288/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.STADLER, Mag.HAUPT
und Kollegen haben am 21. März 1995 unter der Nr. 353/J an
mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betr.
"einseitige Kündigung der Vereinbarung über gemeinsame
Hubschrauber-Rettungsdienste'' gerichtet, die folgenden Wort-
laut hat:
1. Beabsichtigen Sie tatsächlich die einseitige Aufkündigung
des staatsrechtlichen Vertrages zwischen dem Bund und dem
Land Vorarlberg über den gemeinsamen Hubschrauber-Rettungs
dienst?
2 . Beabsichtigen Sie den kompletten Rückzug des Bundes aus de
Vorarlberger Flugrettung?
3 . Ist Ihnen diesbezüglich vom Vorarlberger Automobil-u.
Touring-Club (VATC) ein entsprechendes Angebot gemacht
worden?
Wenn ja, wie lautet dieses Angebot im Detail?
4 . Haben Sie konkrete Vorstellungen, wie die Flugrettung nach
der einseitigen Kündigung der staatsrechtlichen Vereinba-
rung in Vorarlberg organisiert und finanziert werden soll?
5 . Wie bewerten Sie die einseitige Aufkündigung von staats-
rechtlichen Verträgen im Lichte des auch zwischen (Glied- )
Staaten gültigen Grundsatzes ''pacta sunt servanda '' ?
Diese Anfragen beantworte ich wie folgt :
Zu den Fragen 1 u . 2 :
Der diesbezügliche Meinungsbildungsprozeß ist noch nicht
abgeschlossen. Ich ziehe aber eine solche Vorgangsweise aus
Kostengründen grundsätzlich in Erwägung, wobei ich eine
einvernehmliche Lösung vorziehen würde .
Zu Frage 3 :
Ich bin nicht der Adressat eines wie immer gearteten
Angebotes in dieser Richtung.
Zu Frage 4 :
Das Rettungswesen fällt nicht in meine Kompetenz .
Zu Frage 5 :
Alle Vereinbarungen nach Art . 15a B-VG über Hubschrau-
ber-Rettungsdienste sehen eine sechsmonatige Kündigungsfrist
vor.