874/AB XX.GP
Die Abgeordneten Lafer, DI Hofmann, Dr. Partik-Pablé und Kol-
legen haben am 07.10.1997 unter Zl. 3054/J-NR/1997 an mich ei-
ne schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Polizei-
ausweise“ gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
„1.) Wer war für die Gestaltung und Herausgabe der betreffen-
den Identity-Cards verantwortlich?
2.) Ist es üblich, vor der Herausgabe von neuen Identity-
Cards, die Wünsche der „Träger“ zu berücksichtigen?
Wenn ja, warum wurde das in diesem Fall verabsäumt?
Wenn nein, warum soll das in diesem Fall getan werden?
3.) Ist es richtig, daß 3000 Identity-Cards eingestampft
wurden bzw. werden?
Wenn ja, a) auf welche Höhe belaufen sich die Kosten
für die bereits fertiggestellten Dienst-
ausweise,
b) auf wessen Veranlassung hin werden bzw.
wurden diese eingestampft, und welche Kosten
entstehen dadurch,
c) welche Kosten werden sich durch die Erstel-
lung neuer Identity-Cards ergeben,
d) wie argumentieren Sie angesichts der Tatsa-
che, daß ansonsten im Bereich des Bundes-
ministeriums für Inneres allerorts einge-
spart wird, diesen unnötigen Aufwand an
Kosten?“
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Unter meinen Amtsvorgängern wurde eine Arbeitsgruppe einge-
richtet und beauftragt, bundesweit einheitliche, fälschungssi-
chere Dienstausweise für Exekutivbeamte zu entwerfen.
Die Anforderung an die neue Legitimation waren:
- die bundesweite Einheitlichkeit,
- ausreichende Sicherheitsmerkmale zur Fälschungssicherheit,
- Produktion und Indvidualisierung unter absoluter Wahrung
des Datenschutzes,
- technologische Aufrüstbarkeit, z. B. mit Funktionen für die
Zutrittsberechtigung,
- Bekanntheit in der Bevölkerung.
Das Konzept für den neuen Dienstausweis und der Beschluß dafür
kamen 1993 zustande. Nach Zustimmung des Bundeskanzleramtes
und der Zentralausschüsse für die Bediensteten der Sicher-
heitswache und des Kriminaldienstes ersuchte auch der Zentral-
ausschuß für die Bediensteten der Sicherheitsverwaltung um
Miteinbeziehung in dieses Projekt. Diesem Ersuchen wurde Folge
geleistet. Durch die Einbindung der Personalvertretungen der
einzelnen verwendungszweige war gewährleistet, daß allfällige
Wünsche der Träger berücksichtigt werden konnten.
Um der Bevölkerung in eindeutiger Weise die exekutiven Befug-
nisse des Ausweisinhabers zu vermitteln,
wurden die Ausweise
für die Sicherheitsexekutive in grüner Farbe und davon unter-
scheidbar die für die Sicherheitsverwaltung in weißer Farbe
gestaltet.
Im Jahre 1995 wurden die für einen einjährigen Praxistest im
Bundesland Steiermark erforderlichen Dienstausweise beschafft
und ausgegeben. Auf Grund der hohen Akzeptanz und bis dahin
fehlenden Kritik wurde dieser Dienstausweis österreichweit
eingeführt und stieß allerdings wegen der unterschiedlichen
Ausführung auf massive Kritik bei den Bediensteten der Sicher-
heitsverwaltung der Bundespolizeidirektion Wien.
Diese fühlten sich gegenüber der Sicherheitsexekutive unge-
rechtfertigter Weise schlechter gestellt, befürchteten eine
Diskriminierung und beriefen sich auf eine ihnen immer häufi-
ger gegenüber der Bevölkerung zukommende Außenwirkung.
Der vom Zentralausschuß der Bediensteten der Sicherheitsver-
waltung eingebrachte Antrag auf Austausch der Dienstausweise
wird zur Zeit geprüft. Die Mehrkosten würden sich auf ca. ATS
300.000,-- belaufen.