288/AB

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.STADLER, Mag.HAUPT

und Kollegen haben am 21. März 1995 unter der Nr. 353/J an

mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betr.

"einseitige Kündigung der Vereinbarung über gemeinsame

Hubschrauber-Rettungsdienste'' gerichtet, die folgenden Wort-

laut hat:

1. Beabsichtigen Sie tatsächlich die einseitige Aufkündigung

des staatsrechtlichen Vertrages zwischen dem Bund und dem

Land Vorarlberg über den gemeinsamen Hubschrauber-Rettungs

dienst?

2 . Beabsichtigen Sie den kompletten Rückzug des Bundes aus de

Vorarlberger Flugrettung?

3 . Ist Ihnen diesbezüglich vom Vorarlberger Automobil-u.

Touring-Club (VATC) ein entsprechendes Angebot gemacht

worden?

Wenn ja, wie lautet dieses Angebot im Detail?

4 . Haben Sie konkrete Vorstellungen, wie die Flugrettung nach

der einseitigen Kündigung der staatsrechtlichen Vereinba-

rung in Vorarlberg organisiert und finanziert werden soll?

5 . Wie bewerten Sie die einseitige Aufkündigung von staats-

rechtlichen Verträgen im Lichte des auch zwischen (Glied- )

Staaten gültigen Grundsatzes ''pacta sunt servanda '' ?

Diese Anfragen beantworte ich wie folgt :

Zu den Fragen 1 u . 2 :

Der diesbezügliche Meinungsbildungsprozeß ist noch nicht

abgeschlossen. Ich ziehe aber eine solche Vorgangsweise aus

Kostengründen grundsätzlich in Erwägung, wobei ich eine

einvernehmliche Lösung vorziehen würde .

Zu Frage 3 :

Ich bin nicht der Adressat eines wie immer gearteten

Angebotes in dieser Richtung.

Zu Frage 4 :

Das Rettungswesen fällt nicht in meine Kompetenz .

Zu Frage 5 :

Alle Vereinbarungen nach Art . 15a B-VG über Hubschrau-

ber-Rettungsdienste sehen eine sechsmonatige Kündigungsfrist

vor.